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Theodor Icklers Sprachtagebuch

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17.09.2006
 

Protokoll der siebten Sitzung Nov. 2005
Zwölf entschuldigte Mitglieder

In dieser Sitzung ging es hauptsächlich um die Vorlage der Arbeitsgruppe „Zeichensetzung und Worttrennung am Zeilenende“.


Protokoll
der siebten Sitzung des Rats für deutsche Rechtschreibung

Ort: Institut für Deutsche Sprache (IDS), Mannheim
Termin: 25. November 2005, 11.05 bis 14.10 Uhr
Anwesende:
Vorsitz: Staatsminister a. D. Dr. h. c. mult. Hans Zehetmair
Mitglieder aus Deutschland: Prof. Dr. Ludwig M. Eichinger, Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Norbert R. Wolf, Prof. Dr. Uwe Pörksen, Dr. Matthias Wermke, Dr. Sabine Krome, Prof. Dr. Rudolf Hoberg, Prof. Dr. Werner Besch, StD Fritz Tangermann, Dr. Edmund Jacoby, Michael Banse, Jürgen Hein, Anja Pasquay (ab 12.50 Uhr), Prof. Dr. Theodor Ickler
Mitglieder aus Österreich: Landesschulinspektor Dr. Karl Blüml, Prof. Dr. Richard Schrodt, Mag. Ulrike Steiner, Prof. Dr. Hans Haider, Dir. Georg Glöckler
Mitglieder aus der Schweiz: Prof. Dr. Dr. h. c. Horst Sitta, Prof. Dr. Peter Gallmann, Max A. Müller, Dr. phil. Roman Looser, Dr. h. c. Werner Hauck (ab 12.30 Uhr), Stephan Dové, Dr. Monique R. Siegel
Mitglied aus dem Fürstentum Liechtenstein: Renate Gebele Hirschlehner
Mitglied aus der Autonomen Provinz BozenSüdtirol: entschuldigt
Gäste: Dr. Franz Guber; StD Dr. Tobias Funk, Regierungsdirektorin Maria Lüken
Entschuldigt: Prof. Dr. Peter Eisenberg, Prof. Dr. Jakob Ossner, Ulrike Kaiser, Wolfgang Fürstner, Dr. Ludwig Eckinger; OStR Prof. Günter Lusser, Bundesminister a. D. Dr. Helmut Zilk, Obersenatsrat Dr. Kurt Scholz, Dr. Ludwig Laher; Prof. Dr. Thomas Lindauer, Peter Feller; Dr. Rudolf Meraner

Tagesordnung:
TOP 1:
Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 2:
Genehmigung der Tagesordnung und des Protokolls
TOP 3:
Beschluss über die Vorlage zur „Worttrennung am Zeilenende“ der Arbeits­gruppe „Zeichensetzung und Worttrennung am Zeilenende“
TOP 4:
Beschluss über die Vorlage zur „Zeichensetzung“ der Arbeitsgruppe "Zeichen­setzung und Worttrennung am Zeilenende“
TOP 4a:
Aussprache über die Modalitäten der Einsetzung einer Arbeitsgruppe
TOP 5:
Weitere Behandlung der Groß-Klein-Schreibung (Antrag Ickler)
TOP 6:
Positionierung des Rats zur ss-ß-Schreibung (Antrag Haider)
TOP 7:
Umgang mit Hausorthografien (Antrag Hauck)
TOP 8:
Verschiedenes

Protokoll: Dr. Kerstin Güthert (IDS)

Zu TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. Anschließend trägt er die eingegangenen Entschuldigungen vor und setzt die Mitglieder von den Stimmrechtsübertragungen in Kenntnis: Das Stimmrecht übertragen hat Eckinger an Eichinger, Eisenberg an Pörksen, Fürstner an Pasquay, Kaiser an Hein, Ossner an Tangermann, Laher an Gallmann, Lusser an Steiner, Scholz an Haider, Feller an Hauck, Lindauer an Looser und Meraner an Blüml.

