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05.07.2005
Neues Statut
Am 17. Juni 2005 sind das Statut und die internationale Vereinbarung darüber geändert worden.
Während der fünften Ratssitzung am 1. Juli hatte ich den Eindruck, daß kein Teilnehmer etwas von den beiden neuen Texten wußte (außer Herrn Tangermann, der als Mitarbeiter beim Berliner Schulsenat dienstlich davon erfahren hatte). Als ich vorlas, daß die Silbentrennung offenbar nicht mehr auf der Agenda steht, herrschte betretenes Schweigen. Dabei wäre zu erwarten gewesen, daß die neuen Texte, die schließlich die Grundlage unserer Arbeit sind, sofort an die Mitglieder versandt oder wenigstens als Tischvorlage zur Kenntnis gebracht worden wären. Das werde ich nun wohl auch noch übernehmen müssen, auch wenn es mir eigentlich zuviel wird, auch noch als eine Art zweite Geschäftsstelle zu fungieren.
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Kommentar von Norbert Schäbler, verfaßt am 05.07.2005 um 19.18 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=179#655
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Papier ist geduldig
Dem Statut des Rats für deutsche Rechtschreibung vom 17.06.2005 ist folgendes zu entnehmen:
3. Organisation und Verfahren:
3.4 Der Rat soll vor seinen Vorschlägen Vertretern der Schulen ... Gelegenheit zur Stellungnahme geben. In gleicher Weise sollen Vertreter solcher Einrichtungen angehört werden, die aufgrund ihres Umgangs mit Sprache ...
Ein Rechtsanspruch auf Anhörung besteht nicht.
3.5 Über die Wahrnehmung seiner Aufgaben nach Ziffer 1 erstattet der Rat den zuständigen staatlichen Stellen ... in der Regel alle fünf Jahre Bericht. In den Berichten unterbreitet und begründet er seine Vorschläge für Anpassungen des Regelwerks und die Fortentwicklung der Rechtschreibung.
Von den Vorschlägen abweichende Beschlüsse der zuständigen staatlichen Stellen sind nur nach vorheriger Beratung mit dem Rat möglich.
Die zitierten Passagen könnten eigentlich den Glauben an die Unabhängigkeit des Rates nähren, doch frage ich mich, wie die Entscheidungen der Kultusminister- und der Ministerpräsidentenkonferenz mit Ziffer 3.5 in Einklang zu bringen sind. Meines Wissens hatte der Rat für deutsche Rechtschreibung ein Moratorium befürwortet. Die staatlichen Stellen jedoch haben dieses Moratorium abgelehnt, ohne sich um die Vorschläge des Rates zu kümmern.
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