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»Sprachwissenschaft«


Beiträge zum Thema

»Was ist ein Wort?
Philosophisches zur GZS«

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Dieser Beitrag wurde am 07.01.2010 um 17.59 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=245#5833


Kommentar von Urs Bärlein, verfaßt am 05.01.2010 um 16.37 Uhr

Die einzige Regel zur sogenannten Getrennt- und Zusammenschreibung, die zugleich hinreichend und praktikabel ist, ist die herkömmliche: „Im Zweifel getrennt“. Diese Regel ist, näher betrachtet, nichts anderes als die Implikation einer anderen Regel, die so selbstverständlich ist oder zumindest war, daß ihre Ausformulierung überflüssig schien: Wörter schreibt man zusammen. Zweifelhaft kann dann nur sein, ob man mit einem Wort zu tun hat oder mit mehreren, und auch die Entscheidung für die Getrenntschreibung setzt die Gültigkeit der Hauptregel voraus (andernfalls wäre das Spatium beliebig).

Es ist dabei übrigens ganz unerheblich, ob und wie die Sprachwissenschaft „Wort“ definiert. Es reicht aus, wenn der Schreiber etwas für ein Wort hält und vermutet, daß sein Adressat diese Ansicht teilt. Wenn er Zweifel hat, schreibt er eben getrennt, und wenn er es genau wissen will, guckt er in einschlägigen Texten oder einem guten Wörterbuch nach. Die Antworten, die er dort findet, sind allerdings nur scheinbar orthographischer Art. Daß sie immer zugleich auch orthographische Lösungen sind, mag zu dem Mißverständnis beigetragen haben, es gebe so etwas wie einen orthographischen Teilgegenstandsbereich der „Getrennt- und Zusammenschreibung“, der regelbar und regelungsbedürftig ist.
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Dieser Beitrag wurde am 07.01.2010 um 18.01 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=245#5834


Kommentar von Glasreiniger, verfaßt am 05.01.2010 um 19.58 Uhr

Urs Bärlein: Die einzige Regel zur sogenannten Getrennt- und Zusammenschreibung, die zugleich hinreichend und praktikabel ist, ist die herkömmliche: „Im Zweifel getrennt“.

Dem kann ich nicht ganz folgen, denn sie würde "Dieses Auto ist Benzin sparend" zulassen. Die Umwandlung des Partizips in ein Adjektiv ist syntaktisch zwingend notwendig und nicht aus einer Wortbildungslehre herleitbar. Selbst wenn man einen syntaktisch nicht zwingenden Kontext wie "das benzinsparende Auto" zugrunde legt, ergibt sich die Zusammenschreibung nicht aus der Existenz eines Wortes "benzinsparend", sondern aus der Umwandlung des Aktivums "es spart Benzin" in ein Adjektiv, die jederzeit spontan erfolgen kann, also auch nicht erschöpfend in Wörterbüchern dokumentiert sein muß.
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Dieser Beitrag wurde am 07.01.2010 um 18.01 Uhr eingetragen.
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Kommentar von Wolfram Metz, verfaßt am 05.01.2010 um 21.20 Uhr

Eine Verständnisfrage an Urs Bärlein (wirklich ohne jede Ironie): Wenn es so ist, wie Sie sagen, warum dann »Im Zweifel getrennt«? Warum nicht »Im Zweifel zusammen« oder auch »Im Zweifel eine Münze werfen«?
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Dieser Beitrag wurde am 07.01.2010 um 18.02 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=245#5836


Kommentar von Urs Bärlein, verfaßt am 06.01.2010 um 01.53 Uhr

Lieber Glasreiniger, wenn ich „Im Zweifel getrennt“ als Implikation von „Wörter schreibt man zusammen“ auffasse, kann sich der Zweifel nur noch darauf beziehen, ob es ein Wort gibt oder nicht. In dem von Ihnen gewählten Beispiel hätte der Schreiber also die Wahl zwischen benzinsparend (wenn er dieses Wort für möglich hält) oder, wenn nicht, einer Umformulierung des Satzes: Dieses Auto spart Benzin. Die Zulässigkeit von Dieses Auto ist Benzin sparend folgt aus dem Grundsatz jedoch gerade nicht. Recht haben Sie freilich mit der Anmerkung, daß die Wörter nicht erschöpfend in einem Wörterbuch dokumentiert sein müssen bzw. können. Da habe ich etwas nachlässig formuliert („… wenn er es genau wissen will, guckt er… nach“, statt: „… wenn er es genauer wissen will…“). Ich behaupte ja gerade, es reiche zum Beweis der Existenz eines Wortes aus, daß der Schreiber es für ein Wort hält und die (noch eine Nachlässigkeit: berechtigte) Vermutung hat, daß sein Adressat diese Ansicht teilt (bzw. zu teilen bereit ist).

Lieber Herr Metz, sinnvollerweise bezweifeln kann man nur, daß es ein Wort gibt. Der Zweifel daran, daß es ein Wort nicht gibt, führt entweder zu einer beliebigen Entscheidung, oder er ist identisch mit dem Zweifel, daß es das Wort gibt. „Im Zweifel zusammen“ ist zudem als Konsequenz aus „Wörter schreibt man zusammen“ unschlüssig. Die Zusammenschreibung stellt in diesem Fall die Voraussetzung erst her, aus der sie doch abgeleitet werden soll. Im Zweifel hält man sich an das, was man weiß. Damit scheidet auch der Münzwurf aus.
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Dieser Beitrag wurde am 07.01.2010 um 18.03 Uhr eingetragen.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 06.01.2010 um 09.20 Uhr

"Im Zweifel getrennt" war die alte Regel und ist durch die Reform verstärkt werden. Ohne die oft diskutierten Fälle noch einmal aufzukochen, möchte ich meinen Zweifel an allen Regeln äußern, die den Zweifel zum Kriterium von Entscheidungen machen. Wer fragt oder nachschlägt, zweifelt, sonst würde er ja nicht fragen oder nachschlagen. Die Auskunft, wenn er zweifele, solle er dies oder jenes oder – wie neuerdings oft – etwas Beliebiges tun, kann vom Auskunfheischenden nur als Verhöhnung verstanden werden. Das schönste Beispiel ist die reformierte Silbentrennung: "Wenn du die Wortbildung durchschaust, trenne morphologisch, wenn nicht, irgendwie anders." Um so belehrt zu werden, braucht man nicht nachzuschlagen.
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Dieser Beitrag wurde am 07.01.2010 um 18.05 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=245#5838