Zu TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung und des Protokolls
Tagesordnung und Protokoll stehen zur Genehmigung an. Zur Tagesordnung beantragt Schrodt, einen TOP 4a: „Aussprache über die Modalitäten der Einsetzung einer Arbeitsgruppe“ einzufügen, und zum Protokoll reicht Gebele Hirschlehner einen von Meraner unterstützten Änderungsantrag zu TOP 6 ein.
Beide Anträge werden angenommen, Tagesordnung und Protokoll unter Einschluss der vorgenannten Änderungen genehmigt. Für künftige Protokolle regt Schrodt an, die Änderungen gegenüber der Entwurfsfassung nicht mehr im Einzelnen zu benennen. Dem wird zugestimmt.
Vor dem Eintritt in die weitere Tagesordnung berichtet Zehetmair von einer Telefonkonferenz der Kultusministerkonferenz (KMK), der er am Vortag zugeschaltet war. Dabei habe die KMK die Bitte formuliert, der Rat möge die Vorschläge zu den einzelnen Bereichen so rechtzeitig vor ihrer Sitzung am 2. und 3. März vorlegen, dass endgültig darüber befunden werden könne. Nur auf diese Weise sei ein Inkraftsetzen zum Schuljahr 2006/07 gewährleistet. Der Vorsitzende wirbt – bei aller Unabhängigkeit des Rats – dafür, dieser Bitte zu entsprechen. Die Möglichkeit, diesen Zeitplan einzuhalten, sei unter den vorliegenden Umständen gegeben (siehe TOP 5).

Zu TOP 3: Beschluss über die Vorlage zur „Worttrennung am Zeilenende“ der Arbeitsgruppe „Zeichensetzung und Worttrennung am Zeilenende“
Nachdem sich der Rat auf seiner letzten Sitzung über Änderungsumfang und Struktur des Regelaufbaus verständigt hatte, wurde die Vorlage entsprechend überarbeitet. Sie enthält auch einen in der AG konsensualen Vorschlag zu dem letzten strittigen Punkt, der Darstellung und Hierarchisierung der allgemeinen Trennregel nach Silben einerseits sowie der Nichtabtrennung von einzelnen Vokalbuchstaben am Wortanfang bzw. ‑ende (vgl. E-sel, Feier-abend) und der Vermeidung irreführender bzw. den Lesefluss störender Trennungen andererseits. Die AG schlägt hierbei vor, die allgemeine Trennregel nach Silben in einem Paragrafen voranzustellen und die beiden anderen Bestimmungen jeweils in einer Erläuterung folgen zu lassen.
Die Beratung der Vorlage kann sich – da die wesentlichen Punkte geklärt sind – auf einzelne Fragestellungen beschränken. Dabei steht die Auslegung der Formulierung in § 107 E2 im Mittelpunkt.
§ 107 E2 in der Formulierung der AG besagt, dass irreführende Trennungen bzw. Trennungen, die beim Lesen die Sinnerfassung stören, zu vermeiden sind. Dieser modale Infinitiv versteht sich als Anweisung an den Schreibenden, diese Trennungen (nach Möglichkeit) zu unterlassen, schließt sie jedoch nicht aus. Die Gründe, kein Verbot auszusprechen, werden von Steiner und Ickler benannt: Trennungen dieser Art kommen in hoher Zahl vor (vgl. Auto-rin, schmal-zig), sind nur bei Überschriften, nicht aber auf der Textebene relevant und werden aus Platzgründen auch in gehobenen Texten praktiziert.
Um jegliches Missverständnis bei der Regelauslegung auszuschließen, kommt der Rat darin überein, in der Formulierung „sind zu vermeiden“ durch „sollten vermieden werden“ zu ersetzen. Damit bestätigt er gleichzeitig, dass diese Trennungen in den Wörterbüchern angezeigt werden. Die Empfehlung, diese Trennungen (in bestimmten Kontexten) zu vermeiden, richtet sich allein an den Schreibenden.
Weitere Änderungen an der Vorlage werden von Besch, Krome und Schrodt vorgeschlagen. Besch regt an, in § 111 das Beispiel Bushel durch das geläufigere Fashion auszutauschen, Krome befürwortet eine Ergänzung von § 107 E1 um den Zusatz „auch nicht bei Komposita“ und Schrodt spricht sich dafür aus, in § 113 „oft“ zu streichen und die E1 direkt an § 107 anzuschließen, d.h. die Kennzeichnung („E“) herauszunehmen. Die Vorschläge finden mit Ausnahme des zuletzt genannten die Zustimmung des Rats. Die Kennzeichnung als „E“ verleiht der Regel ein stärkeres Gewicht und wird deshalb beibehalten.
Unter Einschluss der vorgenannten Änderungen wird die Vorlage zur Worttrennung am Zeilenende mit 29 Ja-Stimmen bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung angenommen.

