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Theodor Icklers Sprachtagebuch

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24.09.2005
 

Dudenbroschüre

Bei www.duden.de gibt es eine aktuelle Ergänzung.
Die PDF-Datei dürfte mit der Berliner Broschüre übereinstimmen. Es werden die üblichen Grammatikschnitzer gelehrt. Außerdem versucht die Redaktion sich weiterhin in Täuschung des Publikums. Unter den Kapiteln GZS, Zeichensetzung und Worttrennung steht: "Zu diesen Bereichen erarbeitet der Rat für deutsche Rechtschreibung Änderungsvorschläge." Ratsmitglied Wermke weiß, daß der Rat auch zu den anderen Bereichen Änderungsvorschläge erarbeitet.

Als allererste Regel wird übrigens angeführt: "ß nach kurzem (betontem) Vokal wird durch ss ersetzt." - Was sollen Schüler damit anfangen, die doch angeblich nach neun Jahren Neuschreibung die alte ß-Schreibung gar nicht mehr kennen?

Die Trennung "he-rab" wird immer noch als Trennung nach Sprechsilben bezeichnet, obwohl das e kurz ist und daher keine offene Silbe bildet.

Auch sonst wird man auf diesen sechs Seiten für ziemlich dumm verkauft.



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Kommentare zu »Dudenbroschüre«
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Kommentar von Jan-Martin Wagner, verfaßt am 24.09.2005 um 22.10 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=229#977

Von der 2004 eingeführten Möglichkeit der Zusammenschreibung mit einem "adjektivisch gebrauchten Partizip als zweitem Bestandteil" (§ 36 E2), wie sie unter den "Regelergänzungen" (!) dargestellt ist (http://www.duden.de/neue_rechtschreibung/regelergaenzungen.html), macht Duden in der Broschüre keinen Gebrauch und schreibt "kurz gefasst" und "dem so genannten Stammprinzip". Die Getrenntschreibung war bei ersterem auch vor der Reform üblich (neben "kurzgefaßt"), bei letzterem ist sie schlechtes, wenn nicht gar falsches Deutsch.

Unter "Worttrennung am Zeilenende" springt eine Absurdität der Reform (welche nicht nur in diesem Bereich auftritt: siehe insbesondere GKS und GZS), in zwei gegensätzlichen Fällen einfach das jeweils andere vorzuschreiben, durch die direkte Abfolge der Regeln "st wird getrennt" und "ck bleibt ungetrennt" ins Auge.

Außerdem liest man in der Unterzeile (zu den Bereichen Laut-Buchstaben-Zuordnung[en], Schreibung mit Bindestrich sowie Groß- und Kleinschreibung): "Nach den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz vom 3. Juni 2005 werden die neuen Regeln und Schreibungen in diesen Bereichen zum 1. August 2005 in den Schulen allein verbindlich."

Dazu etwas Kasuistik: Entspricht diese Schreibweise von "allein_verbindlich" den reformierten Regeln von 2004? Schauen wir nach bei § 36 ("Substantive, Adjektive, Verbstämme, Adverbien oder Pronomen können mit Adjektiven oder Partizipien Zusammensetzungen bilden. Man schreibt sie zusammen"): Weder trifft einer der unter "Dies betrifft" angeführten sechs Zusammenschreibungsfälle noch einer der unter E1 angegebenen vier expliziten Getrenntschreibungsfällen zu, mithin fällt "allein_verbindlich" durch die Bestimmungen von § 36 durch – genau wie das unter § 36 E2(1) angegebene Beispiel "nicht_öffentlich".

Nach den Empfehlungen des Rechtschreibrates (http://rechtschreibrat.ids-mannheim.de/doku/para33-39.html##punkt2 – die doppelte Raute ist wegen eines HTML-Programmierfehlers erforderlich) wäre in beiden Fällen sowohl Zusammen- als auch Getrenntschreibung regelkonform, für "allein_verbindlich" nach (2.2) und für "nicht_öffentlich" nach (2.3). Gut so!
 
 

Kommentar von Astrid Schleicher, verfaßt am 25.09.2005 um 08.51 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=229#980

"Nach den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz vom 3. Juni 2005 werden die neuen Regeln und Schreibungen in diesen Bereichen zum 1. August 2005 in den Schulen allein verbindlich."

Dazu etwas Kasuistik: Entspricht diese Schreibweise von "allein_verbindlich" den reformierten Regeln von 2004?


Warum denn "alleinverbindlich"? Die Getrenntschreibung ist hier passend, in naheliegender Betonung ergibt sich, wenngleich ungewollt ehrlich, "verbindlich allein in den Schulen ".
 
 

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