17.12.2009


Theodor Ickler

DIN und Zwang

Wie die Reform doch noch durchgesetzt wird

Das Deutsche Institut für Normung ist längst aus den Reformgremien ausgeschieden (worden), ganz mit Recht, da es sich als bloßes Vollstreckungsorgan betrachtet. So überrascht es nicht, daß es nun einen Normentwurf für DIN 5008 vorlegt, der die Übergangsschreibung von 2006 verbindlich machen wird.

"Der Norm-Entwurf DIN 5008 'Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung' ist am 14.12.2009 erschienen. Er wurde vom Normenausschuss Informationstechnik und Anwendungen (NIA), Arbeitsausschuss NA 043-03-01 AA 'Textverarbeitung' erarbeitet und wird der Fachöffentlichkeit zur Stellungnahme bis zum 14.4.2010 vorgelegt."

Es heißt weiter:

"Für die Rechtschreibung und Zeichensetzung gilt 'Die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung' in der Fassung mit Gültigkeit ab 2006-07-01."

Damit sind Schriftstücke, die nicht in Reformschreibung gehalten sind, nicht mehr normgerecht. Von dieser Norm wird nochmals ein gewaltiger Zwang ausgehen, sich der Reformschreibung zu unterwerfen. Welches Unternehmen, welches Büro wird sich nachsagen lassen, seine Texte entsprächen nicht der DIN-Norm?

Das steht nun in klarem Widerspruch zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 14.7.1998. Es wird aber vermutlich keine Einsprüche geben. Immerhin, wer sich dazu äußern möchte, hat die Möglichkeit dazu:

"Das neue Online-Portal für Norm-Entwürfe des DIN (www.entwuerfe.din.de) bietet einen kostenfreien Online-Zugang zu aktuellen Norm-Entwürfen und die Möglichkeit, online Stellungnahmen zu den Norm-Entwürfen abzugeben. Für alle Experten, die Inhalte einer Norm mit gestalten möchten, ist dies ein neuer Weg, ihre Kommentare und Änderungsvorschläge einzubringen."


Kurios ist demgegenüber, was Thorsten Roelcke in seiner kleinen "Geschichte der deutschen Sprache" (München 2009) als Ergebnis der Rechtschreibreform festhält:

"Die amtliche Regelung ist nunmehr nur für einen begrenzten Bereich der Schriftsprache gültig; im Übrigen ist jedem freigestellt, nach welchen Regeln er schreiben möchte." (S. 35)

Ebd. heißt es weiter:

"In dieser Reform von 2006 bleiben nun die Regelungen der 96er Reform im Prinzip bestehen; doch werden zahlreiche Schreibvarianten zugelassen, die dieser ihre Spitzen nehmen sollen (so zum Beispiel bei weitem neben bei Weitem, zuhause neben zu Hause, Phantasie neben Fantasie, Coupé neben Kupee und viele andere mehr).“ (35)


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