Zu TOP 4: Beschluss über die Vorlage zur „Zeichensetzung“ der Arbeitsgruppe „Zeichensetzung und Worttrennung am Zeilenende“
Ebenso wie bei der Worttrennung am Zeilenende wurden bei der Zeichensetzung die wesentlichen Entscheidungen auf der letzten Sitzung getroffen. Die AG hat diese in die Vorlage eingearbeitet, die von Eichinger als Leiter der AG vorgestellt wird.
Dabei weist er auf drei aus der AG genannte Punkte hin, die zu überlegen gegeben werden. Diese beziehen sich auf § 75(1), § 75(3) und die Implikationen der verwendeten Terminologie. Im Hinblick auf § 75(1), der die Kommatierung von konjunktional eingeleiteten Infinitivgruppen vorsieht, wird auf vergleichbare Konstruktionen des Typus Obwohl schon lange in der Stadt(,) kannte er sich immer noch nicht aus hingewiesen, bei denen die Kommasetzung freigestellt ist, und bei § 75(3) auf den Umstand, dass Korrelate bisweilen weglassbar sind und in der Folge das Komma wie bisher das eine Mal vorgeschrieben, das andere Mal jedoch fakultativ ist (vgl. Ich habe es sehr bedauert, nicht mehr über Rechtschreibung zu reden vs. Ich habe sehr bedauert(,) nicht mehr über Rechtschreibung zu reden). Die verwendete Terminologie schließlich setze das Wissen um „Infinitivgruppen“ und „bloße Infinitive“ voraus.
Der Vorsitzende bringt die in der vorangegangenen Sitzung zu diesen Punkten geführte Diskussion und das Abstimmungsergebnis in Erinnerung; Äußerungen zu den Anmerkungen der AG werden – auch nach Aufforderung durch den Vorsitzenden – nicht gemacht.
Bei der sich anschließenden Durchsicht der Vorlage beantragt Eichinger, § 75 E1 auch auf § 75(3) anzuwenden, d.h. das Komma bei bloßen, von einem Korrelat oder Verweiswort abhängenden Infinitiven freizugeben (wie z.B. Thomas dachte nicht daran(,) zu gehen). Inhaltliche Gründe gegen eine Freigabe an dieser Stelle werden nicht gesehen, im Gegenteil, die Gleichbehandlung der Fallgruppen (2) und (3) wird begrüßt. Der Antrag wird mit 31 JaStimmen bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen angenommen.
Darüber hinaus werden einzelne Beispiele ausgetauscht und Formulierungen abgeändert. So wird unter anderem in § 75(2) auf Anregung Blümls ein Beispiel aufgenommen, bei dem die Infinitivgruppe am rechten Rand steht (Er fasste den Plan, heimlich abzureisen), und in § 75(3) die von Eisenberg vorab in einer schriftlichen Eingabe vorgeschlagene Regelformulierung „die Infinitivgruppe hängt von einem Korrelat oder einem Verweiswort ab“ übernommen.
Die Vorlage zur Zeichensetzung wird daraufhin unter Einschluss der vorgenannten Änderungen mit 31 JaStimmen bei einer Gegenstimme, einer Enthaltung und einer ungültigen, da nicht abgegebenen Stimme angenommen.
Zu TOP 4a: Aussprache über die Modalitäten der Einsetzung einer Arbeitsgruppe
Schrodt möchte mit seinem Antrag eine Aussprache über die beiden folgenden Fragestellungen herbeiführen: (1) die Modalitäten der Einsetzung einer Arbeitsgruppe und ihres Leiters und (2) die Modalitäten der Behandlung der Groß- und Kleinschreibung. Nach seinem Dafürhalten sind die Änderungen im Bereich der Groß- und Kleinschreibung ohne eine AG zu bewerkstelligen, da in den Voten nur ein geringer Änderungsumfang gesehen werde, der sich auf zweieindrittel Seiten zusammenfassen ließe (eine minimalinvasive Fassung auf sogar nur eine Seite).
Die Aussprache bestätigt noch einmal, dass es anlässlich der Maßnahmen, mit denen die Behandlung des Themas Groß-Klein-Schreibung vorangetrieben werden sollte, zu Irritationen gekommen war. Grund dafür bildete der Umstand, dass die Behandlung des von Ickler eingereichten Antrags auf Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Groß- und Kleinschreibung am Ende der Sitzung erfolgte und sowohl die Aufforderung an Eichinger, Mitglieder des Rats um die Teilnahme an einer AG zu bitten, als auch die Bitte an Ickler, eine Vorlage zu erstellen, in eine Zeit des allgemeinen Aufbruchs fielen. Der Vorsitzende wiederholt nochmals sein Bedauern über die entstandenen Irritationen und dankt gleichzeitig für die große Anzahl an Voten, die nach der Klärung durch Präsidium und Geschäftsstelle eingereicht wurden.
Im weiteren Verlauf der Aussprache wird das bisherige Vorgehen hinsichtlich der Einsetzung einer Arbeitsgruppe und ihres Leiters bestätigt. Alles andere wird für unpraktikabel gehalten; das Mitglied Eichinger anbelangend wird gesehen, dass ihm mehr Verantwortung – nicht Recht – als anderen Mitgliedern des Rats zukommt, da das Institut für Deutsche Sprache Sitz der Geschäftsstelle ist.
Schrodt verzichtet auf eine generelle Beschlussfassung zu seinem Antrag.

