23.03.2010 Theodor Ickler „Selbstverständlich“Weiteres zur Durchsetzung der RechtschreibreformDas Bundesjustizministerium hat eine „Handbuch der Rechtsförmlichkeit“ in neuer Auflage herausgebracht, das u.a. bei der Durchsetzung der Rechtschreibreform hilft:»Hinweise der Verfasser und Verfasserinnen Seit der letzten Auflage im Jahr 1999 gab es verschiedene Anlässe, das Handbuch der Rechtsförmlichkeit für eine Neuauflage zu bearbeiten: So war die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien, auf deren Vorgaben zur Gestaltung von Rechtsvorschriften das Handbuch bislang verwies, grundlegend novelliert worden. Die Rechtsetzung der Europäischen Union hat sich weiterentwickelt und ihr Einfluss auf unsere Rechtsvorschriften hat zugenommen. Die Föderalismusreform und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Beispiel zur Änderung von Verordnungsrecht durch Parlamentsgesetze wirken sich auf die Gestaltung der Gesetze aus. Auch die Rechtschreibreform war zu berücksichtigen.« Hatte das Bundesverfassungsgericht die Kritiker noch mit dem Satz beruhigt, die Neuregelung gelte nur für die Schule, so heißt es im Handbuch: »Selbstverständlich gelten die Regeln der deutschen Rechtschreibung.« Aber auch wieder nicht zu sehr, denn: »Jedoch gibt es in der Normensprache eine Besonderheit: Ist die bisherige Schreibung nach der Rechtschreibreform neben der neuen weiterhin zulässig, soll sie auch weiter verwendet werden. Ziel ist, die Einheitlichkeit der Normensprache weitgehend zu erhalten (Beispiele: „auf Grund“ statt „aufgrund“; „selbständig“ statt „selbstständig“).« Ferner heißt es: »Seit dem 1. August 2006 gelten die neuen Regeln der Rechtschreibung auch in der Normsprache. Das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium der Justiz halten die obersten Bundesbehörden durch Gemeinsame Rundschreiben auf dem aktuellen Stand der Neuerungen. Das komplette Regelwerk sowie ein Wörterverzeichnis sind in einer Beilage zum Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Der Redaktionsstab der Gesellschaft für deutsche Sprache beim Deutschen Bundestag ist spezialisiert auf Sprachberatung zu Gesetzentwürfen. Er gibt Auskunft und Rat zu allen Fragen der Wortwahl und Wortbedeutung, der Gestaltung von Texten, der Schreibweisen und Zeichensetzung sowie zur Neuregelung der Rechtschreibung. Ihm sind nach § 42 Absatz 5 Satz 3 GGO grundsätzlich alle Gesetzentwürfe zur Prüfung auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit zuzuleiten. Dies sollte so früh wie möglich geschehen, spätestens jedoch, bevor sie dem Kabinett zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der Redaktionsstab weist auf sprachliche Fehler hin und bietet Formulierungsalternativen an.« Das Handbuch kann hier heruntergeladen werden: http://hdr.bmj.de/vorwort.html Mit dem Hinweis, man werde über die Rechtschreibung „auf dem aktuellen Stand der Neuerungen“ gehalten, ist der Begriff der Rechtschreibung ad absurdum geführt. Man muß sich auch gegenwärtig halten, daß alle Beteiligten sich selbstverständlich über die Absurdität der Rechtschreibreform im klaren sind und genauso darüber denken wie wir. Daher ja auch der klägliche Versuch, nur das Nötigste mitzumachen. Aber die Behörden bis hinauf zur Bundesregierung haben sich nun einmal mit Haut und Haaren diesem Unwesen verschrieben, und nun gibt es kein Zurück mehr.
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