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08.02.2006
 

„Substantive schreibt man groß“
Die Revision im Wortlaut

An der Vorlage der Arbeitsgruppe Groß- und Kleinschreibung hat der Rechtschreibrat nur noch minimale Korrekturen vorgenommen.

Und die Zeit bis zur nächsten Kultusministerkonferenz drängt. So ist jetzt bereits der Wortlaut der Revision veröffentlicht worden. Das soll uns Gelegenheit genug sein, unsererseits eine aktualisierte, erweiterte und berichtigte Fassung der vergleichenden Wörterliste zu den Ratsempfehlungen herauszugeben.



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Kommentare zu »„Substantive schreibt man groß“«
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 29.12.2012 um 03.51 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#9249

Das klingt sehr plausibel. Man müßte die Übersetzung englischer Titel in weiterem Umfang studieren. Erstaunlich fand ich das Beispiel, weil doch die Gestaltung von DVD-Hüllen usw. eine gewisse Arbeit bedeutet, bei der viele Augen wachen. In meinem Aufsatz über den Druckfehler konstrastiv habe ich den Fall angeführt, daß dieser Fehler sogar auf dem Einband eines Fachbuches prangte. Da sollte man gar keinen Platz für spontane Versehen vermuten.


Kommentar von Klaus Achenbach, verfaßt am 28.12.2012 um 16.28 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#9248

Eine andere Erlärung für die Großschreibung in „Darf ich Bitten“ könnte auch der Einfluß des Englischen sein. Im Original heißt der Film „Shall we Dance?“.

Im Englischen werden in solchen Film- oder Buchtiteln auch Adjektive und Verben großgeschrieben. Nur Pronomina, Präpositionen u. dgl. werden klein geschrieben.

In der heutigen Lage wäre es geradezu erstaunlich, wenn diese Sitte nicht auch nach Deutschland überschwappen würde.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 28.12.2012 um 10.07 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#9247

Ein populärer Irrtum war schon früher zu beobachten: Betonte Wörter schreibt man groß – oder in Anführungszeichen. Erstaunlicherweise kommt das nicht nur auf besagten Ladenschildern vor. Der bekannte Tanzfilm mit Richard Gere ist auf der DVD so betitelt: Darf ich Bitten?. Hier kann man es sehen: www.amazon.de.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 12.02.2006 um 17.55 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2922

Nein, die Ladenschilder usw. sind tatsächlich für eine orthographische Auswertung nicht geeignet. Es ist kein Widerspruch, wenn man von normaler, empirisch festzustellender Rechtschreibung spricht und gleichzeitig eine Quellenauswahl trifft. Anders geht es gar nicht. Irgendwann haben die Zigarettenfirmen angefangen, am schicken C Gefallen zu finden und sind zu "Cigarette" zurückgekehrt, ohne Folgen für die Einheitsorthographie in richtigen Texten. Auf fast allen Quarzuhren steht nach englischer Manier "Quartz", so auch in der Werbung sehr oft, aber die deutsche Orthographie bleibt bei "Quarz", ganz mit Recht. Auf einem Ladenschild las ich mal "etber"; das war nicht leicht zu entschlüsseln ("Erdbeeren"). Was irgendein Ladenschwengel schreibt, ist unerheblich, jedenfalls für die Einheitsorthographie.


Kommentar von kratzbaum, verfaßt am 12.02.2006 um 13.47 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2919

Lieber Herr Wrase, die gigantischen Schulden der öffentlichen Hand werden niemals zurückgezahlt werden, auch nicht von unseren KIndern und Kindeskindern. Der Staat wird sich eines Tages gezwungen sehen, mit einem Währungsschnitt ("Währungsreform") sich seiner Verpflichtungen (Schulden, die wir Bürger bei uns selbst haben, wenn auch ohne eigenes Verschulden) zu entledigen. Dazu bedarf es noch nicht einmal eines verlorenen Krieges. Schulden weg, Geldvermögen weg – und die Bürger werden doch wieder zu sparen anfangen in bedrucktem Papier.


Kommentar von borella, verfaßt am 12.02.2006 um 10.37 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2915

Deppenapostroph

Ursprünglich gab es: Peter's Shop, Andy's Pub & Restaurant, usw. Es waren also übernommene Anglizismen. Später wurde aus dem Shop ein Blumenladen, also ein Eindeutschungsprozeß fand statt. Ich betrachte solche Sachen eher als Eigennamen, die sein können wie sie wollen, und weniger als Fragen der deutschen Grammatik.


Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 12.02.2006 um 07.52 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2914

Die Überlegungen von GL zur Problematik der Veränderung von Namen (Firmennamen usw.) gehen an diesem Punkt ins Leere, weil die Verwendung des Apostrophs von der Neuregelung nur anerkannt, nicht aber vorgeschrieben wurde. Dafür gibt es aber die angesprochenen Probleme der erzwungenen Anpassung in viel größerem Maßstab: mehr oder weniger überall, wo professionell geschrieben wird. Verlage für Bücher, Lexika, Zeitungen, Zeitschriften, Schulbücher und anderes (etwa auch Atlanten und Straßenpläne), Firmen, Behörden ...

Wer trägt die Kosten? In diesem Fall nicht die Verursacher. Merke: Die Anwendung der neuen Rechtschreibung ist freiwillig. Eine Ausnahme bilden die Behörden, zum Beispiel auch mit teuren Umschulungen für zigtausend Mitarbeiter. Hier trägt der Staat die Kosten, und der Staat könnte als Verursacher gelten. In Wirklichkeit hat der Staat kein eigenes Geld, sondern es handelt sich um Steuergelder, die von uns eingetrieben werden und, was die gigantischen Schulden betrifft, in ferner Zukunft von jenen Kindern, die sich gerade mit neuer, korrigierter neuer, revidierter neue, alter und sonstiger Rechtschreibung herumschlagen müssen.


Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 12.02.2006 um 07.34 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2913

Die Überlegungen von Herrn Metz finde ich sehr präzise, sie klingen auch plausibel. (Ich habe mich dasselbe gefragt.) Es ist jedoch nicht davon auszugehen, daß die Reformer "eigentlich die Absicht hatten", sich nur auf Firmenschilder und ähnliches zu beziehen (Susi's Imbiss), wo der Apostroph vor dem Genitiv-s am häufigsten auftaucht. Der nächstübliche Fall für diesen Apostroph ist: allgemein beim Genitiv von Personennamen (Susi's Schwester). Auf dem dritten Rang folgt der Apostroph beim Genitiv von sonstigen Substantiven (die Frau des Kanzler's); erst ab hier sollte man eigentlich von "Deppen-Apostroph" reden, wenn man diesen Begriff verwenden will. Noch einen Schritt weiter kommt dann auf dem vierten Platz der Apostoph bei Plural-s, wobei Namen wieder die Liste anführen (die Meier's, die beiden Monika's; die Chef's, die Spagetti's), fünften's gibt es genitivähnliche Wörter wie (montag's und nicht's). Der Höhepunkt ist schließlich erreicht bei der mißbräuchlichen Verwendung des Apostrophs bei Wortausgängen auf s (Lach's) und vor sonstigen Endungen (Matratze'n, alles schon dagewesen).

