Dieser Beitrag wurde am 13.05.2005 um 15.31 Uhr eingetragen. Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=27#95
Motor an lassen, Motor hoch drehen lassen, Motor warm laufen lassen. Mich würde mal interessieren, was es da noch alles gibt. Gerade das Feld der technischen Beschreibung erscheint mir reizvoll wegen der drastischen Konsequenzen. Falsch geschrieben kann einem so ein reformierter Motor nämlich um die Ohren fliegen. Drückt jemand auf den Starterknopf eines laufenden Motors, weil er anlassen und an lassen nicht mehr unterscheiden kann, macht es peng und schon ist die Maschine kaputt. Will die KMK ernsthaft den Schaden bezahlen, weil sie ja amtlich verordnet...? Was sagt denn der TÜV dazu? Gibt es in den Universitäten und Technischen Hochschulen dazu Meinungen, Ideen? Haben Juristen sich dazu geäussert? Das Haftungsrecht kann einen Betrieb schnell ruinieren. Und zwar ganz real. Der Schaden ist direkt bezifferbar, nicht so indirekt wie bei Schülern, deren Sprach- und Schreibkompetenz eher diffus nachlässt. Und im Haftungsrecht geht es wie sonst in kaum einem Bereich um den Wortlaut.
Dieser Beitrag wurde am 14.08.2015 um 01.13 Uhr eingetragen. Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=27#11126
Kommentar von Germanist, verfaßt am 09.08.2015 um 21.30 Uhr
Wer Handwerks- und Facharbeiter-Lehrlinge nach der Rechtschreibung auswählt und nicht nach Mathe-, Physik- und Chemie-Kenntnissen, ist selber schuld, wenn er die Falschen einstellt. Bei kaufmännischen Berufen ist es natürlich genau andersherum.
In technischen Beschreibungen und Bedienungsanleitungen muß jedes Wort richtig verstanden werden, sonst kann es zu Schäden und Schadenersatzforderungen kommen.
Vorstand: Reinhard Markner, Walter Lachenmann, Jan-Martin Wagner Mitglieder des Beirats: Herbert E. Brekle, Dieter Borchmeyer, Friedrich Forssman, Theodor Ickler, Michael Klett, Werner von Koppenfels, Hans Krieger, Burkhart Kroeber, Reiner Kunze, Horst H. Munske, Adolf Muschg, Sten Nadolny, Bernd Rüthers, Albert von Schirnding, Christian Stetter.