Kommentar von Wolfram Metz, verfaßt am 06.01.2010 um 11.59 Uhr

Lieber Urs Bärlein, Sie bezeichnen die denkbare Regel »Im Zweifel zusammen« als unschlüssig, weil sich die Zusammenschreibung von Wörtern aus der Hauptregel ergebe. Das stimmt allerdings nur dann, wenn man »Im Zweifel zusammen« als Verkürzung von »Im Zweifel schreibt man ein Wort zusammen« ansieht. Diese Empfehlung wäre in der Tat unnütz. Niemand zweifelt daran, daß man Haus schreibt und nicht H a u s. Konsequenterweise müßte man dann aber die Formulierung »Im Zweifel getrennt« als Verkürzung von »Im Zweifel schreibt man ein Wort getrennt« verstehen. Eine solche Regel wäre jedoch mit der Hauptregel, die das Gegenteil besagt, nicht vereinbar, so daß entweder diese Regel oder die Hauptregel falsch wäre. Die Formulierung »Im Zweifel getrennt« taugt also nicht als Antwort auf die von Ihnen unterstellte Frage »Existiert das Wort X?« Die einzige sinnvolle Antwort hierauf im Sinne Ihrer Argumentation lautet: »Nein.«

Wie soll das aber in der Praxis funktionieren? Beispiel: Ich zweifle, ob ich schreiben soll Ich bitte Sie, mir den Betrag gutzuschreiben, weil ich nicht weiß, ob es ein Wort gutzuschreiben gibt. Da es im Zweifel nicht existieren soll, muß ich die Spatien auf jeden Fall anders setzen als vor und hinter gutzuschreiben. Aber wo? Was soll ich nun schreiben: gut zu schreiben, gut zuschreiben?

Die Regel »Im Zweifel existiert ein Wort nicht« erscheint mir daher kaum praktikabel, vor allem aber nicht hinreichend. Auch ist mir nicht klar, warum es für die Existenz eines Wortes auch darauf ankommen soll, wie der Schreiber die Ansicht des Adressaten zu dieser Frage einschätzt. Zudem wird diese Einschätzung stets mit einer so hohen Unsicherheit behaftet sein, daß sie ihm überhaupt nichts nützt. Statt dessen türmt sich Zweifel auf Zweifel, und am Ende bleibt dem Ratsuchenden doch nur wieder der Griff zum Wörterbuch.

Bei der Lektüre Ihrer Ausführungen mußte ich gestern unwillkürlich an Michelangelo denken. Der soll ja auf die Frage, wie er es schaffe, aus einem unbehauenen Marmorblock ein so perfektes, lebensechtes Abbild eines Löwen zu formen, geantwortet haben: »Ganz einfach, ich haue alles weg, was nicht nach Löwe aussieht.«

Ich verstehe Ihren Beitrag aber nicht zuletzt als Warnung vor dem Irrglauben, man könne den Bereich der Getrennt- und Zusammenschreibung (nennen wir ihn trotz allem mal so) befriedigend regeln. Darin gebe ich Ihnen freilich recht.
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Dieser Beitrag wurde am 07.01.2010 um 18.06 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=245#5839


Kommentar von Urs Bärlein, verfaßt am 06.01.2010 um 15.36 Uhr

Lieber Herr Metz, ich habe viel schlichter gedacht, als Sie vermuten. Man kann überhaupt nur „getrennt“ schreiben, wenn das, was man schreibt, Wörter sind, also etwas, das zusammengeschrieben wird. Die Maßgabe „Im Zweifel getrennt“ beinhaltet also die Anerkennung der Grundregel; sie ist gewissermaßen Bestandteil der Demonstration von „Wörter schreibt man zusammen“. Daß ein Wort im Zweifel nicht existiere, habe ich nicht behauptet. Wenn es nicht existiert, gibt es keinen Zweifel. Zweifelhaft kann nur sein, ob es existiert und deshalb zusammengeschrieben werden muß. Wer in einer solchen zweifelhaften Lage „getrennt“ schreibt, also ausschließlich unter Verwendung von Wörtern, die ihm geläufig sind, begibt sich auf die sichere Seite. (Auch Herr Ickler hat heute freundlicherweise noch einmal darauf hingewiesen, daß man besser nur Wörter verwendet, die man kennt.) Mehr als eine hinlängliche Gewißheit, nichts Falsches zu schreiben, kann die Faustregel „Im Zweifel getrennt“, richtig verstanden, nicht bieten. Falsch verstanden, nämlich als Instrument zum Zerlegen von Wörtern, hebt sie ihre unausgesprochene eigene Grundlage auf.


Lieber Herr Ickler, heute jemandem den Rat „Im Zweifel getrennt“ auf den Weg zu geben, bedeutet in den meisten Fällen, ihn in Teufels Küche zu schicken. Insofern ist dieser Rat in der Tat obsolet geworden. Nicht verstanden habe ich Ihre Bemerkung, die Auskunft, er möge im Zweifel dies oder jenes tun, sei eine Verhöhnung des Auskunftheischenden. Schließlich hat er doch wohl um eine Entscheidungshilfe gebeten, die ihm im Zweifel das Nachfragen und Nachschlagen erspart. „Im Zweifel getrennt“ war zumindest einmal eine solche Hilfe, die zu einem nicht beliebigen Ergebnis führte. Der Verweis auf die Wörterbücher ist dagegen nur dann hilfreich, wenn der Ratsuchende noch nicht wußte, daß es sie gibt.
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Dieser Beitrag wurde am 07.01.2010 um 18.07 Uhr eingetragen.
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Kommentar von Manfred Riemer, verfaßt am 06.01.2010 um 18.40 Uhr

"Im Zweifel getrennt"
Duden, Band 9 "Richtiges und gutes Deutsch" von 1985 definiert das so:

"In Zweifelsfällen, wenn also keiner der im folgenden gegebenen Hinweise Klarheit gibt, schreibe man getrennt. Das ist besser als gewaltsames Zusammenschreiben."
Es folgen drei Hauptregeln zur Zusammenschreibung: 1. "wenn ein neuer Begriff entsteht", 2. "wenn das Substantiv verblaßt", 3. "wenn eine Verbindung eine charakteristische Eigenschaft bezeichnet", jeweils mit vielen Unterpunkten und Erläuterungen.

Leider habe ich im Moment nicht das entsprechende aktuelle Buch zur Hand. Nach dem alten Duden geht es also bei dieser Aussage nicht um beliebige Zweifelsfälle, sondern um echte Restunklarheiten NACH dem Nachschlagen.