Die Entscheidung der Reformer, einen Schritt über die Ladenschilder hinauszugehen und den Apostroph beim Genitiv-s von Personennamen zuzulassen (sowie bei der Form Ohm'sches Gesetz), ist nachvollziehbar. Erstens ist es eine Verallgemeinerung gegenüber Bezeichnungen von Kleinbetrieben, zweitens – wie Herr Metz schon sagte – nehmen Ladenschilder typischerweise wenig auf Rechtschreibung Rücksicht und folgen eigenen Moden. Ihr Beispiel Carlo's Taverne wurde deshalb gewählt, weil solche Anwendungen eben besonders häufig den Apostroph aufweisen und man dafür schon Toleranz enwickelt hatte; ganz allgemein werden bevorzugt Beispiele herangezogen, die einen Fall besonders deutlich und plausibel veranschaulichen. Man beachte aber auch den Personennamen des Beispiels, er wurde mit Bedacht gewählt: Weil es auch den Namen Carlos gibt, hat der Apostroph beim Genitiv des Namens Carlo etwas für sich: wiederum ein nicht repräsentatives, aber dafür besonders deutliches Beispiel.

Die Formulierung der Passage über den Beispielen ist eigentlich unproblematisch: Von dem Apostroph als Auslassungzeichen zu unterscheiden ist der gelegentliche Gebrauch dieses Zeichens zur Verdeutlichung der Grundform eines Personennamens vor der Genitivendung -s .... Das könnte so auch in einem vorbildlichen, deskriptiven Regelwerk stehen, in der Neuregelung ist diese maßvolle Erläuterung ein Fremdkörper. Zu beanstanden ist, daß diese Verwendung des Apostrophs freigestellt wurde, anstatt daß die Regel durch den Hinweis auf die gelegentliche Abweichung bekräftigt worden wäre.


Kommentar von GL, verfaßt am 12.02.2006 um 07.24 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2912

Im Hinblick auf Änderungen einer natürlichen oder juristischen Person müssen internen und gesetzlichen Revisionsstellen die erforderlichen Dokumente vollständig und in gehöriger Form vorliegen. Darunter verstehe ich ein echtheitsbestätigtes Identifikationsdokument wie z.B. ein Handelsregisterauszug bei einer juristischen Person. Bei einer im Handelsregister nicht eingetragenen juristischen Person (z.B. einem Verein oder einer Stiftung) wird diese nach den Umständen gebotener Sorgfaltspflicht anhand von Statuten oder gleichwertigen Dokumenten identifiziert.

Müsste der Name einer juristischen Person nun durch einen Apostroph angepasst werden, erfolgte meines Erachtens eine dokumentarische Anpassung. Auf welcher Grundlage sonst könnte eine Revisionsstelle arbeiten bzw. wie könnte eine Pflicht zur Prüfung noch seriös bestehen und betrieben werden? Abgesehen davon, wer würde die Kosten dieser Anpassungen tragen?


Kommentar von Wolfram Metz, verfaßt am 12.02.2006 um 03.47 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2911

Allerdings gehört die Regelung zum Apostroph in die Liste, und Herr Wrase hat natürlich völlig recht: Vorschrift wird mit Vorschrift verglichen, es gibt also nichts zu beanstanden. Mein Beitrag zu Susi war eher ironisch gemeint. Gleichwohl basiert er auf mehr oder weniger ernsthaften privaten Überlegungen, die ich hier noch einmal in präzisierter Form zum besten geben möchte:

Die Reformer haben bestimmt nicht zufällig das Beispiel Carlo’s Taverne gewählt. Ich gehe jede Wette ein, daß sie Carlo’s Bruder oder Adorno’s Schriften niemals in den Regeltext geschrieben hätten. Mit der Erläuterung zum § 97 haben sie nicht auf den Normalfall, sondern auf jenen von Schildermalern geschaffenen Teil der Wirklichkeit reagiert – oder besser: überreagiert. So zumindest habe ich den Regeltext spontan verstanden, als ich ihn 1996 zum erstenmal las. Dieser Eindruck verfestigte sich später, als ich auf den diesbezüglichen Kommentar von Gallmann und Sitta stieß: „Die Erläuterung ist als eine Art Toleranzregel zu verstehen. Die häufig anzutreffenden Firmen- und Ladenbezeichnungen wie Uschi’s Blumenladen sollen nicht mehr als ganz und gar falsch abgelehnt werden.“ (Gallmann/Sitta: Die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung, Duden, 1996.) Ich habe den Verdacht, daß die Reformer mit der Formulierung einer wasserdichten Eingrenzung dieser „Toleranzregel“ auf die eigentlich gemeinten Fälle, nämlich „die häufig anzutreffenden Firmen- und Ladenbezeichnungen“, gescheitert und deshalb auf das Kriterium „Verdeutlichung der Grundform eines Personennamens vor der Genitivendung -s“ ausgewichen sind. In Wahrheit wollten sie, wie Sittas und Gallmanns Äußerung zeigt, nichts verdeutlichen (denn was ist an Uschis undeutlich?), sondern etwas bis dato als falsch Gewertetes sanktionieren. Dummerweise haben sie dabei gleich alles mitsanktioniert, was sie selbst vermutlich weder schreiben noch lesen wollen würden. Soweit die Seite der Reformer.

Nun zur anderen Seite. Die Gegner dieser Neuregelung sagen, der von den Reformern ins Visier genommene Teil der Wirklichkeit (die Schilder) sei für die Ermittlung und Beschreibung der „normalen Rechtschreibung“ überhaupt nicht relevant und werde deshalb auch nicht berücksichtigt. Wenn man aber diesen Wirklichkeitsteil nicht anerkennt, die Daten, die er liefert, also gewissermaßen verschmäht, kann man nicht umgekehrt verlangen, daß er sich nach der „normalen Rechtschreibung“ richtet. Anders ausgedrückt: Wenn er ihr gleichgültig ist, dann darf sie ihm auch gleichgültig sein.

Wenn wir nun beide Seiten zusammen betrachten, so haben wir rechts – nicht nach dem Wortlaut, wohl aber nach der Intention ihrer Urheber – eine Spezialvorschrift für einen ganz bestimmten Bereich der Schreibwirklichkeit, der als solcher links überhaupt nicht geregelt ist, denn die alte Dudennorm kannte keine speziell für Ladenschilder geltende Apostrophregel. So erklärt sich meine „Forderung“ nach der Lücke in der linken Spalte ...

Zum Glück zählen aber hier wie dort keine nachträglichen mündlichen oder schriftlichen Erläuterungen, sondern einzig das, was auf dem Papier steht. Daß die Reformer offensichtlich nicht in der Lage waren, eine Regel so zu formulieren, daß sie auch ihren Absichten entspricht, hat mich damals mindestens so sehr ernüchtert wie die Regel selbst.

Doch wir drehen uns im Kreise. Susi ist zwar nett, aber so viel Aufmerksamkeit hat sie denn doch nicht verdient. Darum sage ich nun mit einem – vielleicht auch müdigkeitsbedingten – Augenzwinkern: Gute Nacht!



Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 11.02.2006 um 23.53 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2910

Susis/Susi’s Imbißstube/Imbissstube/Imbiss-Stube/IMBISS STUBE/IMBIßSTUBE/IMBISS STUBE

Die Reformer haben hier etwas verändern wollen, es geht um die Zulassung des Deppen-Apostrophs beim Genitiv-s. Das Genitiv-s ist eine häufige Erscheinung, also sollte der Fall doch in einer Liste der wichtigsten Änderungen auftauchen, oder etwa nicht? Die Reformer selbst hatten Carlo's Taverne zur Exemplifizierung auserwählt, Susi’s Imbissstube ist dem gleichgestellt. Was soll nun in die linke Spalte? Natürlich Susis Imbißstube, was denn sonst? So sah die entsprechende Regelung vor der Reform aus. Daß Susi vor der Reform wie nach der Reform eine eigene Vorstellung vom Namen ihres Betriebes hat, vielleicht auch ein mit ihr befreundeter Schildermaler, hat damit nichts zu tun, es stellt nur die Regelungswut der Reformer in Frage. In der Liste ist Vorschrift ist mit Vorschrift verglichen worden. Wo ist das Problem?


