28.12.2006


Theodor Ickler

Rheinland-Pfalz und Duden

Womit sich Regierungsstellen beschäftigen müssen

Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz (20.9.2006)

Ministerratsvorlage zur Änderung des Merkblatts des Ministeriums der Justiz für die Aufstellung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen (Anhang 4 GGO)


(…)
Mit Nummer 1 werden Anpassungen an das zuletzt im Früjahr 2006 überarbeitete amtliche Regelwerk zur deutschen Rechtschreibung vorgenommen. Nummer 1.3.1. stellt klar, dass das amtliche Regelwerk zur deutschen Rechtschreibung in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten ist. Verbleiben danach nicht in anderer Weise auszuräumende Zweifelsfälle, kommt ergänzend die Einholung einer Auskunft der Gesellschaft für deutsche Sprache e.V. (Geschäftsstelle Wiesbaden, Spiegelgasse 13, 65183 Wiesbaden, Tel: 0611/99955-0, E-Mail: sekr@gfds.de) in Betracht. Nach Nummer 1.3.2. ist im Falle gleichwertiger Schreibweisen zur Sicherung einer einheitlichen Schreibung die vom Ministerium der Justiz empfohlene Schreibweise zu verwenden. Es ist beabsichtigt, grundsätzlich auf die von der Dudenredaktion bevorzugte Schreibvariante zurückzugreifen, weil sie – anders als das vom Bundesministerium der Justiz bevorzugte Festhalten an der „hergebrachten“ Schreibweise, soweit sie zulässig bleibt – am ehesten die Weiterentwicklung der deutschen Sprache ermöglicht und gleichzeitig in hohem Maße Gewähr bietet, dass der Rechtsanwender (gegebenenfalls mit Hilfe des Duden) dieselbe Schreibweise verwenden würde. Außerdem wird die vom Duden vorgeschlagene Schreibweise oftmals auch die „hergebrachte“ sein.


(Die Vorlage wurde angenommen.)


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