Außerdem war "im Zweifel getrennt" m.E. nie als Regel zu verstehen, die immer mit Sicherheit die richtige Schreibung ergibt, sondern es war ein Rat, nach dem unter Beachtung obiger Definition der Zweifelsfälle mit größter Wahrscheinlichkeit zumindest keine völlig unsinnige Schreibung herauskommt, vielleicht auch nicht die beste, aber immerhin eine mögliche. Mit "im Zweifel zusammen" wäre das nicht möglich. (Prinzipiell sind mir Grundsätze, die ohne Zweifelsfälle auskommen, natürlich auch lieber.)

Drei Zitate aus dem Mannheimer Morgen, 5.1.2010, S. 15:
– die bis zuletzt geheim gehaltene Höhe des Rekord-Wolkenkratzers
– die Betonstahl und Glas gewordene Wüste
Schwindel erregend: Blick aus dem "Burj Chalifa"

Früher schrieb man das alles zusammen. Jetzt sind ja sowieso fast immer "getrennt" und "zusammen" dudenkonform, deshalb heißt "im Zweifel getrennt" jetzt wohl meistens eher "bei Unkenntnis der empfohlenen Variante", was dann aber nicht unbedingt zur empfohlenen Variante führt und andererseits auch die Unsinnigkeit der aktuellen Beliebigkeitsregeln unterstreicht.
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Dieser Beitrag wurde am 07.01.2010 um 18.09 Uhr eingetragen.
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Kommentar von Klaus Achenbach, verfaßt am 07.01.2010 um 00.08 Uhr

Lieber Herr Bärlein,

ich verstehe nicht, wie Sie aus der Regel "Wörter schreibt man zusammen" die weitere Regel „im Zweifel getrennt" ableiten wollen. Ich kann hier keine Implikation erkennen.

Umgekehrt wird schon eher ein Schuh daraus.
Die Grundregel lautet: "Wörter schreibt man getrennt" oder genauer "Zwischen zwei Wörtern steht eine Leerstelle."
Damit ist die Getrenntschreibung der Normalfall, die Zusammenschreibung der Ausnahmefall, der begründet werden muß. Kann ich keine Begründung für Zusammenschreibung angeben oder im Duden finden, dann schreibe ich eben getrennt. Das ist es, was die Regel "im Zweifel getrennt" besagt.

Ebenso ist die Grundregel der GKS nicht etwa "Substantive schreibt man groß", sondern "Wörter schreibt man klein". Dazu gibt es Ausnahmen am Satzanfang, bei Substantiven, Eigennamen usw.
Daraus ergibt sich entsprechend die abgeleitete Regel "im Zweifel klein".
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Dieser Beitrag wurde am 07.01.2010 um 18.10 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=245#5842


Kommentar von Wolfram Metz, verfaßt am 07.01.2010 um 01.44 Uhr

Ich habe Urs Bärlein so verstanden: Wörter schreibt man zusammen, genauer: ein Wort wird immer zusammengeschrieben, das heißt, die Buchstaben eines Wortes werden nie auseinandergerissen, sondern stehen immer ohne Leerstelle hintereinander. [Möglicherweise liegt aber schon hier das Mißverständnis meinerseits.] Man schreibt Haus und nicht H a u s, Ha us oder dergleichen.

Wenn jemand nun zweifelt, ob er schreiben soll Der Betrag wird gutgeschrieben oder Der Betrag wird gut geschrieben, der sollte sich fragen, ob es das Wort gutgeschrieben gibt. Wenn er zu dem Ergebnis kommt, daß dieses Wort existiere (und ich lasse jetzt mal die Einzelheiten dieser Entscheidungsfindung weg), dann schreibt er gutgeschrieben, denn mit der Annahme der Existenz dieses Wortes ist die Frage seiner Schreibung geklärt: Aufgrund der Hauptregel, daß man ein Wort zusammenschreibt, also nicht auseinanderreißt, kann nur gutgeschrieben die richtige Schreibung des Wortes »gutgeschrieben« sein. Wenn er aber zu keinem Ergebnis kommt und weiterhin zweifelt, so sollte er sich an der Faustregel »Im Zweifel getrennt« orientieren. Was heißt aber nun nach diesem Verständnis »getrennt«? Ein einzelnes Wort kann nicht gemeint sein, denn die Buchstaben (g, u, t, s, c, h, r, e, i, b, e, n) bzw. die Bestandeile (gut, schreiben) eines Wortes bleiben ja immer zusammen, also ungetrennt. Sollten aber mehrere Wörter gemeint sein (gut und schreiben), so wäre die Faustregel überflüssig und damit nutzlos, denn daß zwischen Wörtern Leerstellen stehen, besagt ja schon die Hauptregel, so daß von vornherein gar kein Zweifelsfall gegeben sein kann und damit die Grundlage für die Faustregel entfällt. Außerdem wäre man damit unversehens wieder bei der traditionellen Behandlung der Getrennt- und Zusammenschreibung gelandet, die Urs Bärlein ja ablehnt.

Daher meinte ich, daß die Empfehlung »Im Zweifel getrennt« überhaupt nicht zu der Frage paßt, die sich der Schreiber nach Bärlein stellen sollte, nämlich ob er es bei gut_geschrieben mit einem Wort zu tun hat (das dann selbstverständlich nicht auseinandergerissen werden dürfte). Das Bärleinsche Szenario sieht recht betrachtet nicht so aus: »Gibt es das Wort gutschreiben? Ich weiß es nicht. Also schreibe ich getrennt«, sondern so: »Gibt es das Wort gutschreiben? Ich weiß es nicht. Also nehme ich sicherheitshalber an, daß es kein solches Wort gibt und schreibe die Wörter auf, dich ich sicher kenne, also gut und schreiben: gut schreiben

Inzwischen hat Urs Bärlein diese Deutung seiner Position als falsch bezeichnet. Welches ist die richtige? Ich denke, es würde unser aller Verständnis fördern, Herr Bärlein, wenn Sie den Gedankengang des gedachten Schreibers einmal an einem Beispiel wie dem obigen vorführten. Im Moment treten wir nach meinem Gefühl auf der Stelle.

