zurück zur Startseite Schrift & Rede, Forschungsgruppe dt. Sprache    FDS - In eigener Sache
Diskussionsforum Archiv Bücher & Aufsätze Verschiedenes Impressum      

14 Punkte zur Beendigung des Rechtschreib-Kriegs – Parva Charta für den bleibenden Regelungsauftrag Hartmut von Hentig
14 Punkte zur Beendigung des Rechtschreib-Kriegs
Parva Charta für den bleibenden Regelungsauftrag

Kurzbeschreibung:
Hartmut von Hentig, der große Lehrer aufgeklärten pädagogischen Denkens, hat im Wallstein Verlag »14 Punkte zur Beendigung des Rechtschreib-Kriegs« veröffentlicht.

42 Seiten, engl. brosch., Format: 12,5 x 21
Eur (D) 12,- / Eur (A) 12,40 / sFr 22,10
ISBN 3-89244-902-302 / 2005
Wallstein-Verlag, Göttingen


Zu diesem Buch:
Die kleine Schrift (44 Seiten) enthält kluge Bemerkungen zu Sinn und Zweck der Rechtschreibung (Hilfe zum genauen Verstehen) und zu ihrer Behandlung in der Schule (Problemverständnis statt Regeldrill), bleibt bei ihrem eigentlichen Thema aber, der »Beendigung des Rechtschreib-Kriegs«, merkwürdig widersprüchlich und inkonsequent.
Hentig setzt auf einen Kompromiß. Diesen Kompromiß bereits inhaltlich genauer zu umreißen, erklärt er in der »Coda« für nicht zweckdienlich, da er von den »Streitenden und Betroffenen« ausgehandelt und »aus Einsicht befolgt« werden müsse; außerdem habe ja die Einführung der Reform gezeigt, daß »die Tauglichkeit der Regeln erst bei ihrer Anwendung im Einzelfall erkennbar« werde. Das hindert ihn aber nicht daran, den Kompromißvorschlag der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung so zu präsentieren, als sei er bereits die brauchbare Grundlage für einen Friedensschluß, und in diesem Sinne wird die Intention des Buches auch im Klappentext resümiert. Daß der Akademievorschlag von der Neuregelung nicht nur übernehmen will, »was sinnvoll, sondern auch, was ohne nennenswerten Schaden hinnehmbar ist« (also auch, was zwar Schaden anrichtet, aber keinen »nennenswerten«), wird in einer Weise zitiert, die nur als zustimmend empfunden werden kann. Hentig geht davon aus, daß das »Sinnvolle« und das »Hinnehmbare« zusammen etwa 95 Prozent der Reformschreibungen ausmachen (nach der Häufigkeit des Vorkommens gerechnet) und fügt hinzu: »Über den Rest – ›das was nicht akzeptiert werden kann‹ – muß man verhandeln.«
Ein sehr eigenartiges Verständnis von Kompromißbildung tritt da zutage: man verhandelt nicht – in der Erwartung, daß beide Seiten Zugeständnisse machen – über das Gesamtpaket, sondern die eine Seite schluckt als Vorleistung schon einmal die allermeisten Kröten und erklärt den Rest des schlechterdings Nichtakzeptablen nicht etwa für schlechterdings nicht akzeptabel, sondern will darüber verhandeln, nachdem sie allerhand Schädliches, aber eben nicht »nennenswert« Schädliches ohne Verhandlungen abgesegnet hat.
Nicht denkbar ist laut Hentig ein Kompromiß, »wo zwei einander widerstreitende Prinzipien ins Feld geführt werden«: auf der einen Seite das von den Reformern verfolgte Prinzip strikt formalistisch Regelkriterien, die ohne Bedeutungsverständnis sozusagen mechanisch befolgt werden können, auf der anderen Seite das von den Reformkritikern und nach Hentigs Meinung auch von der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung hochgehaltene Prinzip, den inneren Gesetzlichkeiten und den Entwicklungstendenzen der Sprache zu folgen, also nicht »präskriptiv«, sondern »deskriptiv« vorzugehen. Hentigs Formulierung läßt ein wenig in der Schwebe, ob ein Kompromiß an der tatsächlichen Unvereinbarkeit der beiden Prinzipien scheitert oder nur an der Art, wie sie »ins Feld geführt werden«. Er muß aber wohl letzteres meinen, denn sonst wäre er zu der Schlußfolgerung gezwungen, daß eine Kompromißlösung aus sachlichen Gründen unmöglich ist – außer in solchen Regelungen, die lediglich Äußer-lichkeiten des Schriftbildes betreffen und die Sprache selber nicht berühren. Das hieße: allenfalls die ss/ß-Regelung und die Dreifachkonsonanten können von Reformgegnern als Preis für die Rücknahme aller übrigen Reformteile hingenommen werden.
