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26.04.2005
Regeltafeln
Bei www.deutschland-kehrt-zurueck.de sind kürzlich meine Regeltafeln zum Runterladen eingestellt worden. (Nachtrag: Mittlerweile sind sie hier zu finden.)
Inzwischen habe ich für den "Rat" auch eine Neufassung der gesamten Zeichensetzung hergestellt. Sie folgt in der Gliederung der Neuregelung, aber inhaltlich ist sie ungefähr das, was auch in "Normale deutsche Rechtschreibung" steht. Sie umfaßt 19.000 Zeichen gegenüber den 55.000 der Neuregelung.
Die Regeln zur Silbentrennung habe ich auch neu gefaßt.
Beide Texte sende ich auf Anfrage gern jedem zu, der sich dafür interessiert.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 14.02.2017 um 17.27 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=75#34526
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In der "Gesamtbibliografie" auf der Website des Rechtschreibrates (http://www.rechtschreibrat.com/DOX/gesamtbibliografie.pdf) gibt es einen Eintrag "Ickler, Theodor 1998b Regeltafel für die deutsche Zeichensetzung. Tübingen." - Davon ist mir nichts bekannt. Die Tafel ist an der im Haupteintrag genannten Stelle herunterzuladen. Matthias Dräger hatte die beiden Tafeln in St. Goar gedruckt.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 17.05.2005 um 12.23 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=75#189
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Man kann in der Orthographie wie auch sonst zwischen zwei Perspektiven wählen: Wie schreibe ich dieses Wort? vs. Wozu dient der Bindestrich? Eine geregelte Rechtschreibung dient dem Leser, aber die Rechtschreibregelung dient dem Schreiber, daher sind beide Perspektiven berechtigt.
Es trifft nicht zu, daß man im Deutschen Wörter zusammen- und Wortgruppen getrennt schreibt. Auch wenn ich "kaputtsparen" zusammenschreibe, wird es kein Wort in irgendeinem grammatischen Sinn. Das Ungekehrte kommt nur bei wenigen Univerbierungen vor, denen die Schreibweise noch nicht gerecht wird.
Nicht nur Wörter enthalten einen Hauptton (mit Ausnahmen wie "stocksteif"), sondern auch Wortgruppen: gEhen, hEImgehen, nach HAUse gehen usw., das läßt sich so nicht unterscheiden.
Die Regeln enthalten das, was sich aus den Beobachtungen am Wortschatz verallgemeinern läßt, sie sind die Theorie dazu. Ich glaube nicht, daß es einfach ist, Selbstverständlichkeiten sauber von Problemfällen zu trennen und gar nicht erst aufzunehmen. Außerdem sind sie manchmal sehr nützlich, weil sie das übrige erst durchsichtig machen.
Ich behandele die GZS nicht unter der Überschrift "Zwischenräume", aber man könnte das ohne weiteres tun. "Zwischenraum" ist eine übliche Übersetzung von "Spatium", "Abstand" geht natürlich auch.
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Kommentar von Karsten Bolz, verfaßt am 10.05.2005 um 13.55 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=75#154
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Das viel strapazierte "leidtun/leid tun" war bis zur Reform kein "Zweifelsfall". Es gab nur "leid tun". Als die Reformer schließlich erkannten, daß sich ihr neues "Leid tun" nicht so durchdrücken läßt, ließen sie als Alternativschreibung "leidtun" gelten, allerdings ohne den grammatischen Verstoß bei "Leid tun" einzugestehen. Wegen der bereits gedruckten reformierten Wörterbücher - und nur darum - entstand im Zuge der Reform der Reform der Propagandaspruch: "Altes [gemeint ist die reformierte Schreibung von 1996] wird nicht falsch." Das allgemein anerkannt richtige "leid tun" gilt damit reformiert immer noch als "falsch". Aber: Es wird ihnen noch leid tun!
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Kommentar von Dr. Martin Henkel, verfaßt am 10.05.2005 um 12.15 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=75#153
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Ich habe erhebliche Einwände gegen die Systematik und manche Formulierungen des Icklerschen „Regelwerks“. Grundsätzlich: Selbstverständlichkeiten müssen nicht geregelt werden, und der Hinweis, im Zweifelsfall im Wörterbuch nachzuschauen, hat in einem Regelwerk nichts zu suchen; wo keine Regel gefunden wird und beschrieben werden kann, muß eine Ausnahme konstatiert werden. Gänzlich verkehrt scheint mir, das sog. Problem der Zusammen-/Auseinanderschreibung unter der Überschrift „Zwischenräume“ abzuhandeln, statt von der Sprache, also vom Wort auszugehen. Eine geregelte Rechtschreibung soll doch in erster Linie dem Leser dienen, und der interessiert sich für das, was zwischen den „Zwischenräumen“ steht.
Man kann einen Text mit anderen zusammen schreiben; man kann auch manchen Unsinn zusammenschreiben. Dagegen kann man im Deutschen Wörter nicht auseinander- oder zusammenschreiben. Es war m. E. ein Fehler der Gegner der „Reform“, sich diese falsche Fragestellung aufdrängen zu lassen. Das Problem existiert nicht, und deshalb brauchte Konrad Duden es auch nicht zu regeln.
M. E. genügen folgende Grundregeln:
1. Ein Wort wird, anders als im Englischen („radio show, lady teacher, man-in-the-street“) und im Französischen („n’est-ce pas?“) als ein Wort geschrieben. (Daraus folgt, das muß nicht ausdrücklich formuliert werden: Zwei Wörter werden als zwei Wörter, also mit „Zwischenraum“ – ich würde „Abstand“ vorziehen – geschrieben.)
2. Ein Wort hat (anders als im Französischen: „un Bonaparte manchot“ ist nicht zu unterscheiden von „un bon appartement chaud“) einen Hauptton.
3. Wörter, die aus mehr als zwei (auch selbständig vorkommenden) Wörtern zusammengesetzt sind, kann man sinnvoll durch Bindestriche gliedern. Durch den Bindestrich kann man auch die Lesung verdeutlichen (Rum-Aroma) oder die einzelnen Glieder der Zusammensetzung hervorheben. Nach einem Bindestrich in einem zusammengesetzten Substantiv steht (anders als nach dem Trennstrich) wie am Wortanfang ein Großbuchstabe.
Ich denke, daß damit die meisten Fälle geregelt wären. Da die Sprache im Fluß ist, bleiben natürlich Zweifelsfälle, wie z. B. „leidtun/leid tun“.
Dr. Martin Henkel
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Kommentar von Deutschland kehrt zurück, verfaßt am 27.04.2005 um 08.59 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=75#138
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Der Rechtschreibtest bei "Deutschland kehrt zurück" entspricht dem Stand August 2004 und kann bei Duden Online (http://www.duden.de) überprüft werden.
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Kommentar von rrbth, verfaßt am 26.04.2005 um 21.57 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=75#137
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„Beide Texte sende ich auf Anfrage gern jedem zu, der sich dafür interessiert.“
Ja, bitte. Wenn ich darf, hänge ich das dann in unserer Schule aus.
Was ist davon zu halten?
Ist dieser Test verläßlich? Nach welchem Re-Reformstand richtet er sich?
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