Kommentar von R. M., verfaßt am 11.02.2006 um 23.35 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2909

Die Bezeichnung »Frühere Rechtschreibung« wurde von der SZ gewählt. Sie ist unsinnig, da diese Rechtschreibung ja weiterhin erfolgreich praktiziert wird. Was in der SZ stand, war auch nicht die Urfassung die Liste, sondern eine gekürzte und zum Teil auch veränderte Fassung.

Gibt es einen Prozeß der Eindeutschung von Wörtern aus dem Italienischen? Ich glaube nicht. Im Falle von Mocca/Mokka usw. sind italienische Begriffe eher zufällig in den Strudel der Ersetzung des c durch k oder z geraten. Gerhard Augst wollte auch hier nachbessern und aus Mokka Mocka machen (und aus Pizza Pitza).

Daß nicht jede Susi ihre Imbißstube brav Susis Imbißstube genannt hat, ist natürlich richtig.

Mein persönliches Lieblingsbeispiel ist hin|über - hi|n|ü|ber - hi|n|über. Was könnte die Fruchtlosigkeit der Revisionsbemühungen des Herrn Zehetmair besser kennzeichnen?


Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 11.02.2006 um 23.32 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2908

Es ist kaum möglich, in der synoptischen Liste wirklich nur saure "Äpfel" (Vorschriften) oder süße "Birnen" (übliche Schreibungen) miteinander zu vergleichen. Die Auswahl für die mittlere und die rechte Spalte (Vorschriften) ist richtig, denn es interessiert doch die Frage: Wie sieht den die Neuregelung und die neueste Neuregelung aus? Das bestätigt eindrucksvoll auch der Kommentar von Herrn Markner, der auf die Bandbreite der unter dem Motto "reformiert" produzierten Schreibungen hinweist. Somit sollte die linke Spalte zum Zweck der Vergleichbarkeit im Prinzip ebenfalls "Vorschriften" enthalten. Das tut sie auch, denn sie ist weitgehend mit dem Duden vor der Reform identisch. Wenn überhaupt, läge also ein Problem in der Namensgebung für die linke Spalte. Ich sehe jedoch kein Problem darin. Denn im Vergleich mit der weltfremden, künstlichen, vermurksten Neuregelung und ihrer ebensolchen Variante "Neuregelung in der durch den Rat revidierten Fassung" ist die Duden-Rechtschreibung immer noch die "Normale Rechtschreibung".

Das Beispiel zur Zeit ist völlig unproblematisch. In der mittleren und rechten Spalte sehen wir, wie die Neuregelung und die revidierte Neuregelung dieser Schreibweise aussieht. Links sehen wir, wie die entsprechende Regelung vor der Reform aussah, und das war zugleich die normale, die selbstverständliche und übliche Schreibung. Noch heute gehört zur Zeit zu den häufigsten Schreibungen, die ich bei Korrekturen nach neuer Rechtschreibung ändern muß. Die Leute können es einfach nicht einsehen, daß zur Zeit plötzlich anders geschrieben werden sollte – genausowenig wie sie auf die Idee kämen, plötzlich zurnot zu schreiben. (Auch für zurnot ließe sich das reichlich konstruierte Argument bemühen, dies habe als Unterscheidungsschreibung Vorteile, damit die Erkennbarkeit auch am Satzanfang sofort gegeben sei, etwa bei einer Gegenüberstellung wie: Zur Not der Einwohner von Zwiesel ...)

Die Gegenüberstellung von Pizza Margherita und Spaghetti ist ebenfalls sachgerecht. Die Liste zeigt: Bei Spaghetti kann man nach dem Willen der Reformer auch das italienische h weglassen, bei (Pizza) Margherita nicht. Das ist absurd. Im Rahmen einer natürlichen, stufenweisen Eindeutschung wäre nämlich zuerst Pizza Margerita als Variante fällig, erst später, in der Zukunft, Spagetti, weil ersteres in deutschen Texten eine relativ häufige Variante ist, letzteres ist – trotz Zulassung durch die Reform – eine sehr seltene Variante.


Kommentar von Chr. Schaefer, verfaßt am 11.02.2006 um 22.38 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2905

Zum "Deppenapostroph":

1996 ist tatsächlich eine Dissertation erschienen, welche diesen sogar im Titel verwendet:

Nils Hein, Der Staat Karl Theodor von Dalberg's : theoretischer Führungsanspruch und politische Ohnmacht im Alten Reich und im Rheinbund (1802 bis 1813), Phil. Diss., Frankfurt/M. 1996

Ob es sich hierbei um vorauseilenden Gehorsam oder von den wirklichen Problemen noch nicht getrübten Reformenthusiasmus gehandelt hat, entzieht sich meiner Kenntnis.


Kommentar von Wolfram Metz, verfaßt am 11.02.2006 um 22.19 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2904

Einige Anmerkungen zu Herrn Wrase. In der Urfassung der Liste war die linke Spalte noch mit „Frühere Rechtschreibung“ überschrieben; das dürfte seiner „Rechtschreibung vor der Reform“ entsprechen. Die Frage nach dem Titel hat den Verfasser also durchaus beschäftigt.

Die Auffassung und die Verantwortung des Verfassers zu respektieren ist für mich eine Selbstverständlichkeit, die nicht davon abhängt, ob man sein Werk „nur“ kritisiert oder selbst eine Alternative vorlegt.

Beim Sketch teile ich Herrn Wrases Auffassung, daß diese Schreibung nicht die Norm im Sinne des tatsächlichen Schreibgebrauchs war und ist, aber hier werden dann eben, wie er es selbst formuliert, Äpfel mit Birnen verglichen. Sei’s drum.

Die Frage, warum man nicht auch Pizza Margerita ins Wörterbuch aufnimmt, wenn man die Eindeutschung Spagetti für angemessen hält, müssen die Reformer beantworten, da bin ich der falsche Adressat. (Wie kann man übrigens Google dazu bringen, nach Spagetti zu suchen, ohne auch sämtliche Spaghetti-Treffer anzuzeigen?) Es ging mir nicht um die Verteidigung der h-losen (hlosen?) Variante, sondern um den keinem festen Schema folgenden und zum Teil langwierigen Prozeß der Eindeutschung von Fremdwörtern, über den hier ja schon häufiger diskutiert worden ist. Zum Zeitpunkt X befinden sich eben nicht alle Wörter aus einer bestimmten Fremdsprache im selben Stadium dieses Prozesses, und manchmal findet der Prozeß ja auch gar nicht statt. Das ließe sich durch die Hinzunahme eines entsprechenden Beispiels direkt über oder unter der Gruppe Pizza Margherita, Spaghetti (etwa Demarche, Depesche oder Portechaise, Polonäse/Polonaise) illustrieren. Der Vorteil bestünde darin, daß der orthographisch nicht so versierte, aber aufmerksame und interessierte Leser – und die Liste richtet sich ja an die gesamte Öffentlichkeit – auf einer noch breiteren Grundlage abwägen könnte, ob die durch die Reform punktuell forcierte Eindeutschung wirklich ein Fortschritt oder ein willkürlicher und unnützer Eingriff ist.

