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Nachrichten rund um die Rechtschreibreform

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31.08.2004
 

Schlussstrich oder Schlußstrich?
Die Reform wankt, und ihre Gegner geben nach (manche von ihnen)

Die reformierte ss/ß-Schreibung ist nicht nur schlechter lesbar, sondern auch schlechter lehrbar: Grundschüler, die in ihr unterrichtet werden, machen bei s, ss und ß von Jahr zu Jahr mehr Fehler. Gleichwohl signalisieren Reformgegner die Bereitschaft, sie zu übernehmen.

Die Süddeutsche Zeitung erwägt, »vernünftige Neuerungen - etwa die ß- und ss-Schreibweise -« beizubehalten. Die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung schlägt einen von Peter Eisenberg ausgearbeiteten Kompromiß »Zur Reform der deutschen Rechtschreibung« vor, weil sie eine vollständige Rückkehr zur klassischen Rechtschreibung zwar für besser hielte, aber nicht mehr an sie glaubt. Auch dieser Kompromißvorschlag erklärt die reformierte ss/ß-Schreibung wenn nicht für vernünftig, so doch für »hinnehmbar«.

Die Akademie macht ihn schon zum zweiten Mal; einmal ist sie mit ihm bereits gescheitert. Und sie wird wieder scheitern. Die Kultusministerkonferenz erklärt die neue Rechtschreibung für nicht mehr verhandelbar, und auch unter ihren Gegnern sind längst nicht alle zum Nachgeben bereit. 37 Mitglieder der Akademie für Sprache und Dichtung erklären anläßlich des zweiten Kompromißangebots postwendend, daß sie es nicht unterstützen.

Im Wortlaut:

Zwangslage für literarische Verlage
37 Akademiemitglieder zur Rechtschreibreform


Wulf Kirsten, 99423 Weimar, den 30. August 2004
Pressemitteilung

Anläßlich der Pressekonferenz der Orthographie-Kommission der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung am Montag, 30.8., in der Berliner Akademie der Künste weisen die 37 unterzeichnenden Mitglieder der Berliner Akademie und der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung darauf hin,

1. daß die Rechtschreibreform im Verlagswesen nicht nur die Schulbuchkonzerne betrifft, die wegen häufiger Lehrplanänderungen die Schulbücher ohnehin immer wieder neu drucken müssen und können, sondern auch die Literaturverlage. Diese geraten bei einer endgültigen Durchsetzung der „Neuregelung“ in die Zwangslage, Neuauflagen ihrer Bücher entweder in der bisherigen, dann von Amts wegen fehlerhaften Schreibung nachzudrucken oder mit hohen Kosten neu zu setzen;

2. daß die Rechtschreibreform seit 1996 zur Aussonderung zahlloser Kinder- und Jugendbücher aus Bibliotheken geführt hat und am Ende der Übergangsfrist zu einer schlagartigen Wertminderung aller privaten wie öffentlichen Buchbestände führen wird, die als orthographisch „fehlerhaft“ und für Schüler nicht empfehlenswert gelten werden;

3. daß der vernünftigste Weg aus der verfahrenen Situation, in die die zwischenstaatliche Rechtschreibkommission der Kultusminister die Sprachgemeinschaft gebracht hat, eine völlige Rücknahme der überflüssigen, inhaltlich verfehlten und sehr viel Geld und Arbeitskraft kostenden Rechtschreibreform ist. Eine Rücknahme der Reform, die viel leichter wäre als ihre trotz aller Maßnahmen noch immer nicht gelungene Einführung, entspräche dem erkennbaren Willen der großen Mehrheit der Bürger in Deutschland, Österreich und der Schweiz und wäre deshalb ein wichtiger Beitrag zur demokratischen Kultur.