Zu TOP 5: Weitere Behandlung der Groß-Klein-Schreibung
Die Aussprache im Rat bestätigt den Tenor der eingeholten Voten, in denen sich die überwältigende Mehrheit für Änderungen nur in Einzelfällen und damit für die Beibehaltung des Konzepts der Großschreibung nach formalen Kriterien ausgesprochen hatte. Der Vorsitzende unterstützt diese Auffassung, da sich das Konzept nach seinen Erfahrungen in den Schulen bewährt habe: die neuen Schreibweisen (wie z.B. im Ganzen – fürs Ganze) ließen sich leichter vermitteln als die alten (wie z.B. im ganzen – fürs Ganze).
Gegen weitergehende Änderungen werden darüber hinaus auch pragmatische Gründe angeführt; viel Beifall findet in diesem Zusammenhang die Haltung der Vertreter der Deutschen Akademie, die sich für das Erreichbare auf der Basis eines substanziellen Kompromisses verwenden.
Für „erreichbar“ wird der in den Voten geschilderte Änderungsbedarf gehalten, die nach allgemeiner Einschätzung einen vollständigen Überblick über die neuralgischen Punkte geben. Die Voten weisen vier Fallgruppen als potentiell änderungsbedürftig aus: (1) die Schreibung des Anredepronomens du in Briefen, (2) die Schreibung von festen Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv (z.B. gelbe/Gelbe Karte), (3) Einzelschreibungen, die dem Überschneidungsbereich von Groß-Klein- und Getrennt-Zusammen-Schreibung zuzurechnen sind bzw. deren Einstufung als Substantiv umstritten (z.B. zu Eigen machen, Recht haben, Pleite gehen) und (4) die Schreibung von Pronomina und Kardinalzahlen einerseits und unbestimmten Zahladjektiven andererseits (z.B. auf allen vieren (kriechen), der eine und Einzige).
So wie über den potentiellen Änderungsumfang weithin Konsens besteht, verhält es sich auch in der Frage nach Einrichtung einer AG. In beiden Fällen wird das Votum des Rats eingeholt; für die Einrichtung einer AG sprechen sich bei einer Gegenstimme (und keiner Enthaltung) alle anwesenden Mitglieder aus und die Beschränkung auf die vier o. g. Fallgruppen vereint 33 Ja-Stimmen bei zwei Gegenstimmen (und keiner Enthaltung) auf sich.
Im Hinblick auf die Benennung der AG-Mitglieder wird das bisherige Verfahren beibehalten, d.h., die deutsche, die österreichische und die Schweizer Delegation nominieren nach je eigenem Ermessen Vertreter aus ihrer Gruppe. Dabei bestehen Unterschiede; während die deutsche Delegation die Linie verficht, jedes Mitglied nur einmal in eine AG zu schicken, stellt dies für die Schweizer Delegation keinen Maßstab dar. Als Mitglieder der AG benannt werden schließlich Wolf, Krome, Kaiser, Haider, Blüml und Gallmann, die bei einer Enthaltung die Zustimmung aller Mitglieder erhalten.
Die AG hat die Aufgabe, zu den o.g. Punkten eine Beschlussvorlage für die Sitzung am 3. Februar 2006 zu erarbeiten. Dabei kann sie auf die Ausarbeitungen von Ickler, Schrodt und der Deutschen Akademie zurückgreifen, die diese dankenswerterweise zur Verfügung stellen. Erzielt die AG in einem Punkt keine Einigkeit, so hat sie Alternativen aufzuzeigen, wie es der von Hein eingebrachte, einstimmig angenommene Antrag vorsieht. Für den Fall, dass am 3. Februar noch kein Beschluss zustande kommt, wird eine Sondersitzung am 24. Februar einberufen.
Mit diesem Vorgehen stellt der Rat sicher, dass seine Vorschläge rechtzeitig vor der Sitzung der Kultusministerkonferenz der Länder am 2. und 3. März 2006 vorliegen. Für das Anhörungsverfahren ergibt sich daraus, dass es Anfang Dezember eröffnet werden muss, damit sechs Wochen Zeit zur Verfügung stehen; von Sitta angemeldete Bedenken, dieser Zeitraum sei zu kurz, werden vom Vorsitzenden nicht geteilt. Dessen ungeachtet stehe es Deutschland selbstverständlich nicht zu, den Fahrplan für die anderen Nationalregierungen aufzustellen.
Die Anhörungsunterlagen gehen gemäß Übereinkunft im Rat in Deutschland an das Goethe-Institut, den Bundeselternrat, die Bundesschülervertretung sowie die im Rat vertretenen Verbände und Institutionen, in Österreich an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (z.Hd. Frau Mag. Strohmeyer), in der Schweiz an die EDK (z.Hd. Herrn Schmid) und an die Schweizerische Bundeskanzlei (z.Hd. Herrn Hauck), in Liechtenstein an den Amtsleiter des Schulamtes (z.Hd. Herrn Wolfinger) und in Bozen-Südtirol an Meraner. Die genannten Kontaktpersonen in Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und BozenSüdtirol übernehmen dann die weitere Verteilung der Unterlagen im Rahmen des jeweils von ihnen selbst durchzuführenden Anhörungsverfahrens. In den Anschreiben ist darauf hinzuweisen, dass im Februar ein Beschluss zum Bereich der Groß- und Kleinschreibung ansteht, der mit der Bitte um kurzfristige Stellungnahme nachgereicht wird.
Über die Ergebnisse der Anhörung werden Präsidium und Geschäftsstelle auf der Februarsitzung berichten.