Daß mit solchen Ergänzungen eine an sich nicht erwünschte Komplizierung verbunden sein kann, räume ich ein. Man stößt bei einer solchen Liste in der Tat schnell an die Grenzen der Darstellungsmöglichkeiten, wie ich aus eigener Erfahrung weiß. Das zeigt auch der überaus komplizierte Fall (sich) warmlaufen/warm laufen.

Ob das Beispiel zur Zeit Goethes die reformierte bzw. revidiert-reformierte Rechtschreibung besser oder schlechter aussehen ließe, ist eine spannende Frage. Die Reform wird oft dafür kritisiert, daß sie der Schriftsprache zahlreiche Differenzierungsmöglichkeiten genommen hat. So habe ich vor vielen Jahren einmal gelesen, die Zulassung der Schreibung mithilfe sei schon deshalb abzulehnen, weil sie zu Mißverständnissen führen könne, zum Beispiel bei Großschreibung am Satzanfang. Ich halte dieses Argument für genausowenig überzeugend, wie ich an die Notwendigkeit der Einführung einer Differenzierung zwischen zur Zeit (von) und zurzeit glaube, aber ob andere das genauso sehen, weiß ich nicht. Übrigens hätte ein Reformer in einer solchen Liste wahrscheinlich zur Zeit, derzeit und zurzeit, derzeit einander gegenübergestellt. Gibt es noch Reformer, die solche Listen erstellen?

Zum Schluß noch ein Wort zu Susis Imbißstube, ich kann es mir nicht verkneifen. Herr Wrase (Beitrag 2887) schreibt: „Man kann sich [...] anhand der Liste fragen: Wurden die Probleme durch die Reform beseitigt? Und: Wurden die aufgrund der Reform zusätzlich geschaffenen Probleme durch die Arbeit des Rates gemildert?“ Jawohl, genau das erwarte ich von der Liste, und ich denke, daß sie diese Erwartung im großen und ganzen auch erfüllt, wenn man sie von links nach rechts liest. Doch bei Susi habe ich so meine Zweifel, denn ihre Imbißstube ist, so, wie sie in der ersten Spalte daherkommt, mit Sicherheit nicht „normal“ und war es auch schon vor 1996 nicht. Hier haben die Reformer ja ausnahmsweise mal versucht, den (allerdings nur in einem bestimmten Bereich) weithin zu beobachtenden Gebrauch in ihr Regelwerk einfließen zu lassen. Gegen die Anerkennung dieses sogenannten Deppenapostrophs ist vorgebracht worden, die auf Reklameschildern anzutreffende Rechtschreibung sei für die Darstellung der in der seriösen Literatur anzutreffenden Rechtschreibung unbeachtlich. Gut. Aber wenn das so ist, müßte man dann nicht die erste Spalte an dieser Stelle konsequenterweise leerlassen? Denn natürlich denkt bei Susis/Susi’s Imbißstube/Imbissstube/Imbiss-Stube/IMBISS STUBE/IMBIßSTUBE/IMBISS STUBE niemand an ein Literaturzitat. Hat man hier nicht von rechts nach links gedacht? Herr Markner wird zu Recht einwenden, der amtliche Regeltext schränke die Zulassung des Apostrophs nicht auf Werbetexte ein. Dennoch haben wir es hier wohl mit verschiedenen Obstsorten zu tun. Aber der Humor kommt in der Diskussion über die Reform sowieso viel zu kurz. Ich find Susis Imbißstube toll. Unbedingt drinlassen!



Kommentar von R. M., verfaßt am 11.02.2006 um 18.35 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2903

Zehetmair hat verschiedentlich die Orientierung am Sprachgebrauch gefordert. Wie sieht nun der reformierte Sprachgebrauch aus?

dass, auch das
Straße, auch Strasse
Trip, auch Tripp
Wollust, auch Wolllust
zusammenkommen, auch zusammen kommen
herabsetzen, auch herab setzen
meistbietend, auch meist bietend
das Radfahren, auch das Rad fahren
die Freiheit, die ich meine, auch die Freiheit die ich meine


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 11.02.2006 um 17.51 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2902

Beim Vergleichen kommt noch hinzu, daß in vielen Einzelfällen entweder überhaupt keine Auskunft erteilt wird oder eine bedenkliche. Wenn ich nichts übersehen habe, geht zum Beispiel die GKS bei "Schwarze Johannisbeere" nicht direkt aus dem Duden hervor. Die "rote Grütze" ist eingetragen, aber die Kleinschreibung sicher nicht völlig überzeugend. Es gibt eben eine Unmasse von Großschreibungen fester Begriffe, die weit über jeden Duden hinausgingen und erst recht über die Neuregelung. Und das ist meine Folgerung: Der alte Duden hatte im Prinzip die Tür zur Großschreibung fester Begriffe offengehalten, und ich hatte sie angesichts des empirischen Befundes noch weiter und entschiedener aufgestoßen. Die Neuregelung dagegen hat sie bis auf einen Spalt verrammelt. Erst durch die Revisionen ist sie wieder offener geworden, aber mit deutlichem Widerstreben, wie man an der Textfassung sieht mit ihren Klauseln, daß eben die Kleinschreibung doch der "Regelfall" sei usw.

Immer wieder der Grund-Gegensatz: Einerseits der bescheidene Beobachter und Buchhalter der Sprachentwicklung, andererseits die rabiaten Prinzipienreiter mit ihren häufig wechselnden Grammatiktheorien ...


Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 11.02.2006 um 12.31 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2900

An der Kritik von Herrn Metz finde ich berechtigt, daß die "Normale Rechtschreibung" durch eine vorteilhafte Auswahl der Beispiele stellenweise geschönt wirkt. Ich persönlich hätte eine solche Liste eher kürzer gehalten und auf einige solche Fälle verzichtet, aus denen man den Vorwurf einer unfairen Darstellung ableiten könnte. Andererseits ist die Neuregelung derart verkorkst und schwierig, daß sich dies im Rahmen einer solchen Liste ebenfalls kaum abbilden läßt. Man dürfte wohl kaum Einigkeit darüber erzielen, welche Auswahl "fair" wäre. Deshalb muß man die Auffasssung – und die Verantwortung – des Verfassers respektieren, solange man keine eigene Auswahl als Alternative anbietet und solange keine eindeutig mißratenen Einträge nachgewiesen werden.

Den anderen Kritikpunkten stimme ich nicht zu.

Wie Herr Metz selbst bemerkt hat, trifft es inzwischen bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr zu, daß die linke Spalte weder dem Duden 1991 noch Ickler entspricht.

Warum (überwiegend) der Duden mit Recht als Bezugsgröße gewählt wurde (und nicht Ickler), habe ich schon begründet. Man könnte auch von Ickler ausgehen. Dann lautet die Begründung: Ickler ist als Wörterbuch leider viel weniger verbreitet. Dasselbe muß man von der deskriptiven Auffassung von Rechtschreibung sagen, die dem Ickler zugrunde liegt. In Deutschland versteht man immer noch unter "Rechtschreibung" ein Regelwerk, eine Sammlung einzelner Vorschriften. Anders wäre die Reform unnötig und gar nicht denkbar gewesen, genauso wäre ihre krampfhafte Aufrechterhaltung schlagartig hinfällig. Außerdem paßt in eine Liste am besten Ähnliches, also vergleicht man vorzugsweise Vorschrift mit Vorschrift und nicht Äpfel mit Birnen. Aus alldem könnte man jedoch die Folgerung ableiten, daß man die linke Spalte nicht "Normale Rechtschreibung" nennen sollte – das würde zu dem von Ickler deskriptiv erfaßten Bestand der bis zur Reform tatsächlich verbreiteten Schreibungen passen –, sondern zum Beispiel "Rechtschreibung vor der Reform".