Die beiden Prinzipien sind aber nicht nur in der Tat unvereinbar; sie unterscheiden sich auch im Grad der Rücksichtnahme auf die Natur der Sprache so stark, daß es einem Sprachkundigen kaum möglich sein kann, beiden die gleiche theoretische Dignität zuzuerkennen, und Hentig selbst liefert dafür mehrmals schöne Belege. Er hat aber nicht erkannt, spricht es zumindest nicht aus, daß die Darmstädter Akademie eben eine Vermengung der beiden Prinzipien versucht hat, und er hat jedenfalls nicht erkannt, daß eben darum dieser Kompromißvorschlag so inkonsequent und widersprüchlich, also unbrauchbar ausgefallen ist und dazu nötigt, Schaden an der Sprache, wenn auch einen angeblich nicht »nennenswerten« hinzunehmen.
Er übersieht auch im Detail viele Widersprüche. Er begrüßt die ety-mologisierende Schreibung »behände« statt des seit Jahrhunderten üblichen »behende«, weil man die Beziehung zu »Hand« nicht nur kenntlich machen könne, sondern »sollte«, obwohl es doch (ohnehin ein Wort eher für Gebildete) häufig in einem Zusammenhang ge-braucht wird, in dem der Gedanke an Hände nur störend wirken kann. Er sieht offenbar nicht, daß dies ebenso ein »archaisierendes Konstrukt« ist wie »Leid tun«, zwar ohne grammatische Implikationen, dafür mit psychomanipulativen: dem Leser wird diktiert, woran er beim Erblicken des Wortes zusätzlich zur eigentlichen Wortbedeutung zu denken hat. Dem »präskriptiven« Prinzip redet Hentig hier entschiedener das Wort, als seine Sympathie für das »deskriptive« erlauben sollte.
Nicht hinreichend geklärt ist die Rolle, die dem Staat in Rechtschreib-Fragen zukommt. Auf den ersten Seiten erscheint es als selbstverständlich, daß der Staat Regelungen zu treffen hat. Auf Seite 23 heißt es, der aktuelle Streit um die Rechtschreibung sei »nur durch einen Machtakt der Politik« zu entscheiden, freilich mit der Linguistik »als Schiedsrichter«. Auf Seite 35 kommt dann endlich eine Klarstellung, die vieles zuvor Gesagte annulliert: »Die Kul-tusminister dürfen über die richtige Schreibung der deutschen Sprache so wenig bestimmen wie über die Richtigkeit der Mathematik oder die Entwicklung des Klimas.« Sie können lediglich regeln, wann, wie und in welchem Umfang Rechtschreibung gelehrt und wie ihre Beherrschung bewertet wird. Das könnten die Kernsätze eines ganz anderen Buches sein. Denn aus ihnen folgt zwingend, daß die Rechtschreibreform nicht nur sachlich verfehlt war (das ergäbe sich schon aus Hentigs Definition der Aufgabe der Rechtschreibung), sondern auch widerrechtlich – trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1998, das Hentig zitiert, ohne es zu problematisieren.
Dieses andere Buch hat Hentig nicht schreiben können, weil er sich als Friedensherold zu Äquidistanz nach beiden Seiten verpflichtet fühlte. Die von dieser Äquidistanz geforderte political correctness bringt es mit sich, daß man in Hentigs Augen schon zu den »Rechthabern, Radikalisierern, Raufbolden« gehört, wenn man die Rechtschreibreform eine »Zwangsreform« oder gar eine »nationale Katastrophe« nennt.
Man kann schon manches lernen aus diesem Büchlein. Aber ein Beitrag zur Problemlösung ist es leider nicht.
Hans Krieger

Diesen Literaturhinweis drucken.


Zu diesem Beitrag gibt es noch keine Kommentare.


Als Schutz gegen automatisch erzeugte Einträge ist die Kommentareingabe auf dieser Seite nicht möglich. Gehen Sie bitte statt dessen auf folgende Seite:
www.sprachforschung.org/index.php?show=literatur_mk&id=15
Kopieren Sie dazu bitte diese Angabe in das Adressenfeld Ihres Browsers. (Daß Sie diese Adresse von Hand kopieren müssen, ist ein wichtiger Teil des Spamschutzes.)


Zurück zur Literaturübersicht | zurück zur Hauptübersicht

© 2004–2018: Forschungsgruppe Deutsche Sprache e.V.

Vorstand: Reinhard Markner, Walter Lachenmann, Jan-Martin Wagner
Mitglieder des Beirats: Herbert E. Brekle, Dieter Borchmeyer, Friedrich Forssman, Theodor Ickler, Michael Klett, Werner von Koppenfels, Hans Krieger, Burkhart Kroeber, Reiner Kunze, Horst H. Munske, Adolf Muschg, Sten Nadolny, Bernd Rüthers, Albert von Schirnding, Christian Stetter.

Webhosting: ALL-INKL.COM