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Reinhard Markner
Rechtschreibung als Verhandlungsmasse


Ende April und Mitte Mai haben in Darmstadt und Mannheim drei Verhandlungsrunden einer orthographischen Konferenz stattgefunden. Beinahe niemand wußte davon; die Verhandlungen waren nicht öffentlich. Jetzt wissen wir, daß sie gescheitert sind. Sie lohnen trotzdem eine nähere Betrachtung.

Teilnehmer waren Vertreter der »Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung« einerseits, der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung andererseits: die Macher der Reform und einige ihrer Kritiker. Für die Lösung der orthographischen Krise stand gerade einmal die Zeit zwischen zwei turnusgemäßen Zusammenkünften der Kultusministerkonferenz zur Verfügung. Schon im Juni sollten die Verhandlungsergebnisse vorliegen, denn eigentlich hatte die KMK bereits auf ihrer letzten Tagung Anfang März die anstehende Reform der Rechtschreibreform durchwinken wollen. So sah es eine Beschlußvorlage vor, die Ende Januar nicht ganz zufällig publik wurde.

Was dieses vertrauliche Dokument bemerkenswert machte, waren weniger die vorgeschlagenen Änderungen am amtlichen orthographischen Regelwerk. Diese Änderungen, als »Präzisierungen« und »neue Varianten« ausgegeben, betrafen nur einige wenige der offenkundigsten Schwachstellen der Reformrechtschreibung. Aufhorchen ließ vor allem die Forderung der Kommission, in Zukunft freie Hand für immer weitere Änderungen zu haben. Das wäre einer Ermächtigung zur permanenten Rechtschreibreform gleichgekommen. In der Süddeutschen Zeitung wurde daraufhin die Frage gestellt, ob Deutschland ein »Geheimes Sprachamt« brauche. Sie scheint auch von einigen Kultusministern verneint worden zu sein. Jedenfalls besann sich die KMK plötzlich auf den »Kompromißvorschlag« zur Reform der Rechtschreibreform, den die Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung im Jahr zuvor vorgestellt hatte.

In einer Presseerklärung der »Zwischenstaatlichen Kommission« hatte es seinerzeit geheißen, die Ausarbeitung der Akademie, eine synoptische Wörterliste, sei »ohne Konzept«, »nicht konstruktiv« und als Kompromiß »völlig untauglich«. Sie präsentiere lediglich zahllose »Einzellösungen«, enthalte aber »nicht eine einzige ausformulierte Regel«.

Das war nicht einmal ganz falsch. Tatsächlich litt der Vorschlag an zahlreichen Unzulänglichkeiten. Die Motive für die Festlegungen der Akademie blieben über weite Strecken dunkel, etwa im Bereich der Lehnwörter. In der Einleitung wurde zwar »Respekt gegenüber den anderen Sprachen« angemahnt. Aber eine eindeutschende Schreibweise kann in diesem Sinne natürlich immer nur ­ respektlos sein. Wer also, wie die Akademie, die eine Eindeutschung billigt und die andere verwirft, läßt den geforderten Respekt von Fall zu Fall vermissen. Geradezu spaßhaft wirkt die Idee, künftig »Schlossplatz«, aber »Schloßstraße« zu schreiben. »Das wäre hinnehmbar«, verkündete die Akademie. Man fragte sich: für wen?

Während die Akademie trotzig behauptet, »daß dem Staat die Legitimation zu tieferen Eingriffen in die Rechtschreibung« fehle, beharren die Reformer auf dem Standpunkt, daß der Staat die Rechtschreibung regeln dürfe und auch solle. Das Bundesverfassungsgericht bescheinigte ihnen, daß dieser Machtanspruch, jedenfalls bezogen auf den schulischen Bereich, nicht verfassungswidrig sei. Zur Begründung verwies es auf die vorgängige Praxis.

Tatsächlich gingen die Schulbehörden schon seit Mitte des 19. Jahrhunderts dazu über, die Orthographie per Erlaß zu regeln. Ihre Verordnungen sollten übereifrige Lehrer daran hindern, selbstgestrickte Rechtschreibungen zu unterrichten. Die amtlichen Regeln orientierten sich am damaligen orthographischen Gebrauch. Man behandelte also die Rechtschreibung zunächst nicht anders als andere Lehrgegenstände. Gewöhnlich werden ja die Curricula am Wissensstand der verschiedenen Fachgebiete ausgerichtet. Nicht die Schulbehörden betreiben den Erkenntnisfortschritt, sie befinden nur darüber, welche Lehrinhalte an den Schulen vermittelt werden sollen. So verfährt man gemeinhin auch mit der Sprache: Die Unterrichtsgegenstände Grammatik und Phonetik sind keiner staatlichen Regelung unterworfen. Gelehrt wird seit jeher das im gehobenen Sprachgebrauch Übliche, also nicht »wegen dem«, sondern »wegen des«, nicht »nix«, sondern »nichts«.