Eine punkutelle Ausnahme ist die Nichterwähnung von Sketsch, wenn man davon ausgeht, daß diese "Rechtschreibung vor der Reform" mit Duden 1991 identisch war. Das war sie aber nicht, und dafür ist Sketsch ein gutes Beispiel. Wer schrieb denn schon so? Die selbstverständliche, sprich: die normale Schreibweise war und ist Sketch. Hier hat es sich sicherlich ausgewirkt, daß als Titel der Spalte "Normale Rechtschreibung" gewählt wurde.

Wenn man die Eindeutschung Spagetti für eine angemessene, des Wörterbucheintrags würdige Eindeutschung hält, wieso nicht genauso Pizza Margerita? Für beides gilt: Kinder würden es zunächst so schreiben, aber unter Fortgeschrittenen gilt die Schreibweise als unbeholfen, als unangebracht, sie wird abgelehnt. Mit Google komme ich zu dem Ergebnis, daß die Variante Pizza Margerita einen größeren relativen Anteil hat als Spagetti – obwohl letzteres von der Reform zugelassen wurde! An dieser Gegenüberstellung ist ganz und gar nichts unfair. Übrigens ein weiteres Beispiel dafür, daß die linke Spalte nicht genau "Duden 1991" bedeutet, denn dort fehlte dieser Eintrag – trotz der rechtschreiblichen Relevanz.

Die übrigen Beispiele sind nach der Überarbeitung der Liste nicht mehr aktuell, oder sie gehören in das Kapitel "faire Darstellung". Aber auch hier verfängt nicht jedes Beispiel. Warum sollte zur Zeit durch die Hinzufügung des Falles zur Zeit von Goethe verkompliziert werden? Das sind zwei ganz verschiedene Konstruktionen. Jeder weiß, was mit zur Zeit gemeint ist, zusätzlich versichert durch die Gegenüberstellung von zur Not. Wenn man dennoch zur Zeit von Goethe hinzufügen würde, ergäbe sich in der Gegenüberstellung von Rechtschreibung vor bzw. nach der Reform:

zur Zeit, zur Zeit von Goethe — zurzeit, zur Zeit von Goethe

Das heißt, durch die Beschränkung auf den allein fraglichen Fall zur Zeit wurde die Reformschreibung gnädig behandelt, nicht die Rechtschreibung vor der Reform!

Solche Listen sind immer mit Problemen der Auswahl und der Darstellung behaftet. Nichts spricht dagegen, eine noch bessere Liste anzufertigen. Dazu ist jeder aufgerufen, der sein Mißfallen detailliert begründen kann.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 11.02.2006 um 08.46 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2899

Die Anfertigung von vergleichenden Listen ist ein langwieriges und immer schwieriger gewordenes Geschäft. Schon Eisenberg ist daran gescheitert. Ich habe mich bisher aus Zeitmangel noch nicht an der neuen Liste beteiligen können, meine alten Vergleichslisten in "Regelungsgewalt" waren viel einfacher zu erstellen. Man wird hier mit vereinten Kräften sicher noch weiterkommen. In diesem Sinne verstehe ich auch die Diskussion.

Was das Normale und den Duden betrifft, so habe ich schon vor Jahren zu meinem Wörterbuch gesagt, daß ich mit meinen begrenzten Mitteln (Zeit und Kraft) nicht jede Einzelheit so eigenständig durcharbeiten konnte, wie es wünschenswert wäre. In manchen Fällen bin ich einfach beim alten Duden geblieben. Gerade habe ich im Tagebuch einen Fall ("Raritäten") selbst erwähnt. Es handelt sich meist um Beispiele, die mangels ausreichend vieler qualifizierter Belege noch undeutlich schienen. Die Schwächen des alten Duden brauchen nicht geleugnet zu werden, sie sind aber nicht systematisch untersucht worden, wie es (vor und anstelle der Reform) nötig gewesen wäre.


Kommentar von Sigmar Salzburg, verfaßt am 11.02.2006 um 08.24 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2898

Der Passus zur vertraulichen Briefanrede heißt:

„E: In Briefen können die Anredepronomen du und ihr mit ihren Possessivpronomen auch großgeschrieben werden:
Lieber Freund, ich schreibe dir/Dir diesen Brief und schicke dir/Dir eure/Eure Bilder …

Das führt dazu, daß die Bevölkerung nach dem Willen der Reformer weiterhin über die Schulen auf die Kleinschreibung umgeschult wird, nur daß die Großschreibung nicht als Fehler bewertet werden kann. Der Text müßte daher lauten:

„E: In Briefen werden traditionell aus Höflichkeit meistens alle Anredepronomen einschließlich ihrer Possessivpronomen großgeschrieben:
Lieber Freund, ich schreibe Dir diesen Brief und schicke Dir Eure Bilder …



Kommentar von R. M., verfaßt am 11.02.2006 um 04.26 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2895

Das Normale zeichnet sich gerade dadurch aus, daß es für selbstverständlich erachtet wird, die zugehörige Norm also nicht expliziert werden muß. Jürgen Link hat darüber (in kritischer Absicht) geschrieben.


Kommentar von Wolfram Metz, verfaßt am 11.02.2006 um 03.30 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2894

Vielen Dank, Herr Wrase, für Ihre Anmerkungen! Mir ist grundsätzlich schon klar, was mit „normaler Rechtschreibung“ gemeint ist, und ich kenne sowohl den Duden als auch den Ickler recht gut. Allerdings entspricht die Liste eben weder dem einen noch dem anderen. Die eingedeutschte Schreibung Sketsch steht seit 1958 im Duden und ist auch bei Ickler aufgeführt. Die Schreibung fantastisch kennt der Duden seit 1980, und auch Professor Ickler sah keinen Grund, sie nicht als Variante neben phantastisch in sein ebensolches Wörterbuch aufzunehmen. (Inzwischen ist dieses Beispiel, wie ich gerade sehe, wie von Geisterhand aus der Liste verschwunden.)

Ganz offensichtlich soll die Liste nicht nur der Beantwortung der von Ihnen formulierten Fragen dienen, sondern zunächst einmal – man liest ja von links nach rechts – den Eindruck erwecken, daß es bei der herkömmlichen Rechtschreibung die Probleme, von denen Sie sprechen, nicht gegeben hat. Warum zum Beispiel fehlen in der Reihe seiltanzen, eislaufen, radfahren die Fälle Ski fahren und Auto fahren? Vielleicht deshalb, weil sie die verdächtig einheitliche Optik der linken Spalte stören würden und Uneinheitlichkeit nur in der zweiten und dritten Spalte erwünscht ist? Muß nicht eine solche Liste, wenn sie denn als einigermaßen objektive Vergleichsgrundlage fungieren soll, auch solche Schreibungen enthalten, und sei es nur, um zu demonstrieren, daß man eben nicht alle Fälle über einen Kamm scheren kann und daß es durchaus Gründe gibt, beispielsweise Auto fahren, aber radfahren zu schreiben?

Wieso stehen zwar roh und rauh, nicht aber Roheit und Rauheit in der Liste?