Wulf Kirsten, Michael Krüger, Reiner Kunze, Guntram Vesper (Erstunterzeichner); Hans Bender, Elisabeth Borchers, Vicco von Bülow, Karl Dedecius, Tankred Dorst, Ralph Dutli, Prof. Joachim Fest, Christoph Geiser, Georges-Arthur Goldschmidt, Günter Grass, Prof. Walter Grasskamp, Prof. Peter Gülke, Erich Hackl, Michael Hamburger, Peter Hamm, Ludwig Harig, Thomas Hürlimann, Elfriede Jelinek, Prof. Joachim Kaiser, Prof. Friedhelm Kemp, Thomas Kling, Günter Kunert, Siegfried Lenz, Prof. Hans Maier, Prof. Odo Marquard, Christoph Meckel, Oskar Pastior, Arnold Stadler, Martin Walser, Michael Walter, Prof. Harald Weinrich, Hans Wollschläger, Prof. Bernhard Zeller



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Kommentare zu »Schlussstrich oder Schlußstrich?«
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Kommentar von Hans-Jürgen Martin, verfaßt am 02.09.2004 um 10.07 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=90#21

Der "Kompromissvorschlag", daß nicht nur übernommen werden könnte, was sinnvoll ist, sondern auch, "was ohne nennenswerten Schaden hinnehmbar ist" – etwa die ss-Schreibung – ist feiges Einknicken und eines Wissenschaftlers unwürdig. Wissenschaftliche (auch sprachwissenschaftliche) Erkenntnis und Wahrheit entsteht nicht aus Geschacher und Intrigen, es läßt sich nicht einmal über sie abstimmen.
Sollte die Akademie damit Erfolg haben, wäre irgendwann in Geschichtsbüchern sinngemäß zu lesen:
Zur Jahrtausendwende wurde in Deutschland eine Rechtschreibreform durchgesetzt: Statt "ß" war nach kurzem Vokal nun meist "ss" zu schreiben, "weil dies ohne nennenswerten Schaden hinnehmbar ist". Vielleicht würde sogar noch der Hinweis folgen, daß eine völlige Wiederherstellung der deutschen Rechtschreibung wegen des drohenden Gesichtsverlusts der Politiker nicht machbar war.

In einer solchen Situation ist es gut zu lesen, daß sich 37 Akademie-Mitglieder dem Einknicken widersetzen. Schon vor Jahren schrieb mir eine Bekannte, daß die Bereitschaft, sich der staatlichen Nötigung in Sachen Sprache anzupassen, mit der Position der jeweiligen Organisation steigt. Offenbar ist auch die Spitze der Darmstädter Akademie allzu gerne bereit, sich korrumpieren zu lassen, wenn Wichtigkeit und "Machtgewinn" winken.

Hans-Jürgen Martin
www.schriftdeutsch.de


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 20.09.2013 um 17.15 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=90#9594

Schluss-Strich (FAZ 20.9.13) wirkt unangemessen, denn es ist ein ganz gewöhnlicher Schlußstrich gemeint und nicht eine Rekonkretisierung wie etwa bei Hoch-Zeit (hohe Zeit) gegenüber Hochzeit (Eheschließung).

Ein linkischer Versuch, aus der selbstgestellten Falle wieder herauszukommen.


Kommentar von Chr. Schaefer, verfaßt am 21.09.2013 um 07.24 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=90#9596

Schon spaßig, nicht wahr? Das ist ungefähr so, als würde man für den Verzehr von Reis den Gebrauch von Stecknadeln amtlich vorschreiben und dann zur Erleichterung auch die Verwendung von Untertassen genehmigen, während die Benutzung von Gabeln, Löffeln oder Stäbchen ebenso amtlich für unzulässig erklärt wurde.