Wenn aber der Staat selbst bestimmte sprachliche Normen setzen will, stellt sich die Frage nach der Legitimation des Vorhabens und des Verfahrens. Niemand außer den Teilnehmern weiß bis jetzt, wie die Verhandlungen zwischen Akademie und Kommission verlaufen sind; ein Protokoll liegt nicht vor. Aber es haben schon früher orthographische Konferenzen stattgefunden, und sie geben treffliche Präzedenzfälle ab.

Die erste Zusammenkunft dieser Art fand 1876 auf Einladung des preußischen Kultusministers Adalbert Falk statt. Den Teilnehmern lag ein von Rudolf von Raumer ausgearbeitetes Regelwerk vor. Der Erlanger Linguist verfolgte darin die Absicht, »an einzelnen besonders schadhaften Stellen zu bessern«, im wesentlichen aber die übliche Rechtschreibung zu bewahren. Mit einer Ausnahme: Weil man schon längst nicht mehr »Quaal« oder »gebohren« schrieb, konnte man seines Erachtens auch dazu übergehen, fortan »Sal« oder »gewönen« zu schreiben.

Die Frage der Vokallängenbezeichnungen sollte zum beherrschenden Thema der Berliner Konferenz werden. Mühsam stimmte man über jede einzelne Schreibung ab. Deutlichen Zuspruch mit zwölf Stimmen erfuhren so zum Beispiel »Färte« und »Sträne«, wohingegen auf »Han« nur acht Stimmen entfielen. Der Vorschlag »Bot« erhielt gar nur sieben Voten und war somit gekippt, weil Stimmengleichheit als Ablehnung gewertet wurde.

Das gedruckte Protokoll der Konferenz gab den Blick frei auf den Reigen der mit wechselnden Mehrheiten gefällten Entscheidungen und ließ so die Willkür des ganzen Verfahrens erkennen. Der Germanist Wilhelm Scherer, der von den anderen Teilnehmern meist überstimmt worden war, spottete in einem Artikel, er habe in Berlin zu seiner Überraschung die »orthographische Guillotine« niederfahren sehen: »Ich wohnte einer Versammlung bei von friedlichen, zu friedlichem Thun berufenen Männern, bei denen die Neigung zu revolutionären Acten bis dahin nie hervorgetreten war... Das Machtgefühl, das stets vom grünen Tisch ausgeht, wirkte begeisternd.«

Aber der Enthusiasmus verflog schnell. Der Minister zögerte, die Beschlüsse der Konferenz für die Schulen verbindlich zu machen. Er erkannte, daß es der angestrebten Einigung zuwiderliefe, »wenn in den Schulunterricht eine Rechtschreibung eingeführt würde, welche, sei sie auch noch so zweckmäßig und theoretisch wohl begründet, in dem Schreib- und Druckgebrauche außerhalb der ­ Schule kaum oder nur sehr beschränkte Aufnahme fände«. Damit waren die Vorschläge der Konferenz zu den Akten gelegt. Falks Nachfolger, Robert von Puttkamer, holte sie jedoch teilweise wieder hervor. Er zeigte weniger Skrupel, eine »neue Schreibweise von Polizeignaden« zu erlassen, wie Wilhelm Raabe sie nannte. Auf diese Weise führte er eine orthographische Spaltung herbei, die zwei Jahrzehnte währte. Die preußischen Schulen unterrichteten fortan eine Schreibung, die von den preußischen Behörden nicht praktiziert wurde.

Diesen merkwürdigen Zustand konnte erst die 2. Berliner Konferenz 1901 beenden. Nicht so sehr über eine Reform der deutschen Rechtschreibung als über ihre Wiedervereinigung wurde seinerzeit verhandelt. Die 1901 erzielte Einigung hatte fast hundert Jahre lang Bestand. In den frühen 40er Jahren durch den NS-Minister Bernhard Rust unternommene Änderungsversuche scheiterten an ihrer mangelnden Kriegswichtigkeit. Die Reformvorstöße der Nachkriegszeit zerschellten allesamt am Widerstand der Presse, der Bevölkerung, der Politik.

