25.07.2008


Ende der Übergangsfrist in Österreich

„Neue Rechtschreibung tritt endgültig in Kraft“

Am 31. Juli endet in Österreich und Südtirol die Übergangsfrist für die neuen amtlichen Regeln der deutschen Rechtschreibung. Damit werden Schülerarbeiten nur noch nach den neuen, seit 1. August 2006 geltenden Rechtschreibregeln korrigiert, erklärte Karl Blüml, österreichisches Mitglied im internationalen Rat für deutsche Rechtschreibung.

Bisher wurde die alte Schreibweise zwar angestrichen, aber nicht als Fehler gewertet.

Eine kleine Ausnahme gibt es noch: Maturanten, die beim Haupttermin im Mai oder Juni dieses Jahres nicht bestanden haben und nun im Herbst nochmals antreten müssen, dürfen noch in der alten Schreibweise schreiben. Sie sollen unter den selben Bedingungen wie im Frühjahr antreten dürfen, sagte Blüml.

Reform vollständig umgesetzt

Die umstrittene Rechtschreibreform ist damit ab Anfang August vollständig umgesetzt. Die neuen Rechtschreibregeln würden ohnedies schon von mehr als 95 Prozent der Schüler angewendet. Ihm seien auch keinerlei Rückmeldungen bekannt, dass es zu größeren Problemen komme, sagte Blüml.

Der Rat für die deutsche Rechtschreibung will bei seiner nächsten Sitzung im Herbst dennoch eine groß angelegte Untersuchung über die neue Rechtschreibung beschließen. Das Konzept dafür sei bereits fertig, nun werde noch nach einer Finanzierung gesucht, sagte Blüml. Dabei sollen in Österreich, Deutschland und der Schweiz einerseits verschiedenste Publikationen analysiert, andererseits Untersuchungen an Schulen durchgeführt werden. "Wir wollen feststellen, ob es eventuell noch Knackpunkte in der Akzeptanz gibt", sagte Blüml.

Deutschland war das erste Land, das die überarbeitete Rechtschreibung mit 1. August 2007 vollständig umgesetzt hat. In der Schweiz und in Liechtenstein endet die Übergangsfrist am 31. Juli 2009.

Reform von der Reform

Wegen der heftigen Kritik an der Rechtschreibreform von 1996 war das amtliche Regelwerk mit 1. August 2006 erneut geändert worden. Entsprechend den Vorschlägen des Rats für deutsche Rechtschreibung sind seitdem in einigen besonders umstrittenen Bereichen die alten Schreibweisen - neben den neuen - wieder zugelassen.

So ist beispielsweise neben "kennen lernen" auch wieder die alte Zusammenschreibung "kennenlernen" erlaubt. Wortverbindungen wie "allein erziehend" und "so genannt" dürfen ebenfalls zusammengeschrieben werden ("alleinerziehende Mutter", "sogenannte schnelle Brüter"). In Fällen wie "auseinandergehen" ist die Zusammenschreibung sogar wieder verbindlich vorgeschrieben, wenn die Betonung auf "auseinander" liegt. Das Anredepronomen darf in Briefen auch wieder großgeschrieben werden: "du" oder "Du". Bei der Kommasetzung und Worttrennung sind jetzt einige Schreibweisen verboten, die nach der Reform 1996 erlaubt waren: Das Komma ist etwa vorgeschrieben (wo es 1996 nicht zwingend war) bei Sätzen wie "Sie öffnete das Fenster, um frische Luft hereinzulassen". Einzelne Vokale am Wortanfang dürfen am Zeilenende auch nicht mehr abgetrennt werden; die Silbentrennung "A-bend" ist also unzulässig.


(In ähnlicher Form auch im "Kurier"; Anmerkungen dazu siehe außerdem hier.)


Quelle: Der Standard
Link: http://derstandard.at/?url=/?id=1216917803633

Die Quelldatei dieses Ausdrucks finden Sie unter
http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=595