[Daß die Anwendung der Faustregel in dem von mir gewählten Beispiel zu einem falschen Ergebnis führt, soll nicht die Untauglichkeit der Regel beweisen, sondern ist Zufall. Eine Faustregel führt naturgemäß nicht immer zum richtigen Ergebnis.]
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Dieser Beitrag wurde am 07.01.2010 um 18.11 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=245#5843


Kommentar von Klaus Achenbach, verfaßt am 07.01.2010 um 03.26 Uhr

Lieber Herr Metz,
wenn die "Hauptregel" die wäre, daß "Wörter zusammengeschrieben werden", dann ergibt sich daraus aber nicht, daß "Nichtwörter getrennt geschrieben werden". Das wäre ein falscher Umkehrschluß.
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Dieser Beitrag wurde am 07.01.2010 um 18.12 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=245#5844


Kommentar von Urs Bärlein, verfaßt am 07.01.2010 um 04.27 Uhr

Lieber Herr Achenbach, so, wie Sie das Verhältnis der möglichen Regeln „Wörter schreibt man zusammen“ und „Wörter schreibt man getrennt“ zueinander herstellen, kann es sich nur um wechselseitig eindeutige Implikationen handeln. Es ist dann gar nicht möglich, zwischen einem Normal- und einem Ausnahmefall zu unterscheiden. Trotzdem sehen Sie den kitzligen Punkt richtig: meine Behauptung, die Hauptregel laute, Wörter schreibe man zusammen. Vielleicht läßt sich das Problem tatsächlich am besten anhand eines Beispiels darstellen, wie Sie, lieber Herr Metz, anregen.

Leute erkennen Wörter daran, daß diese eine Bedeutung haben, nämlich genau die Bedeutung, die sie ihnen beimessen. Die Zusammenschreibung versteht sich dann von selbst. So ist für einen Rettungssanitäter ein Unfallopfer „schwerverletzt“, wenn es vermutlich stationär in einem Krankenhaus aufgenommen muß, wobei „stationär“ „mindestens 24 Stunden“ bedeutet. Nur „leichtverletzt“ ist entsprechend, wer mit weniger als 24 Stunden, also „ambulant“ davonzukommen Aussicht hat. Es gibt natürlich auch viele Leute, die das nicht wissen, unter ihnen nicht ganz wenige Sprachwissenschaftler und Wörterbuchmacher. Es ist völlig in Ordnung, wenn ihnen keine Begründung für die Zusammenschreibungen „schwerverletzt“ und „leichtverletzt“ einfällt und sie deshalb „schwer verletzt“ und „leicht verletzt“ – im Zweifel getrennt – für die richtigen Schreibungen halten, die sie dann gegebenenfalls auch in den Duden schreiben (der ihnen in diesem Fall schon deshalb nicht weiterhelfen kann).

Die Wörter „schwerverletzt“ und „leichtverletzt“ gibt es aber trotzdem. Was soll nun die Hauptregel sein – „Wörter schreibt man zusammen“ oder „Wörter schreibt man getrennt“? Der Unterschied zwischen diesen beiden Möglichkeiten fällt zusammen mit der Unterscheidung zwischen Kompetenz und Inkompetenz. Damit läßt sich, finde ich, ein Vorrang von „Wörter schreibt man zusammen“ gut begründen.
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Dieser Beitrag wurde am 07.01.2010 um 18.13 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=245#5845


Kommentar von Klaus Achenbach, verfaßt am 07.01.2010 um 07.38 Uhr

Lieber Herr Bärlein,

Sie sagen: "Leute erkennen Wörter daran, daß diese eine Bedeutung haben, nämlich genau die Bedeutung, die sie ihnen beimessen."

Das bezweifle ich. Auch Wortgruppen haben eine Bedeutung. So gibt es den Fachbegriff Vermeidbare Unfallkostendichte (VUKD), was immer das auch heißen mag (vielleicht so etwas ähnliches wie die berittene Artilleriekaserne). Man kann aus der Existenz eines Fachbegriffs nicht auf die Existenz eines "Wortes" schließen. Ein Fachgremium könnte genausogut beschließen, daß ein Unfallopfer "schwer verletzt" genannt wird, wenn es stationär behandelt werden muß.

Mir scheint, die bisherige Diskussion krankt an dem abstrakten Begriff "Wort". Es gibt im Deutschen einfache und aus einfachen Wörtern zusammengesetzte "Wörter". Besser nennt man sie vielleicht "Komposita", um der Frage auszuweichen, was ein "Wort" ist. Ein einfaches Wort besteht aus einem Stamm und ggf. Vor- und Nachsilben. Ein Deutscher hat im allgemeinen keine Schwierigkeit damit, einfache Wörter als solche zu erkennen, auch wenn er die Bedeutung nicht kennt.

Im Deutschen schreibt man zwei oder mehr einfache Wörter mal zusammen, mal nicht. Wann man es so, wann man es anders macht, das ist eben die Frage. Die Bedeutung hilft da nicht immer weiter. Goldkette, goldene Kette oder Kette aus Gold, alle haben die gleiche Bedeutung.
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Dieser Beitrag wurde am 07.01.2010 um 18.15 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=245#5846


Kommentar von Glasreiniger, verfaßt am 07.01.2010 um 09.02 Uhr

Interessant ist, daß der Muttersprachler im gespochenen Deutsch keinerlei Probleme damit hat, daß es "schwer Verletzte" und Schwerverletzte geben kann. Und er macht den Unterschied in der Intonation des Satzes deutlich: Zwei Worte ergeben zwei gleichartige Betonungen, in einem einzelnen Wort fällt einer der Töne, normalerweise der zweite, deutlich ab.
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Dieser Beitrag wurde am 07.01.2010 um 18.16 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=245#5847


Kommentar von Manfred Riemer, verfaßt am 07.01.2010 um 12.06 Uhr

Wenn ich wissen will, wie gut_schreiben zu schreiben ist, muß ich, wie schon ausgeführt wurde, zuerst wissen, ob das Wort gutschreiben überhaupt existiert. Wenn es aber existiert, ist doch die Frage des Zusammenschreibens lange nicht beantwortet. Ich muß doch ein Wort, das existiert, nicht unbedingt in jedem Fall auch verwenden. Mit der Existenz des zusammengeschriebenen Wortes beginnt ja erst die Frage, ob ich dieses oder die Getrenntschreibung der einzelnen Wörter verwende.
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Dieser Beitrag wurde am 07.01.2010 um 18.18 Uhr eingetragen.
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Kommentar von Glasreiniger, verfaßt am 07.01.2010 um 12.22 Uhr

Die inzwischen häufig beobachtete Falschschreibung "zurecht" anstelle von gemeintem "zu Recht" ist nicht aus der Kenntnis der Existenz des Worts rechtfertigbar.
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Dieser Beitrag wurde am 07.01.2010 um 18.19 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=245#5849


Kommentar von B Janas, verfaßt am 07.01.2010 um 12.25 Uhr

Wie auch immer. Keinesfalls akzeptabel, sondern hochgradig weltfremd und anmaßend bleibt es, gestandene Wörter (= schon lange und in vielen Büchern gestanden) auf dem Erlaßweg abzuschaffen. Und merkwürdige Indifferenz, dies hinzunehmen.
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Dieser Beitrag wurde am 07.01.2010 um 18.21 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=245#5850


