02.10.2009


Theodor Ickler

FOEN

Aus Anlaß eines Warentests

Der Markenname Fön ist zwar zur populären Bezeichnung für Haartrockner allgemein geworden, aber andere Firmen als die AEG durften und dürfen den Ausdruck nicht benutzen.
Durch die Rechtschreibreform wird zumindest nahegelegt, daß jedes Unternehmen nun einen Föhn anbieten dürfe. Meiner Ansicht nach hätte die AEG Electrolux das Recht, dies untersagen zu lassen. Man kann ja auch nicht einfach Tempoh-Taschentücher oder Aspirrin-Tabletten anbieten.


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