Um so überraschender war es, daß 1995 auf einmal verkündet wurde, die Reform sei praktisch beschlossene Sache. Mehrheitsfähig war sie nie, also konnte sie nur auf dem Wege durchgesetzt werden, der dann auch beschritten wurde: an den Parlamenten vorbei auf dem Verordnungswege, vorbereitet in nichtöffentlichen Sitzungen. Ein Parlament kam erst ins Spiel, als der Kieler Landtag das Ergebnis des Volksentscheids der Schleswig-Holsteiner gegen die Reform nach nur einem Jahr einstimmig annullierte. In den deutschen Zeitungen ist diese Begebenheit damals kaum auch nur notiert worden. Sie hatten bereits umgestellt.

Wenn man die linguistischen Mängel der Rechtschreibreform betrachtet, sollte man nicht von den politischen Kontexten absehen. Die Sprachentwicklung ist das Ergebnis anarchisch wirkender Kräfte. Jeder Versuch der Stabilisierung sprachlicher Verhältnisse von Staats wegen hat etwas Anmaßendes an sich. Das gilt besonders für das 1996 erlassene Regelwerk: Die Mehrzahl der Bestimmungen läuft der sprachlichen Entwicklung in jüngerer Zeit geradewegs zuwider.

Dieser Befund überrascht, denn die Rechtschreibreform gilt ja in den Augen ihrer verbliebenen Verteidiger als fortschrittlich. Die Sprache verändere sich nun einmal, so argumentieren sie, und man müsse mit der Zeit gehen. Hier wirkt die Zauberkraft des Wortes »Reform«. Tatsächlich aber weist die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung in die sprachliche Vergangenheit. Die forcierte Getrenntschreibung, ein Hauptmerkmal der Reform, erinnert an die sprachliche Praxis des vorvorigen Jahrhunderts. Man schrieb damals »kennen lernen« oder »zu Gunsten« noch in zwei Wörtern. Die Regelung von 1901 ließ der Tendenz zur Zusammenschreibung Raum, den die Schreibenden mit guten Gründen immer mehr nutzten. Wer ihn auf Geheiß der Reformer wieder preisgibt, behindert sich selbst – so wie jüngst die »Aktion Mensch« auf ihren Plakaten mit der Frage: »Warum wird Genforschung immer so schlecht gemacht?«

Aufgabe der Sprachwissenschaft ist eigentlich die Erforschung der Sprache, nicht ihre Veränderung, auch nicht die Veränderung ihrer Bewegungsrichtung. Aber die mit der Reform befaßten Linguisten verfolgten sogar die erklärte Absicht, der Sprachentwicklung »entgegenzuwirken«. Das hat auch im Bereich der Groß- und Kleinschreibung Folgen gehabt. Schreibungen wie »im Übrigen« oder »des Öfteren« waren im 19. Jahrhundert verbreitet, wurden dann aber zurückgedrängt. Die Großschreibung hat stets dazu gedient, wichtige Wörter hervorzuheben. Floskeln wie »im Allgemeinen« sind im allgemeinen nicht hervorhebenswert. Man kann sie im übrigen des öfteren gleich ganz weglassen. Die wiedereingeführte Großschreibung der Tageszeiten (»heute Abend«, »gestern Morgen«) ist eine grammatische Irreführung. Die Reformer haben Wörter, die anderen Arten zugehören, mit gleichlautenden Substantiven verwechselt. Das gilt auch für »leid« in »Leid tun« oder »pleite« in »Pleite gehen«. Der ganze Vorgang ist völlig absurd, da die Urheber dieser grammatischen Fehlleistungen eigentlich alle Anhänger der Kleinschreibung sind.

Gänzlich archaisierend sind Volksetymologien wie »behände«. Aber schon in Luthers Bibelübersetzung von 1545 ist die Rede von »Füssen, die behende sind schaden zu thun«. So kann man nur schreiben, wenn der etymologische Zusammenhang vergessen ist. Andererseits glauben die Reformer, daß man heute ­ keinen Blick mehr dafür habe, aus welchen Bestandteilen sich Wörter wie »hin-aufgehen« oder »vollenden« zusammensetzen. Sie propagieren daher die Trennungen »hi-naufgehen« und »vol-lenden«. Darüber hinaus verantworten sie Tausende von schlechterdings barbarischen Trennstellen in Wörtern, die fremden Ursprungs sind: »e-xaltiert«, »Demok-ratie« und so weiter.