Kommentar von Urs Bärlein, verfaßt am 07.01.2010 um 15.34 Uhr

Lieber Herr Achenbach,

eine strenge Definition von „Wort“ dürfte schon daran scheitern, daß sie nicht um „Bedeutung“ herumkommt, Bedeutungen aber nicht erschöpfend, sondern nur jeweils hinreichend für den Gebrauch bestimmbar sind. Niemand vermag genau anzugeben, was ein Flügelflagel und was das Wiruwaruwolz sind, nicht einmal Christian Morgenstern, und zwar nicht nur, weil er tot ist, sondern auch, weil nicht überprüfbar wäre, ob er mogelt. Trotzdem ist klar, daß man dem Flügelflagel besser aus dem Weg geht, wenn er im Wiruwaruwolz gaustert, und daß die Zusammenschreibung in beiden Fällen sinnvoll ist. Man kann sogar Wörter erfinden, die nichts bedeuten außer sich selbst. Das Fehlen einer befriedigenden Definition hindert den Schreiber aber nicht, Wörter zweifelsfrei als Wörter zu identifizieren, indem er ihnen eine Bedeutung beimißt. Er braucht das auch nicht zu begründen. Es ist einfach die normale Schreibpraxis.

Probleme gibt es erst, wenn Theoretiker sich einmischen und Lösungen anbieten, nach denen niemand gefragt hat und die niemand außer ihnen gebrauchen kann. So ist es gewiß für die Denkökonomie des Sprachwissenschaftlers eine Erleichterung, wenn nicht nur da bist und da war geschrieben wird, sondern auch ausschließlich da sein und da gewesen. Dennoch hat sich davor niemand von dasein und dagewesen dazu verleiten lassen, auch dabist oder dawar zu schreiben. Mir selbst ist erst nach über 40jähriger Lese- und Schreibpraxis aufgegangen, daß es da ein Problem geben könnte, aber nicht, weil ich einen Text besonders gründlich studiert hätte oder beim Formulieren ins Grübeln gekommen wäre. Es war in einem Beitrag in „Schrift und Rede“ nachzulesen.
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Klaus Achenbach
Berlin

Dieser Beitrag wurde am 08.01.2010 um 04.05 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=245#5855


Lieber Glasreiniger,
warum betrachten Sie zurecht als eine "Falschschreibung"?
Ich weiß, der Duden sieht es auch so, aber ist das ein hinreichender Grund?
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Robert Roth
Gau-Algesheim

Dieser Beitrag wurde am 08.01.2010 um 10.46 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=245#5856


Ich habe zurecht/zu Recht – s. Glasreiniger – verstanden.

"Das Kind ist zu (mit) Recht bestraft worden. Alle vorherigen Versuche, es zurechtzuweisen, schlugen fehl".
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Klaus Achenbach
Berlin

Dieser Beitrag wurde am 09.01.2010 um 03.04 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=245#5858


Warum denn nicht zurecht/zu recht: "Das Kind ist zurecht/zu recht bestraft worden"?

Laut Duden muß ich schreiben er hat ganz recht, wenn er sagt, daß ..., aber er sagt ganz zu Recht, daß .... Warum einmal klein, einmal groß?

Tucholsky schreibt "ob zu recht oder unrecht" und "ein zu recht Verurteilter" – alles nach Duden falsch.

Warum haben die amtlichen Regeln (wie auch mein Duden von 1961) überhaupt einen Eintrag zurecht (ohne Beispiel oder Erläuterung), wenn sie doch in § 34 (1.3) sagen, daß zurecht- "die Merkmale von frei vorkommenden Wörtern verloren" habe?

Im Ickler steht der Eintrag:

zu|recht; als Verbzusatz a. zusammengeschrieben § 10; zurecht_basteln usw.; aber zu Recht geschehen, vgl. Recht

Eigentlich legt diese Ausdrucksweise nahe, daß zurecht nicht nur als Verbzusatz gelten soll, im Gegensatz zu dem, was der Duden behauptet.

Im Ickler gibt es aber noch folgenden Eintrag:

zu|stan|de § 12; Verbzusatz, a. zusammengeschrieben § 10; zu|stan|de_bringen

Aus dem Vergleich beider Formulierungen müßte man schließen, daß zustande nur als Verbzusatz, zurecht tatsächlich aber auch anderweitig auftreten kann. Aber wie und wo?
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Manfred Riemer
Mannheim

Dieser Beitrag wurde am 10.01.2010 um 01.01 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=245#5861


Ich glaube, wenn man "Das Kind ist zurecht bestraft worden" zuließe, dann wäre gleich die nächste Frage, ob man auch "mitrecht bestraft" schreiben darf.
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Klaus Achenbach
Berlin

Dieser Beitrag wurde am 10.01.2010 um 04.51 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=245#5862


Lieber Herr Riemer,

das glaube ich nicht.

Es gibt viele vergleichbare Zusammenschreibungen mit zu: zustande, zuwege, zugunsten, zuleide, zuliebe, zuzeiten, zuhause (erst seit 2006 "erlaubt", schon vorher oft geschrieben) usw.

Dagegen gibt es kaum, wenn überhaupt, vergleichbare Bildungen mit mit. Allenfalls (aber fraglich): mithin, miteinander. Vielleicht wirkt die Neuschreibung mithilfe deshalb so ungewohnt.

Dagegen könnte ich mir mit recht durchaus vorstellen.
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Manfred Riemer
Mannheim

Dieser Beitrag wurde am 10.01.2010 um 15.49 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=245#5867


Vielleicht hat der Unterschied bei zu Recht auch mit der Bedeutung zu tun. Die anderen Zusammenschreibungen mit zu- bedeuten jedesmal etwa das gleiche wie die entsprechende getrennte Schreibweise, aus der sie entstanden sind, außer daß das Substantiv abgetrennt noch stärker betont wird. Bei zurecht sieht das etwas anders aus:
zu Recht = wahrheitsgemäß; nach dem un-/geschriebenen Gesetz, mit Recht, berechtigterweise
zurecht = richtig, gerade, bereit, hin
Gäbe es das zweite nicht, könnte man wohl auch das erste wie alle anderen Verbindungen mit zu- zusammenschreiben. So aber bietet sich die Unterscheidungsschreibung an, und die scheint sich allgemein durchgesetzt zu haben.
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Klaus Achenbach
Berlin

Dieser Beitrag wurde am 12.01.2010 um 04.53 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=245#5876


Lieber Herr Riemer,

so ganz scheint sich Ihre Unterscheidungsschreibung nicht "allgemein durchgesetzt" zu haben. Wie kommt es denn sonst zu der laut Glasreiniger "inzwischen häufig beobachtete[n] Falschschreibung 'zurecht' anstelle von gemeintem 'zu Recht'"? Auf diesen "Fehler" haben ja auch schon andere in diesem Forum hingewiesen. Ob das erst "inzwischen" vorkommt oder vielleicht schon seit längerem, weiß ich nicht so recht. Jedenfalls dürfte ein direkter Einfluß der Rechtschreibreform unwahrscheinlich sein, da diese ja gerade auf eine verstärkte Groß- und Getrenntschreibung hinausläuft.