Kommentar von Argonaftis, verfaßt am 22.09.2013 um 23.54 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=90#9597

Noch so ein häßlicher Konsonantendreier:
Steinbrück hat einen Schlussspurt hingelegt


Kommentar von Urs Bärlein, verfaßt am 26.09.2013 um 16.09 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=90#9603

Vernünftige Schreibungen werden erst wieder akzeptabel, wenn und soweit in Vergessenheit gerät, daß es herkömmliche sind. Eine Rückkehr zu Schlußstrich kommt deshalb vorläufig nicht in Frage; sie würde das Fundament der Legitimität des Staates als normsetzender und normwahrender Instanz zertrümmern. Da ist der Schluss-Strich das kleinere Übel. Wie heikel die Korrektur von staatlichen Fehlentscheidungen sogar bei vermeintlichen Nebensächlichkeiten sein kann, zeigen auch die Probleme mit Normalzeit und Sommerzeit. Bis vor kurzem schien es, als hätten die Russen einen genialen Ausweg gefunden: Sie schafften im Osten eine ihrer vielen Zeitzonen ab, mit der Folge, daß es dort im Winter erst am frühen Nachmittag hell wurde. Das konnte natürlich nicht so bleiben. Der nächste Schachzug: Sie schafften die Winterzeit ganz ab, so daß die Sommerzeit zur neuen ganzjährigen Normalzeit wurde. Die Sache hatte bloß einen Haken: Jetzt bekommen die Leute in Moskau im Winter nicht mehr genügend Tageslicht. Wie es aussieht, wird die Duma deshalb demnächst die Rückkehr zum Wechsel zwischen Winter- und Sommerzeit beschließen. Ausgeschlossen ist offenbar nur eine Lösung, nämlich die Uhren so zu stellen, daß die Sonne mittags möglichst im Zenit steht. Das käme dem Eingeständnis gleich, daß manche Dinge sich der normativen Kompetenz des Staates entziehen.


Kommentar von Germanist, verfaßt am 26.09.2013 um 17.33 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=90#9604

Viele untergegangene Sachen werden von nachfolgenden Generationen wiederentdeckt und vorurteilsfrei neu bewertet. Wir werden wohl auf das Ableben der Schuldigen warten müssen.


Kommentar von Marco Mahlmann, verfaßt am 26.09.2013 um 18.52 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=90#9605

Die Rechtschreibreform mit der Sommerzeitumstellung in Verbindung zu bringen, ist Wasser auf die Mühlen derer, die den Widerstand gegen die Rechtschreibreform als bloße Faulheit auffassen, neue Regeln zu lernen.
Klar macht es Mühe, die Uhr umzustellen, und die ewig vorgeschobene Energieersparnis mag nicht eingetreten sein; es profitieren aber nicht nur Gaststätten davon, daß es im Sommer abends länger hell ist. Die Seele labt sich am Licht.


Kommentar von Glasreiniger, verfaßt am 26.09.2013 um 19.51 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=90#9606

Es ist kein bißchen länger hell durch die Sommerzeit. Man steht allenfalls früher auf.


Kommentar von Chr. Schaefer, verfaßt am 27.09.2013 um 07.17 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=90#9609

Zu Herrn Bärleins Bemerkung (in #9603) "Eine Rückkehr zu Schlußstrich kommt deshalb vorläufig nicht in Frage; sie würde das Fundament der Legitimität des Staates als normsetzender und normwahrender Instanz zertrümmern."

Die wichtigsten Normen – jenseits von Gesetzen – werden in Deutschland nicht vom Staat erschaffen, sondern von denen, die etwas vom jeweiligen Gebiet verstehen. Auf nationaler Ebene sind dies beispielsweise das DIN für Industrienormen, RAL für Industriefarben oder HKS für Druckfarben, und keine dieser Organisationen ist eine staatliche Behörde (DIN und RAL sind eingetragene Vereine, und HKS ist ein mittelständisches Unternehmen). International sind es die ISO, das W3C oder Pantone (ein Unternehmen), die Normen setzen und – schlecht und recht – wahren. Der Staat kommt hier nirgendwo ins Spiel, es sei denn als ein Interessenvertreter unter vielen.

