14.03.2006 Theodor Ickler MehrheitenÜberwiegende ZustimmungMit der ersten Anhörung hatte es folgende Bewandtnis:„In Deutschland wurde eine schriftliche Vernehmlassung“ (in Deutschland sagt man: Anhörung) „durchgeführt; angeschrieben wurden zum einen der BundesElternRat (BER), die Bundesschülervertretung (BSV) und das GoetheInstitut (GI) und zum anderen die im Rat vertretenen Verbände und Organisationen. Dabei wurde bei Letzteren im Anschreiben darauf hingewiesen, dass eine Nichtreaktion als positive Stellungnahme gewertet werde. Eine Antwort wurde nur bei abweichender Meinung erwartet.“ (Bericht der Geschäftsführung) Von den drei externen Adressaten äußerten sich zwei. Es handelte sich also auf deutscher Seite weitgehend um eine Selbstbegutachtung derjenigen Verbände, die im Rat an der Abfassung der Empfehlungen mitgearbeitet und sie dort bereits verabschiedet hatten. Kein Wunder, daß „die Zustimmung bei weitem überwog“, zumal wenn man das Ausbleiben einer Antwort als Zustimmung wertet. Vielleicht haben manche nicht geantwortet, weil sie es vergessen haben oder einfach zu faul waren? 1993 hat die Deutsche Akademie nicht geantwortet, weil ein Brief der KMK angeblich nicht angekommen war. Wahrscheinlicher ist, daß er verschlampt wurde; der Präsident war Herbert Heckmann. Diesmal hat sie vielleicht nicht geantwortet, weil es dem Präsidium peinlich war, die Empfehlungen pauschal zu billigen, und weil stillschweigende Hinnahme nicht so plakativ wirkt. Wer weiß? Das Verfahren ist jedenfalls ziemlich unüblich. Es erinnert auch an das Vorgehen der Deutschen Presse-Agentur 1998. Sie setzte die Neuregelung in einem Schritt um, nachdem sich ein gutes Fünftel, also die "Mehrheit" der Bezieher des Basisdienstes dafür ausgesprochen hatte ...
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