Ganz klar ist mir nicht, worin Sie den "Bedeutungsunterschied" sehen. Die Dudenregel läuft darauf hinaus, daß zurecht nur als Verbzusatz gebraucht werden kann. Meinen Sie das?

Was ist aber mit dem Satz: "Er kam gerade zurecht, um das schlimmste zu verhindern"? Ist hier zurecht in der Bedeutung zum richtigen Zeitpunkt ein Verbzusatz? Dann hätte das Wort (Ickler verzeih!) zurechtkommen nicht nur die Bedeutung von klarkommen, sondern auch noch die von zum richtigen Augenblick kommen. In dem genannten Beipiel ist zurecht eine Zeitangabe, ähnlich wie früh, spät, morgens. Solche adverbialen Zeitangaben werden aber doch nicht als Verbzusätze benutzt. Sonst müßte man ja auch zurechterscheinen schreiben. Wie wäre es gar mit zurecht ankommen? Müßte man das auch zusammenschreiben?

Würden Sie schreiben: "Er ist gerade zurechterschienen, um das schlimmste zu verhindern"?

Oder nehmen wir einen anderen Satz: "Es dämmerte schon, als die Truppen Blüchers gerade zurecht auf dem Schlachtfeld erschienen, um den Kampf zu entscheiden." Das verstieße gegen den Grundsatz, daß der Verbzusatz nicht vom Verb getrennt werden kann.
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Wolfram Metz
Den Haag, Niederlande

Dieser Beitrag wurde am 12.01.2010 um 08.21 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=245#5877


Zurêcht, adv. gehörig zubereitet, in die gehörige Lage, Verfassung. Sich zurecht machen, sich zubereiten, besonders in Ansehung der Kleidung. Die Speisen, das Essen zurecht machen, es zum Auftragen zubereiten. Etwas zurecht setzen, es in die gehörige, zur gegenwärtigen Absicht nöthige Lage setzen. So auch, zurecht legen, stellen u.s.f. Jemanden den Kopf zurecht setzen, ihn mit Ernst nach seinem Willen lenken. Ich will ihm den Kopf schon zurecht rücken, Gell. Mit etwas zurecht kommen, im gemeinen Leben, seine Absicht damit erreichen. Nach einer andern Figur geht zurecht kommen, zunächst auf den bürgerlichen Wohlstand. Wie kommt er zurecht? wie kommt er fort? wie gehet es ihm? Bey der Waare würde ein Kaufmann schlecht zurecht kommen, er würde dabey wenig gewinnen, Schaden leiden. Ich würde am schlimmsten dabey zurecht kommen, wenn nichts daraus würde, Weisse; ich würde am meisten dabey leiden.
Anm. Es ist von dem Adverbio recht und der Präposition zu. Da die Bedeutung hier sehr elliptisch ist, so schreibt man es billig als Ein Wort.

[Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch: Zurecht. Dig. Ausgabe, S. 63529 (vgl. Adelung-GKW Bd. 4, S. 1766)]
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Horst Ludwig
St. Peter, MN, USA

Dieser Beitrag wurde am 12.01.2010 um 10.13 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=245#5879


Ich verstehe zwar Herrn Achenbachs Frage (#5858), und auch Tucholskys Schreibung finde ich akzeptabel. Ich halte es aber mit Herrn Riemer (#5856). Wenn für mich die Idee der Rechts oder Rechtmäßigen im Vordergrund steht, schreibe ich "zu Recht". Ist die Idee eher "richtig" (= so daß man sich danach richten kann oder richtet [vgl. auch Adelungs "gehörig", #5877] – wozu ich auch "klarkommen" und die Ankunft "Blüchers [zum richtigen Ausgang der Schlacht] gerade zurecht auf dem Schlachtfeld" zähle), schreibe ich "zurecht".

Das eigentlich gute Argument "Jedenfalls dürfte ein direkter Einfluß der Rechtschreibreform unwahrscheinlich sein, da diese ja gerade auf eine verstärkte Groß- und Getrenntschreibung hinausläuft", überzeugt mich nicht: So sehr in Fleisch und Blut übergegangen sind die "Prinzipien" der Rechtschreibreform bei den fehlerhaft Schreibenden eben nicht, daß sie in diesem Fall deren Schreibung beeinflußten. Viel eher bemerke ich da nur die durch die Reform jetzt weit größere Sorglosigkeit und Unsicherheit beim Schreiben.
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Manfred Riemer
Mannheim

Dieser Beitrag wurde am 12.01.2010 um 23.05 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=245#5887


Lieber Herr Achenbach,
was ich mit dem Bedeutungsunterschied meinte, wird vielleicht am besten am Beispiel den Stuhl zu Recht rücken deutlich. Das wäre geradezu sinnverändernd. Bei allen anderen Zusammensetzungen mit zu- wäre die Auseinanderschreibung weniger unmöglich bzw. nicht so sinnentstellend.

Dagegen denke ich, daß Sie zurecht darauf hinweisen, daß die Zusammenschreibung in diesem Sinne gar nicht so selten vorkommt, ich würde sie auch nicht direkt als Fehler ansehen, finde aber die Differenzierung wie unten skizziert praktischer und insgesamt doch noch üblicher.