Das Duden-Privileg folgte ganz diesem Muster, indem die Kultusminister den auch ohne Privileg führenden Wörterbuchanbieter für die Korrektur von Schularbeiten als "maßgebend" anerkannten. Man kann über eine solche Privilegierung streiten, vor allem wenn sie über den eng begrenzten Rahmen der Schule hinausgeht, aber das gilt ebenso für andere Bereiche. Warum soll man DIN-Normen folgen oder Farbwerte nach einer RAL- oder HKS-Skala verwenden? Weil es einerseits vieles vereinfacht und andererseits niemanden zwingt, der Norm zu folgen. Auch das Bundesverfassungsgericht konnte die RSR nur retten, indem es sie zu einer reinen Lehrplanänderung, d.h. einer internen Verwaltungsvorschrift für Schulen degradierte.

Nachdem es nicht mehr geleugnet werden konnte, daß der Staat sich, wie nicht anders zu erwarten, als "normsetzende und normwahrende Instanz" überhoben hatte, wurde die heiße Kartoffel an den unseligen Rat weitergereicht, der aber kaum arbeitsfähig ist und vom Wohlwollen derjenigen abhängt, die das Debakel zu verantworten haben. Es ging und geht dabei durchweg darum, daß die Verantwortlichen ihren Allerwertesten retten wollten, nicht um die "Legitimität des Staates".


Kommentar von Germanist, verfaßt am 27.09.2013 um 09.03 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=90#9611

Technische Normen sind insoweit verpflichtend, als sie im Streitfall als "Stand der Technik" gelten.


Kommentar von Germanist, verfaßt am 27.09.2013 um 10.56 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=90#9612

Der Hauptunterschied zwischen technischen Normen und Vorschriften und den Rechtschreibregeln ist, daß für Geräte und Bauwerke für die restliche Lebensdauer diejenigen Normen und Vorschriften gültig bleiben, die zur Zeit der Herstellung gültig waren. Nachbesserungspflichten gibt es nur in Ausnahmefällen, meist aus Sicherheitsgründen wie z.B. Kaminkehrer-Auftrittstufen und Zuluft-Öffnungen für Heizräume.
Dagegen gibt es für früher gültige Rechtschreibregeln keinen Bestandsschutz.


Kommentar von Chr. Schaefer, verfaßt am 28.09.2013 um 07.57 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=90#9615

Mein Kommentar bezog sich auf die Einschätzung des Staates als "normsetzende[] und normwahrende[] Instanz". Er ist es, abgesehen von Gesetzen, nicht, und zwar aus guten Gründen.

Der Hinweis auf den "Stand der Technik" ist wertvoll, denn übertragen auf die RSR hat die Exekutive eine nicht mehr ganz aktuelle "Norm" (die letzte unreformierte Ausgabe des Rechtschreib-Dudens) durch einen ersetzt, der, abgesehen vom th in deutschen Wörtern, ungefähr der Praxis um 1860 entspricht. Welches Standardisierungs- oder Normungsgremium würde jemals auf eine derart absurde Idee kommen?

Wenn man "Stand der Technik" durch "Stand der Forschung" ersetzt, landet man wieder bei der bekannten Erklärung der Deutschen Gesellschaft für Sprachwissenschaft ...


Kommentar von Germanist, verfaßt am 28.09.2013 um 08.44 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=90#9616

Der "Stand der Technik" entspricht nicht dem "Stand der Forschung", sondern dem Stand der allgemein üblichen Technik und Entwicklung, die der Kunde von einem Produkt erwarten darf.


Kommentar von Urs Bärlein, verfaßt am 28.09.2013 um 12.11 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=90#9617

Lieber Herr Schaefer, selbstverständlich legitimiert sich der Staat, indem er Normen setzt und Normen wahrt, und das nicht nur in Form von Gesetzen. Denken Sie nur an das Münzrecht als klassisches Attribut der Souveränität. Damit ist nicht behauptet, Normen kämen nicht auch anders zustande.