Weshalb wird bei zur Zeit die nach Ickler mögliche und nach dem Willen der Reformer zwingende Unterscheidung zwischen zurzeit im Sinne von „im Moment“ und zur Zeit wie in Fügungen der Art zur Zeit Goethes nicht erwähnt?

Warum wird uns die Pizza Margherita auf dem Spaghettiteller serviert? Man kann darüber diskutieren, ob es sich bei Spagetti, soweit diese Schreibung vorzufinden ist, um eine ernst zu nehmende Eindeutschung handelt oder um einen banalen Fehler wie *nähmlich, aber hier wird eine Einheitlichkeit suggeriert, die es in der Schreibpraxis nicht geben kann. Im Café bestellen wir einen Kaffee oder auch einen Café crème, nicht aber einen *Café oder einen *Kaffee crème, geschweige denn einen *Kaffee Krem.

Ich könnte noch mehr Beispiele nennen, aber das soll genügen. Die dem Regelwerk von 1996 irrigerweise zugeordneten Schreibungen *bitter kalt und *meist bietend sind, wie ich sehe, ebenfalls über Nacht aus der Liste verschwunden.

Meine Frage bleibt unbeantwortet: Was bedeutet „normale Rechtschreibung“? Ihre Antwort – sinngemäß: im Zweifel der alte Duden – ist bemerkenswert angesichts der Tatsache, daß viele der entschiedensten Reformkritiker größten Wert darauf legen, sich gleich zu Beginn jeder Diskussion in aller Schärfe vom Duden zu distanzieren. Ich kenne Leute, die mit wichtigtuerischer Miene darauf verweisen, daß sie sich nie um den Duden geschert haben, die aber auf Nachfrage zugeben, daß sie doch ab und an nachgeschlagen haben und daß sie außer vielleicht bei Dritte Welt und dahingehend um keinen Deut von der Norm aus Mannheim abgewichen sind. Gleichviel, für welche Darstellung der überkommenen Rechtschreibung man eintritt – ich finde, es geht nicht an, je nach Zweck der Übung mal diese, mal jene Quelle anzuzapfen, ohne diese Quellen offenzulegen.

So handelt es sich nach Professor Ickler bei selbständig und selbstständig um eigenständige Wörter und nicht um Schreibvarianten. Diese Begründung weicht zwar von der Argumentation der Reformer ab, in der Liste würde sich das aber nicht niederschlagen, sondern wir hätten in allen drei Spalten den wenig spektakulären Eintrag selbständig/selbstständig. Ich lese aber in der Spalte „Normale Rechtschreibung“ nur selbständig. Womit haben wir es also zu tun? Mit Duden 91, mit Markner 06, mit FDS 06? Diese Frage ist wichtig, gerade in der Diskussion mit potentiellen „Konvertiten“. Ich weiß, wovon ich rede, denn ich selbst habe mittlerweile aufgehört, meine Bedenken gegen die Reformschreibung zu unterdrücken (lange, komplizierte Geschichte).



Kommentar von Jens Stock, verfaßt am 10.02.2006 um 19.32 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2891

Genau. Allerdings schreiben die Reformer auch "das Kennen-Lernen", genau wie "das In-Kraft-Treten". Was aber nicht heißt, daß wir uns so etwas angewöhnen müßten ...


Kommentar von R. M., verfaßt am 10.02.2006 um 17.51 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2890

Nein, das wäre es nicht. Aber viele glauben es; ein typischer Kollateralschaden der Reform. »Das Rad fahren« habe ich vor anderthalb Jahren, wenn ich mich recht entsinne, sogar in einem Schweizer Gesetz gefunden.


Kommentar von borella, verfaßt am 10.02.2006 um 16.12 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2889

Die Softwareimplementierung von GKS-Regeln scheint nicht ganz trivial zu sein. Mein Word 2003 versucht unverzagt, aus:
"Ein Treffen zum Kennenlernen ... " die Form
"Ein Treffen zum Kennen lernen ..." zu machen;
oder wäre das nach irgend einer NRS-Version gar richtig?



Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 10.02.2006 um 01.52 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2887

"Normale Rechtschreibung" in der vergleichenden Liste bedeutet im Zweifelsfall: Duden 1991. Zweifel ergeben sich in erster Linie bei der angeblichen Eindeutigkeit von Zusammenschreibungen (manchmal auch: Getrenntschreibungen), die der Duden übertrieben hat. Eine noch genauere Darstellung der normalen Rechtschreibung finden Sie in: Theodor Ickler, "Normale deutsche Rechtschreibung". Die Wahl von Duden ist deshalb berechtigt, weil es das am weitesten verbreitete und anerkannte Wörterbuch war, trotz seiner Schwächen, und weil die Reform die im Duden formulierte Rechtschreibung verändern wollte. Man kann sich somit anhand der Liste fragen: Wurden die Probleme durch die Reform beseitigt? Und: Wurden die aufgrund der Reform zusätzlich geschaffenen Probleme durch die Arbeit des Rates gemildert?


Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 10.02.2006 um 01.43 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2886

Mein Beitrag war ironisch gemeint. Bei der Ironie gibt es immer die Zwickmühle: Soll der feine Spott wirksam sein, darf man ihn nicht als solchen kenntlich machen; dafür wächst dann die Gefahr des Mißverständnisses. Kratzbaum hat meine Gedanken ins Originalformat zurückübersetzt.


Kommentar von kratzbaum, verfaßt am 09.02.2006 um 22.42 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2884

Um Mißverständnisse zu vermeiden...

Wenn ich die Arbeit des Rates im ganzen als "lächerlich" betrachte – von höherer Warte sozusagen –, so möchte ich keinesfalls das Verdienst Prof. Icklers schmälern, der erstens bis zur Selbstverleugnung mitgewirkt und zweitens auch etwas erreicht hat. Daß alles Stückwerk blieb, bleiben mußte, kann am allerwenigsten ihm angelastet werden. Allein die Tatsache, daß es im Rat wenigsten einige wenige kritische Stimmen gab, wertet diesen um ein geringes auf und hält vor allem die Öffentlichkeit wach.


Kommentar von Wolfram Metz, verfaßt am 09.02.2006 um 19.51 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2883

Ich fürchte, meine Frage ist im Gedränge untergegangen. Daher noch einmal: Was genau bedeutet in der ersten Spalte der vergleichenden Wörterliste "Normale Rechtschreibung"? Worauf basieren die dort aufgeführten Schreibungen?


Kommentar von kratzbaum, verfaßt am 09.02.2006 um 15.13 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2882

Die Arbeit des Rates ist so lächerlich wie die Reform selbst. Was als Verbesserungen und Korrekturen serviert wird, ist, wenn akzeptabel, ausnahmslos die Wiederherstellung traditioneller Schreibungen. Kommt ausnahmsweise mal etwas wirklich Neues (Bsp. leidtun), so stößt es auf Ablehnung von kompetenter Seite. Komisch bis tragikomisch ist das mühsame Herumdoktern an Fehlern und Problemen, die allesamt den Reformern und ihren Helfershelfern zu verdanken sind, eine sinnlose Vergeudung von Kraft, Zeit und schießlich auch Geld. Man darf eben nie die Chronologie aus den Augen verlieren: Bevor die Reform über uns kam, gab es keinen orthographischen Notstand. Die einen haben den Mist abgeladen, die anderen sollen ihn wegfahren.