An den Verbzusatz hatte ich bei der Bedeutung nicht gedacht, aber es stimmt, ich würde die von mir genannten Fälle von zurecht alle als Verbzusatz ansehen. Das von Ihnen angeführte zurecht im Sinne von zum richtigen Zeitpunkt ist deshalb sehr interessant, das würde ich ebenfalls so wie Sie und nicht als Verbzusatz schreiben.
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Wolfram Metz
Den Haag, Niederlande

Dieser Beitrag wurde am 12.01.2010 um 23.59 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=245#5889


zurechtkommen (also mit zurecht als Verbzusatz) im Sinne von »rechtzeitig kommen« ist seit vielen Jahrzehnten in Wörterbüchern dokumentiert, so bei Pekrun, im Wörterbuch der deutschen Gegenwartssprache (Klappenbach-Steinitz), im Mackensen, im Brockhaus-Wahrig, in Dudens Großem Wörterbuch der deutschen Sprache und im ÖWB. Interessant ist allerdings, daß durchgehend Beispiele mit Distanzstellung aufgeführt werden, z. B. wenn du ein Taxi nimmst, kommst du noch zurecht (Klappenbach-Steinitz), so daß man nie sicher sein kann, ob die Zusammenschreibung des Stichworts, das ja stets in der Grundform erscheint, tatsächlich belegt war oder nur die Auffassung der Redakteure widerspiegelt.
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Klaus Achenbach
Berlin

Dieser Beitrag wurde am 13.01.2010 um 01.03 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=245#5890


Lieber Herr Ludwig,

bitte verzeihen Sie, wenn ich darauf hinweise, daß Sie selbst mehrfach die "Falschschreibung" zurecht/zu recht aufgespießt haben, z. B.:

"Hat Dayana Mendoza aus Venezuela zurecht gewonnen?"
„ … erschrickt man bisweilen über die Verherrlichung der Gewalt. Gabriel: Zurecht, und diese breite Akzeptanz bereitet uns Sorgen."
"Ackermann schwimmt zurecht gegen den Strom"
„Koch lehnt Rückkehr in Tarifgemeinschaft der Länder ab - zu recht?"
„Zurecht - wie der Bildervergleich beweist“

In all diesen Fällen geht es nach meinem Verständnis nicht um Recht und Gesetz, sondern um Richtigkeit. Oder schwimmt Ackermann etwa "rechtmäßig" gegen den Stom?

Ich habe ganz bewußt von "einem direkten Einfluß der Rechtschreibreform" gesprochen. Die Sorglosigkeit bei der Rechtschreibung (so etwas wie eine "sekundäre Tugend") hat schon lange vor der RSR zugenommen. Daß später auch die RSR indirekt dazu beigetragen hat, darüber sind wir uns einig.
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Manfred Riemer
Mannheim

Dieser Beitrag wurde am 13.01.2010 um 14.32 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=245#5893


Ob mir wohl jemand helfen kann, den folgenden Satz in Prof. Icklers "Kritischem Kommentar" richtig zu verstehen?

"Irreführend ist auch die Rede von "Wörtern", die unmittelbar benachbart sind usw., denn die Vorderglieder echter Zusammensetzungen sind gerade keine Wörter mehr."

Für mich ist es einleuchtend, daß z.B. in Fahrrad oder Schuljahr die Vorderglieder fahr und schul keine Wörter, sondern nur Wortstämme sind. Der Satz von Prof. Ickler ist aber so absolut und allgemeingültig gehalten, es soll offensichtlich immer so sein. Sind denn aber in einem Wort wie Schaufelraddampfer die Vorderglieder Schaufel und Rad auch schon keine Wörter mehr? Warum nicht?

Kann man also tatsächlich sagen, daß echte Zusammensetzungen nicht nur ein einziges Wort sind, sondern auch nur aus einem einzigen Wort bestehen? Was sind dann die Vorderglieder echter Zusammensetzungen, wie z.B. Schaufel und Rad?
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Kratzbaum
*

Dieser Beitrag wurde am 13.01.2010 um 18.55 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=245#5894


Lieber Herr Riemer, bevor die Fachleute sprechen, versuche ich es schon mal als Laie: die Vorderglieder sind als Wörter "stillgelegt". Das erkennt man am einfachsten daran, daß eine Flektion nicht mehr möglich ist.
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Manfred Riemer
Mannheim

Dieser Beitrag wurde am 14.01.2010 um 02.31 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=245#5895


Lieber Kratzbaum, dazu fällt mir das Wort Langeweile ein. Man sagt manchmal etwas aus Langeweile tun, oft hört oder liest man aber auch aus Langerweile.
Dann muß es sich also im ersten Fall um ein Substantiv, eine echte Zusammensetzung, handeln, während das zweite noch als zusammengeschriebene Wortgruppe betrachtet wird. Ich glaube, jetzt hab ich's.

Andererseits ist das e von lange auch schon etwas verdächtig als weibliche Endung zu die Weile. Vielleicht war Langeweile früher nur Wortgruppe, inzwischen hat sich aber schon teilweise ein festes, im Innern unveränderliches Wort daraus entwickelt.
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Klaus Achenbach
Berlin

Dieser Beitrag wurde am 14.01.2010 um 04.10 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=245#5896


Lieber Kratzbaum,

ich mag Ihr Wort Flektion, leider steht es aus irgendeinem Grund nicht im Duden. Dort steht nur Flexion. Dabei könnte ich schwören, daß ich es unwillkürlich [Flektsjon], also mit t, und nicht [Fleksjon] ausspreche, genauso wie [Aktsjon]. Entsprechend heißt es in den Wörterbüchern reflektieren und Reflexion, andererseits aber Refraktion. Genauso ist es im Französischen: réflexion aber réfraction. Im Englischen dagegen: reflection und refraction (hier aber ohne t ausgesprochen).

Weiß jemand gute Gründe dafür (außer daß wir die Schreibung einfach aus dem Französischen übernommen haben)?
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Klaus Achenbach
Berlin

Dieser Beitrag wurde am 14.01.2010 um 04.59 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=245#5897


Lieber Herr Metz,

können Sie feststellen, wann der Duden zuerst die ausdrückliche Regel ausspricht, daß zurecht nur in Zusammensetzungen mit Verben auftritt?

Spätestens im Duden 1985 ist das klar ausgesprochen. Der Eintrag im Duden 1961 ist dagegen reichlich rätselhaft:

"zurecht (vgl. S. 39, 2. b),
a b e r : zu Recht bestehen; zurecht_finden ... " [es folgen weitere Beispiele für Zusammensetzungen mit Verben].

An der zitierten Stelle auf Seite 39 heißt es:

"b) Verhältniswort + Hauptwort
Z u s a m m e n schreibt man, wenn das verblaßte Hauptwort mit dem vorangestellten Verhältniswort ein neues Verhältniswort oder ein Umstandswort bildet."

Also wäre zurecht ein Umstandswort?

Schon im Ur-Duden wird im einzigen Beispiel zurecht als Verbzusatz aufgeführt:

"zurecht; zurechtlegen etc. u. zurecht legen etc."
[Noch bis ins 20. Jahrhundert wurde zurecht häufig vom Verb getrennt geschrieben]

Aus dem Eintrag von 1961 geht auch nicht klar hervor, daß man nicht zu recht schreiben darf, da nur das eine Beispiel zu Recht bestehen genannt ist.