Der Punkt liegt woanders. Dem Staat, zumindest einem von der Sorte, mit der wir zu tun haben, ist es anscheinend so gut wie unmöglich, wieder loszulassen, was er einmal angefaßt hat, und einen Fehler durch direkte Rückkehr zum vorherigen Zustand zu korrigieren. Ist die Korrektur dennoch unumgänglich, baut man lieber die ganze Welt um den Fehler herum so um, daß er nicht mehr auffällt. Das heißt dann "Anpassung".

Wie wir von Frau Wanka wissen, hatten die Kultusminister die Rechtschreibreform als Fehler erkannt, haben aber dennoch aus Gründen der "Staatsräson" an ihr festgehalten. Es ist nun ziemlich müßig, darüber zu diskutieren, ob die Orthographie vernünftigerweise eine Frage der Staatsräson sein könne. Die Entscheidung trifft, wer die Macht dazu hat. Sinnvoll ist jedoch der Versuch, das Phänomen zu beschreiben.


Kommentar von Chr. Schaefer, verfaßt am 29.09.2013 um 09.13 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=90#9620

Lieber Herr Bärlein,

Ohne auf die Geschichte des Münzrechts näher eingehen zu wollen, weil es in unserem Zusammenhang bedeutungslos wäre, läßt sich doch feststellen, daß alle Währungsfragen durch das Grundgesetz und Bundesgesetze geregelt sind.

Mit dem Rest Ihres Kommentars haben Sie natürlich vollkommen recht, denn er beschreibt ja den Kern des Skandals. Ich glaube, wir sind hier nicht weit auseinander: Der Staat, der sich aus guten Gründen aus vielen Normierungsprozessen heraushielt, hat sich angemaßt, eine Norm in einem Bereich zu setzen, für den es ihm an Fachkompetenz mangelt. Und was noch schlimmer ist: Die Fachleute, die ihn dazu angestiftet haben, waren überwiegend Außenseiter in ihrer Disziplin. Ein vergleichbarer Vorgang wäre die Kontrolle der Biologie-Lehrgänge durch Kreationisten und die daran anschließende Modellierung von Hochschulstudien und Verwaltungsvorgängen nach diesem Muster.

Um nochmals auf den Begriff der "Norm" zurückzukommen, so läßt sich darunter verschiedenes verstehen – vom Usus bzw. Stand der Technik über Industrienormen (nichtstaatlich) über standardisierte "Schnittstellen" zwischen dem Staat und der Öffentlichkeit (z.B. die Steuererklärung) bis hin zum Gesetz.


Kommentar von Chr. Schaefer, verfaßt am 16.02.2022 um 03.04 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=90#11141

Kaum zu glauben, aber wahr: Für ein abgeschlossenes Förderprojekt seitens der Bundesregierung mußte ich einen Sachbericht auf einen Server hochladen. Der Dateiname enthielt das Wort "Abschlußbericht", aber die öffentliche Hand verfügt offenbar über Personalkapazitäten, die es erlauben, die automatische Umwandlung von "ß" in "ss" zu programmieren, wenn es die Staatsorthographie erfordert. Daher heißt es im Dateinamen (samt Link) jetzt "Abschlussbericht".


Kommentar von Tobias Bluhme, verfaßt am 11.05.2022 um 19.43 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=90#11143

Daher heißt es im Dateinamen (samt Link) jetzt "Abschlussbericht".

Das könnte ganz einfach damit zusammenhängen, daß in URLs nur die Buchstaben A-Z und a-z zugelassen sind. Alles andere kann funktionieren, es ist aber nicht garantiert.

Nachzulesen ist das in den RFCs 3986 und 2234.

Ich würde niemals in einem Datei- oder Ordnernamen länderspezifische Sonderzeichen verwenden.


Kommentar von Chr. Schaefer, verfaßt am 16.06.2022 um 02.36 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=90#11144

Der Dateiname enthielt auch ein Umlautzeichen, das aber gerade nicht geändert wurde.



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