Für die Kritiker und Gegner der Reform ist es sehr erfreulich, daß der Rat ein solches Flickwerk abgeliefert hat. Denn erstens bleibt das Thema virulent, und zweitens ist die Gefahr gemindert, daß große, unreformierte Tageszeitungen umschwenken. Warum sollten sie? Auf die nicht gleichgeschaltete Presse gründet sich die stärkste Hoffnung auf ein Ende der Reform auch und gerade in den Schulen. Hier könnten Kläger und Gerichte ansetzen, wie es schon das OVG getan hat. Nur in der Schule kann der Reform wirklich ein Ende bereitet werden. Der Rest folgt dann von selbst.


Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 09.02.2006 um 14.08 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2881

So lächerlich ist die Arbeit des Rates nun auch wieder nicht. Vergleichen Sie die Rechtschreibung vor der Reform - nach der Reform - nach der Reform der Reform durch den Rat:

Running gag - Runninggag/Running Gag - Running Gag

Ich finde die Abschaffung des Runninggags eine weise Tat im Blick auf den Leser. Hierfür wurde vorbildliche Arbeit bei der Ausgestaltung von Paragraph 37 Abschnitt 1.5 Satz E4 geleistet.


Kommentar von kratzbaum, verfaßt am 09.02.2006 um 12.21 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2878

Running gag

Das Köstlichste, was einem im Zusammenhang mit der Reform und den hilflosen Reparaturversuchen daran geboten wird, sind ja doch die Pressekonferenzen der Herren Z. und E. (Danke für die Bereitstellung der Texte!) Da eiern die Herren herum und tönen bedeutungsschwer, als ob es ihnen bzw. dem Rat nach unsäglichen Mühen soeben gelungen sei, endlich eine deutsche Schriftsprache zu erschaffen. Allein die Affereien um den Gebrauch des "Du" in Briefen ersetzen mehrere Witzseiten. Mancher der beteiligten Journalisten spürt ja doch etwas vom Irrwitz des Unternehmens Reform und besonders der vergeblichen Rettungsversuche. So fragt einer sinngemäß: Können Sie den Leuten überhaupt noch vermitteln, was Sie da eigentlich treiben?

Von der Kommission über den Beirat bis zum Rechtschreibrat ist die Fachkompetenz immer mehr entschwunden, und so ist man schließlich bei der Zweidrittelmehrheit gelandet. Das muß aber noch nicht das Ende sein. Man könnte z.B. auf einen Modus à la Zabel zurückgreifen und die Einkommensverhältnisse zugrunde legen, so eine Art Dreiklassenstimmrecht etablieren. Es wäre Jacke wie Hose, bzw. Hans wie Heiri.


Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 09.02.2006 um 04.45 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2875

Zur Frage von Karsten Bolz:
... Wie soll beispielsweise folgende Zeile in der oben angeführten vergleichenden Wörterliste interpretiert werden?
Normale RS — reformierte RS — reformierte Reform-RS
Spaghetti — Spaghetti/Spagetti — Spagetti/Spaghetti


Man könnte es theoretisch sogar noch exakter (und komplizierter) machen. Daß der Rat selbst oder seine Mitglieder vielfach bei Varianten die neuerfundene Schreibung bevorzugen, heißt ja nicht, daß das auch im Regelwerk die Leitlinie sein soll. Außerdem schreiben auch Freunde von aufwändig und selbstständig nicht automatisch Spagetti. Man könnte also die der Einteilung in Haupt- und Nebenvarianten (ab 1996) und dann deren Abschaffung (ab 2004) abbilden:

Normale RS — Reformierte RS — Reformierte Reform-RS
Spaghetti — Spaghetti (HV***)/Spagetti (NV****) — Spaghetti/Spagetti

*** Hauptvariante **** Nebenvariante

In der dritten Spalte ist man gezwungen, eine Entscheidung über die Reihenfolge zu treffen, obwohl es offiziell keine Haupt- und Nebenvarianten mehr gibt. Man könnte vorläufig die Reihenfolge aus der zweiten Spalte übernehmen (in der die Hauptvariante zuerst erscheinen sollte).


Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 09.02.2006 um 04.24 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2874

In der Vorlage zur GKS steht immer noch wie in der ursprünglichen Neuregelung von 1996, daß es sich bei "willens" und "rechtens" um Adverbien handele (§ 56 (3)). So auch in Wahrig "Fehlerfreies und gutes Deutsche". Dagegen wird "barfuß" dort zu den nur prädikativ gebrauchten Adjektiven gezählt (wie "quitt"). "Das Verhalten ist rechtens" - Adverb? Wer kann das erklären?

Ich glaube, das ist einfach ein Irrtum, ein Kurzschluß bei demjenigen, der damals hochtourig an der Formulierung des Paragraphengebäudes gestrickt hat. Die Verwendung in Mustern wie "Das Verhalten ist rechtens" wurde nicht durchprobiert. Sondern jener Reformer kam, verwirrt vom andauernden Jonglieren mit den Wortarten, zu dem Eindruck: rechtens klingt wie nächtens, morgens, bestens, letztens, also Adverb. Ebenso erging es den späteren Nutzern dieser Textstelle: Es fiel ihnen wegen der formalen Plausibilität nicht auf, daß ...ens nicht automatisch Adverb ist.


Kommentar von Germanist, verfaßt am 08.02.2006 um 23.26 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2873

In § 2311 (1) BGB, Erbrecht, heißt es "der Voraus".


Kommentar von Glasreiniger, verfaßt am 08.02.2006 um 22.24 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2872

Wobei das Fehlen des Substantivs Voraus eher ein Versehen ist, denn im Erbrecht gibt es den (oder das?) Voraus. Den Nachhinein wird es wohl nur als Nachschlag, Nachklapp, Nachtarock o.ä. geben.


Kommentar von Jan-Martin Wagner, verfaßt am 08.02.2006 um 22.00 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2871

Th. Ickler: »Erst dann wird man den ganzen Krampf sehen, der uns erhalten bleiben soll: "gestern Abend", "Hilfe ist Not", ...«

Nicht zu vergessen die berühmt-berüchtigten Kandidaten im Nachhinein und im Voraus! Wobei mir gerade wieder die Perversität der entsprechenden Einträge im amtlichen Wörterverzeichnis auffällt:
nachhinein; im Nachhinein § 57(5)
voraus; im Voraus, zum Voraus § 57(5)
Im Wörterverzeichnis gibt es keine Substantive Nachhinein und Voraus, denn die eigentlichen Einträge sind klein geschrieben, – andererseits treten diese Wörter im tatsächlichen reformierten Gebrauch nur groß geschrieben auf...


Kommentar von Wolfram Metz, verfaßt am 08.02.2006 um 20.26 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2869

Was bedeutet in der ersten Spalte der vergleichenden Wörterliste "normale Rechtschreibung"? Auf welchen Beobachtungen basieren die hier aufgeführten Schreibungen?


Kommentar von Jan-Martin Wagner, verfaßt am 08.02.2006 um 20.23 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2868

Th. Ickler: »Erst dann wird man den ganzen Krampf sehen, der uns erhalten bleiben soll: "gestern Abend", "Hilfe ist Not", ...«

Hat nicht Heike Schmoll in ihrem Artikel vom letzten Sonnabend (4. 2.) gleich zu Anfang geschrieben, es sei „not sein” klein zu schreiben? Im Ratsvorschlag zur GKS kommen weder „Not sein/tun“ noch „not sein/tun“ explizit vor, insofern ist das wohl letztlich unentscheidbar. Im 2004er Regelwerk steht Not tun unter § 55 (4), in der Ratsfassung würde es weiterhin dorthin passen, schließlich handelt es sich um eine offene Liste („... zum Beispiel:“). Andererseits paßt not sein – und nur dieses! – auch unter § 56 (1) der Ratsfassung, denn dort ist keine geschlossene Liste angegeben, und not kann nur prädikativ verwendet werden (attributiv: nötig). Aber halt, nottun wird ja schon von § 34 (3) Ratsfassung erfaßt, so daß bei Distanzstellung § 56 (2) für Kleinschreibung sorgt („Hier tut Hilfe not“).