Das ist auch so geblieben. Im Duden 2001 steht:

"zu|recht... nur in Zus. mit Verben, z. B. zurechtkommen usw., aber zu Recht bestehen "
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Kratzbaum
*

Dieser Beitrag wurde am 14.01.2010 um 09.51 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=245#5898


Lieber Herr Achenbach, ich habe einen Augenblick zwischen Flektion und Flexion geschwankt und mich dann für Flektion entschieden. Mir gefällt es, weil es (rein) optisch näher an flektieren ist. Aber nach der Wortbildungslehre wohl falsch. Ins Wörterbuch habe ich gar nicht erst geschaut.
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Manfred Riemer
Mannheim

Dieser Beitrag wurde am 14.01.2010 um 12.08 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=245#5899


Im Mater (rückläufiges Wörterbuch von 2000) werden beide Möglichkeiten nur für Annexion/Annektion genannt.
Ansonsten nur mit x nur die Wörter (Re-)Flexion, Komplexion, Konnexion, Fluxion, alle anderen Wörter (443, darunter aber sehr viele Mehrfachnennungen in Zusammensetzungen) nur mit kt.
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Kratzbaum
*

Dieser Beitrag wurde am 14.01.2010 um 14.05 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=245#5900


Die Sprachwissenschaft kann uns belehren, wie diese Ableitungen gebildet werden. Nach meiner unmaßgeblichen Ansicht vom lateinischen Partizip Perfekt Passiv. Z.B. Flexion von flexus, -a, -um (zu flectere), Rektion von rectus, -a, -um (zu regere) usw.
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Wolfram Metz
Den Haag, Niederlande

Dieser Beitrag wurde am 14.01.2010 um 23.53 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=245#5902


Zu #5897:

Lieber Herr Achenbach,

der erste Zweifelsfälle-Duden von 1965 (»Hauptschwierigkeiten der deutschen Sprache«) trifft die gleiche klare Aussage wie die 3. Auflage von 1985 (»Richtiges und gutes Deutsch«). Demnach tritt das Adverb zurecht nur noch als Verbzusatz auf (zurechtfinden, zurechtkommen usw.). Auch wird das klassische Wörterbuchbeispiel zu Recht bestehen gebracht. (Nur im »großen« Störig von 1985 fand ich: er hat sich zu Recht aufgelehnt.)

In früheren Dudenausgaben finde ich keine einschlägigen Ausführungen, die über die von Ihnen zitierte Regel aus der 15. Auflage von 1961 hinausgingen. Im Wörterverzeichnis sind stets nur Zusammenschreibungen (zurechtfinden etc.) aufgeführt, wobei noch bis zur 13. Auflage von 1947 in Fußnoten auf Unterschiede zwischen den verschiedenen Regelbüchern hingewiesen wird, so in der 8. Auflage von 1910 auf die nach der österreichischen Ausgabe des Regelbuchs von 1904 sowie nach dem bayerischen Regelbuch noch zulässige Getrenntschreibung (zurecht machen, zurecht legen etc.).

Interessant fand ich einen Hinweis in der kleinen Ausgabe von Moritz Heynes »Deutschem Wörterbuch« von 1896. Unter dem Stichwort »Zu« liest man: »etwas zu rechte, zurecht rücken, machen, legen«. Da die Beispiele durchgehend in Antiqua-Kleinschreibung gehalten sind, ist nicht klar, ob an zu rechte oder zu Rechte gedacht war. Und unter »Recht«: »zu recht (kommen, rücken, machen, u.s.w.) richtig, nach Ordnung, jetzt zusammengerückt geschrieben«.
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Klaus Achenbach
Berlin

Dieser Beitrag wurde am 15.01.2010 um 05.52 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=245#5903


Lieber Kratzbaum,

ich sehe gerade im Oxford Concise Dictionary, daß dort auch die (allerdings seltenere) Schreibvariante reflexion aufgeführt und als die etymologische korrekte bezeichnet wird (von altfranz. oder spätlat. reflexio). Reflection sei durch Assimilation zu reflect entstanden.

Bleibt die Frage, warum im späten Latein reflexio von flex- und nicht von flect- abgeleitet wurde. Gibt es eine Regel, daß Wörter mit der Endung -io(n) vom Partizip abgeleitet werden (so wie Fraktion von fract- und nicht von frang-)?
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Klaus Achenbach
Berlin

Dieser Beitrag wurde am 15.01.2010 um 06.55 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=245#5904


Lieber Herr Metz,

vielen Dank für Ihre wie immer sehr umfassende und aufschlußreiche Darstellung. Ich möchte nur noch hinzufügen, daß schon in der preußischen Schulorthographie (jedenfalls in der Ausgabe von 1887) das Beispiel zu Rechte bestehen aufgeführt ist. Im Ur-Duden werden die beiden (durchaus unterschiedlichen) Beispiele zu Recht bestehen und zu Recht erkennen genannt, ebenso im Problemfälle-Duden von 1985.

Interessant, wie solche Beispiele mehr als ein Jahrhundert lang fortgeschleppt werden, ohne dem auskunftheischenden Benutzer wirkliche Antwort zu geben.

Nun zurück, lieber Herr Riemer, lieber Herr Ludwig, zur Ausgangsfrage:

Ich meine auch (wie Sie, wenn ich Sie richtig verstehe), daß der eigentliche Unterschied in den beiden Bedeutungen richtig und rechtmäßig besteht. Gerade deshalb halte ich die (implizite) Dudenregel, daß es nur das Adverbial zu Recht oder den Verbzusatz zurecht gebe, für verfehlt. Ja, ich empfinde eine Schreibung wie er sagt ganz zu Recht, daß ... geradezu als "falsch" (ähnlich zu Unrecht oder zu unrecht). Ob man stattdessen zurecht oder zu recht schreibt, erscheint mir dagegen eher gleichgültig. Ich würde etwa dudenwidrig schreiben: "Der unschuldig Verurteilte sitzt zu unrecht im Gefängnis. Solange aber das Urteil nicht aufgehoben ist, sitzt er zu Recht im Gefängnis."
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Kratzbaum
*

Dieser Beitrag wurde am 15.01.2010 um 18.54 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=245#5907


Im Lateinischen hat der Begriff Wortstamm eine doch ziemlich klare Bedeutung wie eben auch der Begriff Endung. Der die Sprache lernende Schüler zieht Nutzen daraus, indem er isolierte Endungen einpaukt. Im Deutschen scheint alles diffuser und viel schwerer auf Regeln zu bringen. Es ist eben ein ganz anderer Sprachtypus.
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