Zu TOP 6: Positionierung des Rats zur ss-ß-Schreibung (Antrag Haider)
Haider, dem an einem Stimmungsbild des Rats gelegen ist, erläutert eingangs seine Position zur Frage der ss-ß-Schreibung. Er plädiert für eine Abschaffung des ß nach Schweizer Vorbild, da nach einer Untersuchung von Schrodt 80% aller Fehler im Schulunterricht auf die ss-ß-Schreibung zurückzuführen seien und es ein Hemmnis bei der Erlernung der deutschen Sprache im Ausland darstelle.
Zwar wird im Rat gesehen, dass der standardsprachlich lang angesetzte Laut unterschiedlich realisiert wird im deutschsprachigen Raum, was Zehetmair beispielhaft an der Maß Bier (in Bayern mit kurzem a) festmacht, aber es gibt auch gewichtige Gründe, die 1996er-Regelung beizubehalten. So berichtet Blüml von einem in Österreich durchgeführten Votum, in dem sich 90% für eine Beibehaltung des ß ausgesprochen haben, und Jacoby kann aus der Praxis der Verlage bestätigen, dass die neue ss-ß-Regelung für das Beste gehalten wird, was die Reform gebracht habe. Das ß ist gleichsam ein Symbol.
Vor diesem Hintergrund spricht sich der Rat dafür aus, die ss-ß-Schreibung in die Beobachtungsphase zu geben. Das ß in den verschiedenen deutschsprachigen Räumen wird eines der Themen sein, mit denen sich der Rat perspektivisch befassen wird.