Fazit: Mit der Ratsfassung sind sowohl Not sein als auch not sein vereinbar, dagegen ist nottun die einzig mögliche Form.


Kommentar von R. M., verfaßt am 08.02.2006 um 20.05 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2866

Zur Frage von Karsten Bolz: Die mittlere Spalte orientiert sich am Regelwerk von 1996, in dem Spaghetti noch als Hauptvariante aufgeführt war. Die rechte Spalte orientiert sich im Bereich der Laut-Buchstaben-Beziehungen am Regelwerk von 2004, das der Rat hier bekanntlich nicht angetastet hat. Übrigens bedient sich der Rat durchgängig der jeweils reformierten Schreibungen (orthografisch, selbstständig). Insofern sind das de facto die Hauptvarianten.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 08.02.2006 um 19.42 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2865

In der Vorlage zur GKS steht immer noch wie in der ursprünglichen Neuregelung von 1996, daß es sich bei "willens" und "rechtens" um Adverbien handele (§ 56 (3)). So auch in Wahrig "Fehlerfreies und gutes Deutsche". Dagegen wird "barfuß" dort zu den nur prädikativ gebrauchten Adjektiven gezählt (wie "quitt"). "Das Verhalten ist rechtens" - Adverb? Wer kann das erklären?

Die fakultative Großschreibung von "bei Weitem" usw. ist nichts weiter als ein Zugeständnis an Peter Gallmann, der viele Schreibweisen früherer Jahrhunderte wiederherstellen will (auch "Freundinn", "Erkenntniss" usw.). Kein anderer Reformer hat solche Pläne gehabt oder ernst genommen, außer vielleicht Schrodt, in dessen "universalgrammatischer" Theorie nach Präpositionen nur Substantive kommen können ("von Heute" usw.).


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 08.02.2006 um 19.34 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2864

Die Zusammenstellung der geänderten Teile der Groß- und Kleinschreibung auf der Internetseite des Rates ist natürlich wieder mal eine bewußte Irreführung. Die nicht geänderten, zum Teil höchst anstößigen Teile der GKS sind einfach weggelassen. Sollte es die angekündigte Blitz-Anhörung nach bewährtem Muster geben, werden die Verbände wahrscheinlich auch nur diesen Auszug vorgelegt bekommen. Es bleibt also unsere Aufgabe, das Bruchstück in die Gesamtdarstellung von 2004 einzuarbeiten. Erst dann wird man den ganzen Krampf sehen, der uns erhalten bleiben soll: "gestern Abend", "Hilfe ist Not", "im Allgemeinen", "Corpus Delicti", "die Meisten", "Letzterer" usw.
Gegebenenfalls werde ich das Gesamtpaket an die anzuhörenden Verbände weiterleiten, damit hinterher niemand sagen kann, er habe es nicht gekannt.


Kommentar von Karsten Bolz, verfaßt am 08.02.2006 um 19.23 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2863

Klaus Malorny: Ist mein "Lieblingswort" aufwändig nun zur bevorzugten Variante geworden oder weiterhin nur die Nebenvariante?

In der Fassung von 2004 war dazu folgendes dem Wörterverzeichnis vorangestellt:
Der Fettdruck der streng alphabetisch geordneten Stichwörter dient nur als Lesehilfe und bringt keine Wertung gegenüber den zugeordneten orthografischen und lexikalischen Varianten zum Ausdruck.

Die Frage, die sich mir stellt, lautet: Soll das nun wieder aufgegeben werden? Wie soll beispielsweise folgende Zeile in der oben angeführten vergleichenden Wörterliste interpretiert werden?
Normale RS — reformierte RS — reformierte Reform-RS
Spaghetti — Spaghetti/Spagetti — Spagetti/Spaghetti



Kommentar von Germanist, verfaßt am 08.02.2006 um 18.42 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2861

"diät" ist eines von den vernichteten Wörtern; in allen Duden vor 1996 findet man "diät leben": der richtigen Ernährung entsprechend leben. In den entsprechenden Herkunftsduden steht "Ableitung: diät - 'der richtigen Ernährung entsprechend' (18. Jh.)" Es ist also ein altes und traditionsreiches Wort. Solche Wörter zu verbieten ist eine Kulturschande.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 08.02.2006 um 17.17 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2860

Die Rechtschreibreform hat das Wort "diät" aus dem deutschen Wotschatz entfernt. Wahrig scheint es auf eigene Faust wiederherstellen zu wollen, aber daraus wird nichts, denn der Zehetmair-Rat hat es nicht genehmigt. An diesem Versagen zeigt sich besonders deutlich die vollständige Unfähigkeit des Rates, zu sachgerechten Lösungen von "Problemen" zu kommen, die es ohne die Reform gar nicht gäbe.
Das Adjektiv "diät" wurde vorwiegend adverbial gebraucht, der große Duden kannte auch attributive Verwendung ("eine diäte Lebensweise"). Seit die Reformer in ihrer tiefen Unkenntnis der deutschen Sprache das Wort als Substantiv mißverstanden, habt die Dudenredaktion ihr besseres (auch grammatisches) Wissen verleugnet. Solche Fälle habe ich immer als das Beschämendste empfunden, was der Duden sich erlaubt hat. Man denke auch an die Streichung ganzer Wortbildungsmodelle wie "eisenverarbeitend" aus der Dudengrammatik!


Kommentar von Norbert Schäbler, verfaßt am 08.02.2006 um 11.57 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2859

"Danke, danke!"

Als Diabetiker lebe ich diät und ich liebe mittlerweile die Diät(-kost).
Zwar kann ich kein normales (Speise-) Eis essen, aber immerhin kann ich ja Eis laufen.
Das verdanke ich den Rechtschreibreformern.



Kommentar von Germanist, verfaßt am 08.02.2006 um 10.44 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2856

Eine Grundsatzfrage: Gibt es ein Adjektiv "diät" oder nicht? Im "Ickler" und "Wahrig" existiert es, im "Duden" und "Bertelsmann" fehlt es. "Diät leben" tut mir genauso weh wie "Leid tun".


Kommentar von Klaus Malorny, verfaßt am 08.02.2006 um 10.02 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2854

Ist mein "Lieblingswort" aufwändig nun zur bevorzugten Variante geworden oder weiterhin nur die Nebenvariante?


Kommentar von jms, verfaßt am 08.02.2006 um 09.27 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2853

Urin-stinkt ist ja wirklich anrüchig. Aber z.B. Anal-phabet sollte man weiterhin trennen, sozusagen als Ehrerbietung gegenüber der Rechtschreibreform.


Kommentar von rrbth, verfaßt am 08.02.2006 um 05.42 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=398#2851

Wenn gar nichts hilft, die Lieblingstrennwörter Anal- und Urin- werden Aufmerksamkeit erregen, denn _das_ hat ja fast jeder mitbekommen, daß das nicht (mehr) gemacht werden sollen darf.



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