19.06.2005 Theodor Ickler GEW – beim Wort genommenDie GEW schrieb in ihrer Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht vom November 1997:„Die GEW begrüßt den frühestmöglichen Vorgriff auf die Reform. Ein Unterrichten von Regeln, die in kurzer Zeit als überholt bezeichnet werden müssten, verstößt gegen die Würde der Lehrenden und der Lernenden.“ Heute steht fest, daß die fragmentierte revidierte Neuregelung sich im Umbau befindet und keinesfalls die Schreibweise der Zukunft darstellt. Die GEW müßte eigentlich im Namen der Menschenwürde dagegen protestieren, daß etwas so Vergängliches ab 1. August verbindliche Grundlage des Unterrichts sein soll.
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