Festlegungen dieser Art sind weder fortschrittlich noch einfach. Die Reformer behaupten zwar stets, die Zahl der Regeln bedeutend verringert zu haben. Aber das ist nicht einmal bei der ss/ß-Schreibung der Fall, geschweige denn bei der Getrennt- und Zusammenschreibung. Hier reichte bisher ein ausgebildetes Sprachgefühl: ein Ohr für die Betonung, ein Sinn für die Bedeutung. Jetzt hilft nur noch der Blick ins Wörterbuch. Und der beweist dann, daß nicht einmal die Lexikographen mit den Vorgaben des Regelwerks ohne weiteres klarkommen.

Damit ist, wie manche meinen, ein Zustand der Gleichheit und Freiheit ­ erreicht. Niemand kommt mehr mit der Rechtschreibung klar, also kann ­kein Legastheniker mehr benachteiligt werden. Daran ist leider nur richtig, daß noch nie so viele Fehler gemacht wurden wie heute. Jeder kann schreiben, wie er will – in seinem Tagebuch. Sobald ein Text der Kommunikation mit anderen dient, wirken gesellschaftliche Zwänge auf den Schreiber ein.

Noch gestehen die meisten Verlage ihren Autoren das Recht zu, über die orthographische Gestalt ihrer Romane und Erzählungen selbst zu entscheiden. Aber bei Sachbüchern kann von dieser Wahlfreiheit immer weniger die Rede sein. Nahezu unmöglich ist es, heute noch Kinderbücher in der bewährten Rechtschreibung verlegen zu lassen. Gegenwärtig werden aus Schul- und Stadtbibliotheken die älteren Buchbestände in großem Umfang ausgeräumt, verschenkt oder geschreddert, nur weil sie nicht dem amtlichen orthographischen Standard genügen.

Den Kindern soll suggeriert werden, es habe nie eine andere Rechtschreibung gegeben als die 1996 an den Schulen eingeführte. Klassiker, die »frei« sind, werden umgestellt. Für eine neue Reihe »Einfach klassisch« läßt der Cornelsen-Verlag die Texte nicht bloß orthographisch umschreiben. Jedes Wort, das den Schülern Verständnisprobleme bereiten könnte, muß verschwinden oder ausgetauscht werden. In Gottfried Kellers Erzählung »Kleider machen Leute« wird zum Beispiel aus dem »Säuseln der Bäume« das »Rauschen der Bäume«. Aus »Speise« wird »Essen«, aus »da« wird »weil«, aus »umher« wird »herum«. Und selbstredend wird aus dem »Stüber« der »Cent«, denn schon in der Schweiz des 19. Jahrhunderts hat man bekanntlich mit Euro bezahlt.

In den Berechnungen der »Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung« stehen auch solche Neuerscheinungen auf der Habenseite. Was im Buchhandel am besten geht, Ratgeberliteratur und esoterischer Ramsch, ist ohnehin umgestellt. Man ist zuversichtlich, daß sich das Problem mit den weiterhin bockigen Schriftstellern bald von selbst erledigen wird. Allerdings hat der PEN-Club soeben auf seiner Tagung in Potsdam eine Resolution gegen die vermeintliche Reform angenommen. Man hatte versucht, seinen Widerstand zu neutralisieren, indem man ihm einen Sitz in einem »Beirat« anbot, welcher die Berichte der Kommission regelmäßig zustimmend zur Kenntnis nahm. Auch dieses machtlose Gremium trat in nichtöffentlichen Sitzungen zusammen.

In dieser Weise wird über eine Sache entschieden, die so öffentlich ist wie das Wetter. Die deutsche Sprache und ihre Verschriftung ist zur geheimen Verschlußsache geworden. Also dürfen ihre Sprecher nur gespannt erwarten, welche Lehren die Kultusministerkonferenz aus dem Scheitern der von ihr angeregten ­ Verhandlungen ziehen wird. Die Darmstädter Akademie hatte ihren eigenen Kompromißvorschlag bescheiden eine »zweitbeste Lösung« genannt.

Eine »drittbeste Lösung« als Ergebnis ihrer Gespräche mit den Reformern liegt nicht vor. Man muß sich vor Augen halten, daß auch eine Reform der Reform eine Reform ist, mit allen Kosten und Nachteilen, welche eine erneute Umstellung mit sich bringt. Für die Wiederherstellung der in allen wesentlichen Belangen besseren Rechtschreibung liegen hingegen die Lehr- und Wörterbücher, Trennprogramme und Rechtschreibhilfen längst vor und müssen nicht erst neu geschrieben werden. Die beste Lösung wäre die »erstbeste«. Sie ist zur Hand und braucht nur ergriffen zu werden.

Ossietzky 11/2004

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