Zu TOP 7: Umgang mit Hausorthografien (Antrag Hauck)
Hauck leitet den Tagesordnungspunkt mit einem Initiativstatement ein. Darin problematisiert er das Verhältnis der Hausorthografien zu den Variantenschreibungen. Nach seinem Dafürhalten besteht die Gefahr, dass in den einzelnen Hausorthografien die Wahl zugunsten der einen oder der anderen Variantenschreibung unterschiedlich ausfüllen könnte, sodass sich die Rechtschreibung auseinanderentwickelt. Er bittet daher um Einschätzungen aus dem Rat, ob es sinnvoll erscheint, Empfehlungen zu den Variantenschreibungen auszusprechen.
In den Beiträgen der Ratsmitglieder wird diese Frage verneint. Gallmann berichtet von einer unter seiner Betreuung entstehenden Dissertation, aus der sich abzeichne, dass die Hausorthografien ein hohes Maß an Übereinstimmung zeigten. Daneben erinnert Pasquay daran, dass es Hausorthografien auch schon vor der Reform gegeben habe (z.B. zu ausländischen Namen) und die Verlage hierin traditionell autonom verführen, was sich leicht erkläre, da auch wirtschaftliche Entscheidungen davon abhingen.
Darüber hinaus wird in mehreren Beiträgen die Notwendigkeit von Variantenschreibungen thematisiert und eine Kategorisierung vorgenommen, wobei unterschiedliche Ansichten zu Tage treten. Während die Gemeinheit Variantenschreibungen als Übergangsphänomen einstuft, in dem sich z.B. ein unterschiedlicher Grad an Lexikalisierung ausdrücke, wertet Ickler Variantenschreibungen wie z.B. vonseiten – von Seiten als Verlegenheitsschreibungen.
Die Erstellung eines Überblicks – keiner Wertung – über die vorhandenen Variantenschreibungen, wie von Hein angeregt, wird als Desiderat vermerkt.

Zu TOP 8: Verschiedenes
Der Vorsitzende informiert die Anwesenden über ein unlängst eingegangenes Schreiben des Unterrichtsministers der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, Oliver Paasch, in dem dieser um Aufnahme der Deutschsprachigen Gemeinschaft in den Rat für deutsche Rechtschreibung bittet. Der Rat für deutsche Rechtschreibung begrüßt den Antrag und bekundet per Akklamation seine Absicht, sich gegenüber den staatlich zuständigen Stellen für eine entsprechende Änderung des Statuts einzusetzen.



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